Schufa-Selbstauskunft: warum einfach wenn´s kompliziert geht
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung AG, kurz Schufa, wirbt mit dem Slogan „Wir schaffen Vertrauen“. Ob potenzielle Vertragspartner finanziell vertrauenswürdig sind, lässt sich mit einer Schufa-Auskunft erfahren.
Zahlungsmoral, Konten, Insolvenzen, die Wirtschaftsauskunftei verfügt über Daten zu 66,3 Mio. Bürgern und 4,6 Mio. Unternehmen.
Schufa-Auskunft: generell nicht kostenlos
Privatleute, die Auskunft brauchen, erhalten die Schufa-Auskunft natürlich nicht kostenlos. Sie und Kleinunternehmer bezahlen 28,50 €. Die Anmeldung im Internetportal kostet zusätzlich eine einmalige Gebühr von 18,50 €. Für insgesamt fast 50 € kann man sich als Verbraucher über die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen erkundigen.
Das ist seit 2012 der Umkehrfall zum üblichen Vorgehen. Normalerweise gewährt die Schufa ihren Vertragspartnern wie Banken, Versandhandel oder Telefonunternehmen Einblick in die Finanzen von Kunden.
Mit dem neueren Angebot sehen beispielsweise Bauherren die Historie von Bauunternehmen. In der Branche ist die Insolvenzquote hoch. Fürs Geld bekommt man die wichtigsten Daten zu Anschrift, Rechtsform, Gesellschaftern, Geschäftszahlen sowie jüngeren Ereignissen.
Kostenlose Selbstauskunft deckt Datenfehler auf
In einem Ausnahmefall gibt es die Schufa-Auskunft auch kostenlos. Seit 2010 ist die Auskunftei gesetzlich verpflichtet, Bürgern Einblick in die über sie gesammelten Daten zu geben. Einmal im Jahr ist die Schufa-Selbstauskunft kostenlos. Darüber hinaus wird eine Gebühr von 24,95 € verlangt.
Die Möglichkeit der kostenlosen Schufa-Auskunft in eigener Sache sollte man nutzen. Da die Schufa ihre Erkenntnisse aus den verschiedensten Quellen bezieht, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Daten fehlerhaft, veraltet oder nicht gelöscht sind.
Bei der Kreditvergabe, Handyverträgen oder Ratenzahlungen kann das unnötige Probleme verursachen. Die Datenpflege und Kontrolle eingehender Informationen sind immer wieder Streitgegenstand. Auch wurden schon Personen gleichen Namens verwechselt – damit wird alles andere als Vertrauen geschaffen. Wer Fehler korrigieren lassen will, muss sie kennen.
Unterschied: Selbstauskunft, Verbraucherauskunft
Aber, nicht im jedem Fall ist die Schufa-Auskunft über die eigenen Daten kostenlos. Neben der gesetzlichen Eigenauskunft wird eine gebührenpflichtige Verbraucherauskunft für 24,95 € angeboten. Sie umfasst Konten, Leasing- Kreditverträge, fällige Forderungen, Handykonten oder Ratenzahlungen und ist das, was etwa Vermieter von Interessenten verlangen.
Auf einem zweiten mitgelieferten Blatt stehen die wirklich wichtigen Informationen, also auch gemeldete Zahlungsprobleme und Forderungen. Es ist zur internen Auskunft gedacht und folgt den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
Genau diese zweite Version entspricht der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft, die separat über ein Antragsformular angefordert werden muss. Das Formular kann man postalisch sowie übers Telefon bestellen oder auf der Schufa-Website als PDF-Datei ausdrucken. Zusammen mit einer Kopie vom Personalausweis wird es dann an die Schufa geschickt – dasselbe Prozedere wie beim Bestellen der Verbraucherauskunft für den Vermieter.
Doch während letztere schon nach wenigen Tagen ins Haus kommt, braucht die Gratisauskunft zwei, drei Wochen. Nachvollziehbar ist das nicht und ärgerlich für jeden, der darauf wartet, etwa weil er eine Wohnung gefunden hat.
Immerhin kann man auch die kostenlose Selbstauskunft einem Vermieter vorlegen und sensible Informationen, die niemanden etwas angehen, einfach schwärzen. Akzeptieren muss er sie allerdings nicht, denn im Gegensatz zur Kostenversion enthält das Papier kein fälschungssicheres Wasserzeichen.
Voller Fallstricke: der Irrweg zur Gratisauskunft
Dass die Gratis-Selbstauskunft offenbar als leidliche gesetzliche Pflicht behandelt wird, zeigt sich auch beim Suchen der Download-Seite auf www.schufa.de. Sie ist gut versteckt. Nach dem Einstieg über www.meineschufa.de sieht man keinen griffigen Hinweis, sondern Kostenangebote und diverse Servicepakete.
Wer nicht genau aufpasst, landet auf einem Zweig mit Anmeldegebühr und direkter Online-Auskunft. Auf diesem Weg kostet dann der Antrag zur kostenlosen Selbstauskunft plötzlich 18,50 €.
Die richtige Fährte indes läuft über „Auskünfte“. In der langen Liste muss man dann gezielt auf „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ achten, eine Bezeichnung, mit der kaum jemand etwas anfangen kann. Vorsicht, danach erscheint erneut eine kostenpflichtige Variante. Unbedingt ignorieren und in der rechten Spalte „Datenübersicht“ anklicken.
Insgesamt stellt sich die Frage, warum die Schufa die kostenlosen Selbstauskünfte versteckt anstatt sie offensiv zu nutzen. Und zwar einerseits zur Imagepflege, vor allem aber im Qualitätsmanagement. Je mehr Rückmeldungen zu Fehlern eingehen, die dann korrigiert werden, desto zuverlässiger ist die Aussagekraft der Firmen- und Personenauskünfte, und das schafft dann tatsächlich Vertrauen.