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Kontoüberziehung: Ohne Dispo-Rahmen wird’s teuer

Inhaltsverzeichnis

„Überziehungsrahmen? – Das brauche ich nicht!

Bis jetzt hat die Bank noch nie gemeckert, wenn ich mit meinem Girokonto einmal in die Miesen geraten bin.“

Vielleicht denken Sie ähnlich wie Christoph B., ein Bekannter von mir, von welchem diese Aussage stammt.

Wozu eine Kontenüberziehung mit der Bank absprechen, wenn sie doch offensichtlich nichts dagegen hat!?

Es gibt aber gravierende Gründe, die dafür sprechen, mit der Bank einen Dispositions-Rahmen (kurz: Dispo-Rahmen, auch Überziehungs-Rahmen) zu vereinbaren.

Erstens: weil dann die Sollzinsen sinken. Und zweitens: weil die Bank dann die geschuldete Summe nicht von jetzt auf gleich zurückfordern kann.

Ungenehmigte Überziehung: Sollzinsen bis 20% sind keine Seltenheit

Der teuerste aller Kredite ist der ungenehmigte Überziehungs-Kredit; eine Kontoüberziehung, die Sie sich nicht ausdrücklich von der Bank haben genehmigen lassen.

Bis zu 20% Sollzinsen pro Jahr fordern die Banken für eine solche Überziehung.

Das heißt auf gut Deutsch: Wenn Ihr Konto einen Monat lang mit 500 € überzogen ist, dann berechnet Ihnen die Bank für diese Überziehung rund 8,33 € Sollzinsen für diesen Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das dann 100 € – ganz schön happig…!

Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihrer Bank einen sogenannten Überziehungs-Rahmen vereinbart haben, der manchmal auch Dispositons-Rahmen heißt (daher das Wort „Dispo-Kredit“).

Das Wort „Disposition“ bedeutet ganz einfach „Verfügung“. Die Bank sorgt dafür, dass Ihnen Geld zur Verfügung steht, auch wenn Ihr Konto leergeräumt ist.

Für einen Dispo verlangt die Bank derzeit vielleicht 12% Sollzinsen pro Jahr (Stand: 2015).

Das hieße im o. g. Beispiel: Die Überziehung von 500 € kostet pro Monat nur noch 5 € und pro Jahr 60 €. Das ist noch immer nicht wenig, aber doch um einiges günstiger als eine ungenehmigte Überziehung…

Kredit-Kündigung aus heiterem Himmel möglich

Aber nicht nur die Kosten sprechen gegen eine ungenehmigte Überziehung, sondern auch die Verfügbarkeit des Geldes.

Ist mit der Bank nämlich kein Dispo vereinbart, dann duldet sie die Überziehung nur – was nicht bedeutet, dass sie sie ausdrücklich genehmigt hat.

Dieser kleine, aber wichtige Unterschied kommt ausgerechnet dann zum Tragen, wenn es finanziell einmal eng wird.

Besteht nämlich nur der leiseste Zweifel an der Zahlungs-Fähigkeit des Kunden, kann die Bank einen ungenehmigten Überziehungs-Kredit von jetzt auf gleich kündigen.

Sie wird dann die sofortige Rückzahlung des Geldes fordern.

Und das tut sie i. d. R., wenn sich etwa ein Schufa-Eintrag verschlechtert, anderweitige Schulden vorhanden sind, wenn Arbeitslosigkeit eintritt, Berufsunfähigkeit droht oder sonstige Zweifel daran bestehen, dass sie das geliehene Geld zurückbekommt.

Dann sitzen Sie schnell auf dem Trockenen, denn Sie müssen den überzogenen Betrag dann sofort an die Bank zurückzahlen.

Tipp: Lassen Sie sich einen Dispo-Rahmen einrichten!

Sprechen Sie mit Ihrer Bank! Legen Sie dort Einkommens-Nachweise vor oder belegen Sie durch andere Dokumente, dass regelmäßige Einzahlungen auf Ihrem Girokonto gutgeschrieben werden!

Dann ist es auch kein Problem, einen Dispo-Rahmen zu erhalten.

Üblicherweise gewähren die Banken einen Rahmen zwischen einem und 3 Monatsgehältern (netto). Im Einzelfall kann es aber auch einmal mehr oder auch weniger sein.

Mit einem solchen Dispo-Rahmen ist sichergestellt, dass Sie Ihr Konto überziehen dürfen, wenn es finanziell einmal eng wird.

Und dass Sie dann keine Wucher-Zinsen für die Überziehung zahlen müssen. Schon deshalb ist ein Dispositions-Kredit eine sinnvolle Sache.