Steuern: Anleger müssen wohl bald wieder umdenken
Im Jahr 2009 wurde sie eingeführt, die Abgeltungssteuer, die als 25 % Pauschale auf alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne zu zahlen ist. Ziel der Steuer war eine Vereinfachung, da sie als Quellensteuer gleich über die Bank läuft sowie die einheitliche Behandlung von Sparern und Anlegern.
Abschaffung der Abgeltungssteuer gilt als ausgemacht
Kaum hat man sich daran gewöhnt, dass seit 2015 neben dem Solidaritätszuschlag zugleich die Kirchensteuer eingezogen wird, heißt es offenbar wieder umdenken: Die Abgeltungssteuer steht vor der Abschaffung. In der Sache herrscht eine seltene Einstimmigkeit unter den Parteien.
Spontan fragt man sich, wieso Finanzminister Schäuble jetzt dem Druck des linken Lagers nachgibt, das schon lange die Abschaffung der Abgeltungssteuer fordert – mit der Begründung, dass nur Besserverdienende profitieren, deren persönlicher Steuersatz weit über dem Pauschalwert liegt.
Für das Umdenken gibt es einen anderen Anlass: Der grenzüberschreitende Informationsaustausch von Steuerdaten. Er wurde von über 100 Staaten unterzeichnet und greift nach einer Vorlaufphase ab Mitte des Jahres. Die Nachzügler Schweiz, Österreich und Kanada werden 2018 aktiv. Spätestens dann gibt es kein Verstecken mehr. Die heimischen Finanzbehörden können alle Konten von überall abrufen.
Mit dieser Möglichkeit erübrigt sich ein zentraler Grund für die Einführung der Abgeltungssteuer. Sie war mit ihrer überschaubaren Pauschale ein Anreiz, Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern anstatt Anlagevermögen in irgendwelchen Steueroasen zu verstecken. Nach dem Motto „Lieber 25 % von x als 42 % von nix“ ließ sich der damalige Finanzminister Peer Steinbrück auf das Modell ein. Diese Notlösung ist mit der neuen globalen Transparenz hinfällig.
Schäuble will Erfolg des Datenaustauschs abwarten
Mancher, der sich nun im Denkmuster der leidlichen Gerechtigkeitsdebatte über ein „endlich gestopftes Schlupfloch für Besserverdienende“ freut, sollte nicht übersehen, dass er damit auch Anleger mit mittleren Einkommen meint. Wer samt Familie über die Runden kommen und finanziell vorsorgen will, und sei es nur für die Rente oder mögliche Pflegekosten, kommt schnell auf einen Steuersatz über 25 %.
Natürlich lässt sich argumentieren, dass es logisch und gerecht ist, wenn Arbeit und Kapitalerträge gleich besteuert werden. Auf der anderen Seite sind etwa Aktien Firmenkapital, das Arbeitsplätze schafft und den Staat mit Steuereinnahmen versorgt.
Und die sprudeln seit geraumer Zeit ohnehin in Rekordhöhe. Ob und wie viel mehr Geld mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer in die Staatskasse fließt, ist noch nicht ausgemacht. Finanzminister Schäuble will erst den Erfolg des internationalen Datenaustauschs abwarten. Danach fällt die endgültige Entscheidung.
Wie es danach für Sparer und Anleger weitergeht, ist ebenfalls noch offen. Naheliegend ist die Wiedereinführung der alten Regelung. Bis 2009 wurden Kapitalerträge nach dem persönlichen Satz versteuert.
Kein echter Anlass zur Sorge
Allerdings waren Aktiengewinne nach einer Halterist von 10 Jahren steuerfrei. Ebenso gab es das Halbeinkünfteverfahren etwa auf Dividenden – besteuert wurde nur der halbe Ertrag. Hinzu kamen Freibeträge und verschiedene Anrechnungsvarianten. Auch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten wurde anders gehandhabt.
Kurzum: Die Abschaffung der Abgeltungssteuer klingt einfacher als sie ist. Genau genommen müsste zugleich gesamte Unternehmensbesteuerung auf den Prüfstand – einmal mehr. Von einer Eins-Zu-Eins Neuauflage der alten Regelungen ist jedenfalls nicht auszugehen.
Absehbar erscheint, dass ein Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren eingeführt wird. Wie genau, darüber werden sich Parteien und Verbände ebenso streiten wie über eventuelle Haltefristen. Logisch und greifbar ist allerdings eine Verrechnung von Verlusten aus Geldanlagen mit anderen Einkünften. Bei der Rückverlagerung auf die Einkommenssteuer ergibt sich das von selbst. Für die meisten Anleger würde demnach wenig Anlass zur Sorge bestehen. Eine Neuregelung kann mitunter sogar günstiger sein.