Finanzberater: Provision fließt weiter
Finanzberater, wie sie in der Regel organisiert sind, makeln oder vermitteln klassisch wie Immobilienmakler.
Es fehlt nur das Erkennungsschild an der Tür. Daher sind viele Kunden nicht ausreichend informiert über die Höhe der Provisionen oder überhaupt das Interesse des Maklers.
Schon Bankberater stecken sich oder ihrer Filiale einen Großteil der Fonds-Ausgabeaufschläge von teils 5 Prozent ein. Daneben gibt es so genannte „Bestandsprovisionen“, falls ein Kunde seine Fondsanteile länger hält. Dies kann im Regelfall nur zur Fehlberatung führen.
Redaktionssprechstunden belegen: auch in der Bank sitzen Verkäufer
Wie dies läuft, wissen wir aus den Redaktionssprechstunden. Oftmals gehen Kunden mit fester Verkaufsabsicht in ein Bankberatungsgespräch, um nachher nicht nur die Fonds zu halten, sondern sogar noch mehr hinzugekauft zu haben.
Es gibt keine kostenfrei und dauerhafte Indivudiualberatung. Investieren Sie etwas Geld in Honorarberater und – in aller Bescheidenheit – auch in vollständig unabhängige Informationsdienste und Newsletter.
Fehlen dort Anzeigen, ist dies bezogen auf die Unabhängigkeit ein sehr gutes Zeichen.
Bankenunabhängige Finanzberater: Fragen Sie nach Provisionen
Ob die Motivation zur Provision auf der Hand liegt oder sich nicht sofort erschließt – für Sie als Anleger ändert sich nichts: Statt Ihrer eigenen Interessen steht die Provision nur allzu oft im Mittelpunkt.
Sie sollten deshalb stattdessen auf das Fachwissen und die Anlagekompetenz komplett freier und wirklich unabhängiger Experten vertrauen:
Motivation von freien Finanzberatern für BGH klar
Während Bankkunden nicht zwangsläufig davon ausgehen müssen, dass ihr Finanzberater eine Provision erhält, so sieht es bei bankenunabhängigen Beratern ganz anders aus. Finanzberater ohne Bank im Rücken bestreiten ihren Lebensunterhalt komplett oder zu einem Großteil durch Provisionen.
Der BGH geht deshalb davon aus, dass es für Anleger auf der Hand liegt, dass bankenunabhängige Finanzberater ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Vermittlung haben.
Prüfung zur Haftung bei falscher Beratung und Aufklärung
Bei einer Bank hingegen könnten Kunden mutmaßen, dass es sich bei Anlageberatung um eine Serviceleistung handelt.
Wie die „Financial Times Deutschland“ schreibt, soll nach der Niederlage vor dem BGH geprüft werden, ob AWD wegen mangelhafter Aufklärung über die Risiken der empfohlenen Geldanlage haftbar gemacht werden kann.
Interessen des Anlegers wichtig statt Provisionen
Ob die Motivation zur Provision offensichtlich ist oder nicht – für Sie als Anleger ändert sich nichts: Statt Ihrer eigenen Interessen steht leider nur allzu oft die verlockende Provision im Mittelpunkt.
Sie sollten deshalb auf die Anlagekompetenz und die Erfahrung wirklich unabhängiger Experten vertrauen, die nur an Ihrem Anlageerfolg interessiert sind. Wie immer werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Sie über die neusten Entwicklungen und Trends informieren.