Ombudsmann: Schnelle Hilfe bei Streit mit der Bank
Im Streit mit Ihrer Bank brauchen Sie nicht gleich vor Gericht zu gehen. Häufig genügt es, sich an den Banken-Ombudsmann zu wenden. Das ist eine Schlichtungsstelle, die von den verschiedenen Bankenverbänden eingerichtet wurde. Die Kunden betrachten diese Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung allerdings mit Skepsis. Immer wieder erreichen uns Anfragen dazu. So auch jüngst.
„Wenn ich kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist den Ombudsmann einschalte und der nicht rechtzeitig über meinen Fall entscheidet, droht dann Verjährung?!, schrieb ein Leser per E-Mail. Er hatte offensichtlich Angst, seine Ansprüche dann nicht mehr rechtzeitig gerichtlich geltend machen zu können, falls der Schlichterspruch des Ombudsmann zu seinen Ungunsten aufallen sollte. Unsere Antwort dürfte ihn beruhigen.
Ombudsmann-Verfahren unterbricht Verjährungsfrist
Wer eine Beschwerde beim Banken-Ombudsmann einreicht, braucht Verjährung nicht zu fürchten. Denn in der Verfahrensordnung der Banken-Ombudsleute ist geregelt: Ein Verfahren beim Ombudsmann hemmt die Verjährung. Das heißt: Die Verjährungsfrist läuft während des Verfahrens nicht weiter, sondern sie wird unterbrochen. Erst wenn Ihnen als Bankkunde der Schlichterspruch vorliegt, läuft die Frist weiter.
Übrigens sind Sie als Bankkunde nicht an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden. Wenn Sie der Meinung sind, er hätte falsch entschieden, bleibt Ihnen immer noch der Gang vor ein ordentliches Gericht. Dank Hemmung der Verjährungsfrist sind Ihre Ansprüche dann auch noch nicht verjährt.
Bank ist an Entscheidung des Ombudsmannes gebunden
Die Bank dagegen kann einen Streit mit Ihnen nicht einfach entgegen dem Schlichterspruch vor Gericht austragen lassen. Bei Streitwerten bis zu 10.000 Euro ist sie an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden.
Sie müssen allerdings wissen: Die Ombudsleute sind bei den verschiedenen Bankenverbänden beschäftigt, werden also von den Banken bezahlt. Da könnte es durchaus vorkommen, dass sie in zweifelhaften Angelegenheiten eher zugunsten der Bank als zugunsten des betroffenen Bankkunden urteilen.
Gegen diese Vermutung spricht jedoch die Tatsache, dass meist langjährige, erfahrene und nicht selten hochrangige ehemalige Richter die Position als Ombudsmann bekleiden. Diese Leute haben einen Ruf zu verlieren – und werden deshalb nicht willentlich zu Ungunsten der Bankkunden entscheiden.
Ich empfehle Ihnen: Bevor Sie gegen Ihre Bank vor Gericht ziehen, sollten Sie es zunächst mit einer Beschwerde beim Ombudsmann versuchen. Fällt dessen Schlichterspruch zu Ihren Ungunsten aus, können Sie sich immer noch überlegen, ob Sie die Bank verklagen.