Börse und Steuern: Wann sich Steuererklärungen für Rentner lohnen

Börse und Steuern: Wann sich Steuererklärungen für Rentner lohnen
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Immer wieder werde ich von meinen Lesern auf das Thema „Börse und Steuern“ angesprochen. Daher finden Sie in meinem Börsendienst „Morriens Depot-Brief“ in unregelmäßigen Abständen aktuelle Artikel zum Thema Steuern und in meinem Börsendienst „Der Depot-Optimierer“ sogar eine feste Steuerrubrik.

Aber auch hier im „Schlussgong“ habe ich in der Vergangenheit immer wieder über das Thema Steuern berichtet. Heute und in den kommenden Tagen ist es mal wieder so weit. Für Sie: Eine kompakte Zusammenfassung wichtiger Steuerfragen! Im 1. Teil geht es heute darum, wann bzw. unter welchen Umständen sich Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre lohnen.

Viele Menschen im Ruhestand denken, dass sie gar nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, da die Renteneinnahmen bei weitem nicht mehr dem (ehemaligen) Arbeitseinkommen entsprechen. Aber hier ist Vorsicht geboten.

Die Finanzverwaltung erhält durch Meldungen der Rentenversicherungsträger einen genauen Einblick in die Höhe Ihrer Renteneinnahmen.

Achtung: Vergessen Sie nicht Ihre Börsengewinne

Darüber hinaus können Kapitalerträge, die Sie zum Beispiel im sehr guten Börsenjahr 2021 erfolgreich durch Empfehlungen aus meinen Börsendiensten erzielen konnten, Ihr Einkommen zusätzlich erhöhen, so dass Sie schnell über die steuerlichen Freibeträge kommen und Steuern zahlen müssen.

Die Renteneinnahmen werden seit 2005 mit einem immer höheren Anteil der Steuer unterworfen. Begann zum Beispiel in diesem Jahr die Rente, so werden von den Renteneinnahmen 82% besteuert. Die restlichen 18% bleiben steuerfrei.

Dieser Prozentsatz wird dann für den Rest des Lebens festgeschrieben. Unter Umständen können noch betriebliche Renten das Einkommen zusätzlich erhöhen.

Für Ihre Börsengeschäfte und den anderen Geldanlagen gilt: Die Kapitalerträge werden seit 2009 pauschal mit 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert.

Die Depot-Banken ziehen den Steueranteil (die „Abgeltungsteuer“) direkt ab und leiten dieses Geld an das Finanzamt weiter. Daher müssen diese Erträge in der Steuererklärung nicht unbedingt angegeben werden.

Günstigerprüfung kann für Sie attraktiv sein

Allerdings kann es sich auch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und eine „Günstigerprüfung“ zu beantragen.

Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegen, so wird dieser niedrigere Steuersatz auch auf Ihre Kapitalerträge angewendet. Zu viel gezahlte Steuer (Einbehalt durch die Banken) wird dann an Sie zurückerstattet.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, Ihre persönliche Einkunftssituation zu prüfen. Haben Sie daher als Aktionär keine Angst vor der Aufforderung des Finanzamts, eine Steuererklärung abzugeben. Vielleicht winkt sogar eine Steuererstattung von zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer. Dieses Geld können Sie anschließend wieder an der Börse reinvestieren.