Versicherungs-Meldungen: Was beachtet werden sollte
Nanu, was soll denn das? Nach Der Bezahlung einer versehentlich kaputtgetretenen Brille kündigt der Versicherer die Haftpflicht-Police. „Dann schließe ich die Versicherung eben anderswo ab“, denkt der Betroffene. Entsetzt stellt er allerdings fest, dass ihn kein Versicherer mehr annimmt.
Dabei gehört doch die Haftpflicht zu den wichtigsten Policen. Aber nach Schadenseintritt hat der Versicherer tatsächlich ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Und das hat unliebsame Folgen. Lesen Sie im Folgenden, was Sie unbedingt wissen müssen, um sich den existenziell nötigen Versicherungsschutz zu erhalten.
Schadensmeldungen können unliebsame Folgen haben
Nicht nur Verbraucher haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist, sondern auch die Versicherer.
Das heißt: Diese können die Police kündigen, sobald der Schadensfall abgewickelt ist. Erstaunlich oft passiert das auch. Logisch: Jede Versicherung hat Interesse daran, teure Kunden loszuwerden.
Denn „teuer“ aus Sicht einer Versicherung sind nicht unbedingt nur Großschäden. Auch jeder gemeldete Klein- und Kleinstschaden verursacht neben der ausgezahlten Schadenssumme hohe Verwaltungskosten. Kunden, die häufig kleinere Schäden melden, droht daher ebenso die Kündigung.
Es gibt neben der Kündigung aber noch eine weitere unliebsame Folge, die den wenigsten Verbrauchern bewusst ist: die Eintragung in die HIS-Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft.
Die Abkürzung HIS steht für Hinweis- und Informationssystem. Stellen Sie sich diese Datenbank so ähnlich vor wie die Schufa: Abgespeichert wird alles, was für die Nutzer in diesem Fall für die Versicherer relevant ist.
Also beispielsweise untypische Häufungen von Schadensmeldungen. Oder Auffälligkeiten, die auf einen möglichen Versicherungsbetrug hinweisen.
Ein solcher Eintrag kann dazu führen,
- dass Sie nach Kündigung auch bei anderen Versicherern keine neue Police bekommen
- dass Ihnen bei Policen, zu deren Abschluss ein Versicherer gesetzlich verpflichtet ist (z. B. Kfz-Versicherung), nur sehr ungünstige Bedingungen angeboten werden
- dass künftige Schadensmeldungen besonders sorgfältig und kritisch geprüft werden.
Vorsicht bei diesen Versicherungs-Arten
Bei einigen Versicherungen führen Kleinschäden mehr, bei einigen weniger zu Problemen. Aufpassen sollten Sie vor allem bei folgenden Versicherungs-Policen:
- Private Haftpflicht: Melden Sie nicht jede zertretene Brille, jede kleine Autodelle und jeden Fleck, den ein versehentlich umgeworfenes Weinglas auf dem Teppich des Gastgebers hinterlassen hat. Nach Abzug der Selbstbeteiligung erhalten Sie in solchen Fällen ohnehin nur ein paar Euro von der Versicherung erstattet.
- Kfz-Haftpflicht, -Teil- und Vollkasko: Lassen Sie nicht jeden Marderschaden, nicht jede Delle und auch nicht jeden Riss in der Scheibe vom Versicherer regulieren.
- Wohngebäudeversicherung: Verzichten Sie darauf, eine Mini-Dachreparatur infolge von Sturm, einen nur wenige hundert Euro teuren Wasserschaden oder sonstige kleiner Schäden geltend zu machen. Das gilt besonders in Fällen, in denen eine weitaus größere Gefahr droht (z. B. Hochwasser durch einen nahegelegenen Fluss) oder wenn Ihr Haus kreditfinanziert ist und der Kredit noch nicht abbezahlt ist.
Denn: Von der Existenz einer Wohngebäudeversicherung hängt meist auch die Gewährung des Immobilienkredits ab.
Oder anders gesagt: Die Bank hat ein Recht, diesen Kredit vorzeitig zu kündigen, wenn das betreffende Gebäude keinen Versicherungsschutz mehr genießt. In diesen Fällen ist das Risiko einer Kündigung der Versicherung für Sie einfach zu groß.
Ratschläge: Kündigungen vermeiden
Wenn die Kündigung durch den Versicherer bereits ausgesprochen wurde, kann es helfen, wenn Sie mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen.
Bieten Sie an, eine höhere Selbstbeteiligung zu akzeptieren, wenn Ihnen im Gegenzug die Police erhalten bleibt. Das schont übrigens auch Ihren Geldbeutel, denn die Prämien werden dadurch günstiger. Auch das Angebot, bestimmte Risiken (z. B. Marderschaden) aus dem Versicherungsumfang herauszunehmen, kann den Vertrag retten.
Und wenn alles nicht hilft, bitten Sie den Versicherer, die Kündigung zurückzunehmen. Kündigen Sie den Vertrag stattdessen selbst.
Damit entgehen Sie immerhin der Gefahr, in der HIS-Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft entsprechend gebrandmarkt zu werden und erhalten wesentlich leichter eine neue Versicherung.