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Freistellungsauftrag: Sparkassen haben ihre eigenen Formulare

Inhaltsverzeichnis

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie sich vom automatischen Steuerabzug auf eventuell anfallende Kapitalerträge befreien lassen.

Dafür müssen Sie in einem Vordruck persönliche Daten wie Name und Adresse und teilweise die Nummer des Sparvertrags angeben.

Freistellungsauftrag bei der Sparkasse – Formulare im Internet

Seit 1. Januar 2011 müssen Sie auch ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Für bereits bestehende Freistellungsaufträge müssen Sie diese bis spätestens 2016 nachreichen. Voraussetzung für den Freistellungsauftrag ist, dass Sie einen Wohnsitz im Inland haben.

Gewöhnlich haben die Banken ihre eigenen Formulare für den Freistellungsauftrag – Unterschiede gibt es selbst im Sparkassenverbund. Ein Beispiel ist die Sparkasse Münsterland Ost. Die Vordrucke sind im Internet abrufbar, Sie können sie per Telefon bestellen oder in der jeweiligen Filiale abholen.

Der Freistellungsauftrag gilt rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres. Reichen Sie ihn während des Jahres ein, erstattet Ihnen das Finanzamt bereits gezahlte Steuern innerhalb der Höchstgrenze zurück.

Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Person

Durch den Freistellungsauftrag können Sie den Sparer-Pauschbetrag nutzen. Der beträgt bei Alleinstehenden 801 € und bei Ehepaaren insgesamt 1602  €.

Erträge in dieser Höhe sind also von der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% befreit. Außerdem unterliegen sie keiner Kirchensteuer, falls Sie  kirchensteuerpflichtig sind.

Höchstgrenze gilt auch bei mehreren Freistellungsaufträgen

Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Kursgewinne und Dividendenzahlungen. Abzüge erfolgen eventuell am Jahresende oder auch am Laufzeitende von Festgeld oder bei der Realisierung von Kursgewinnen.

Den Freistellungsauftrag können Sie auf mehrere Geldinstitute wie zum Beispiel die Sparkasse und die Deutsche Bank aufteilen. Bestimmte Konten können Sie dabei von der Freistellung ausschließen. Jedoch dürfen alle Freistellungen zusammen die jeweilige Höchstgrenze nicht überschreiten. Das prüft das jeweilige Finanzamt.

Neuer Freistellungsantrag bei Scheidung und Todesfall

Bei der Sparkasse können Sie online die jeweils hinterlegte Freibetragsgrenze einsehen. Bei Namensänderungen, einer Scheidung oder dem Todesfall Ihres Partners müssen Sie einen neuen Freistellungsauftrag stellen.

Freistellungsaufträge für Kinder müssen alle gesetzlichen Vertreter unterzeichnen.

Nichtveranlagungsbescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist nicht nötig, wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Dann zahlt die Bank alle Kapitalerträge ohne Abzug aus.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können zum Beispiel Rentner oder Studenten beim Finanzamt beantragen. Denn sie werden voraussichtlich wegen ihres geringen oder nicht vorhandenen Verdienstes keine Einkommenssteuer bezahlen.

Eine solche Bescheinigung gilt für maximal 3 Jahre. Freistellungsaufträge können Investoren übrigens nicht nur bei der Sparkasse und anderen Banken einreichen, sondern auch bei Finanzdienstleistern wie zum Beispiel Versicherern.