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Großes Risiko: Spezial AIF wurden deutlich reglementiert

Inhaltsverzeichnis

Da Geschlossene Fonds im Laufe der Finanzkrise 2008/09 in die Diskussion geraten waren, wurden diese in Folge dessen in Alternative Investmentfonds (AIF) umbenannt. AIF Fonds werden aber ab 2013 ebenfalls in Offene und Geschlossene Varianten unterteilt.

Dabei unterscheiden sich Offene oder Publikums AIF von den Geschlossenen dadurch, dass bei den Ersteren Anteile auch während der Betriebsphase zurückgekauft oder zurückgenommen werden. Definitionsgemäß unterliegen Spezial AIF besonderen Einschränkungen nach dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB).

Spezial AIF sind mit besonderen Risiken behaftet

Bei Spezial AIF handelt es sich in erster Linie um Geschlossene AIF. Hierzu zählen vor allem Finanzprodukte, die der Gruppe der Geschlossenen Investmentvermögen angehören. Für Anleger bringen diese bestimmte Risiken mit sich.

Charakteristisch für Geschlossene Investmentvermögen ist:

  • feste Laufzeit
  • limitierte Anzahl von Anlegern
  • feste Gesamtanlagesumme

Gemäß KAGB weisen Geschlossene Investmentvermögen folgende Kriterien auf:

  • hohe Mindestanlagesummen
  • Fremdkapitalanteil maximal 60 %
  • begrenzte Verfügbarkeit (nicht an einer Börse notiert)
  • geringe Risikostreuung (Investition nur in ein oder einige wenige Anlageobjekte)
  • höhere Risiken, da es sich dabei um eine Art der stillen Beteiligung handelt

AIF Fonds der Geschlossenen Form gibt es z.B. für Anlageobjekte wie

  • Immobilien (Bürogebäude, Einkaufzentren)
  • Infrastruktur (Brücken, Straßen usw.)
  • Schiffe
  • Flugzeuge
  • Kinofilme (so genannte Medienfonds)
  • Holzplantagen

Spezial AIF – nicht für alle Anleger geeignet

Daher dürfen laut KAGB auch nur entweder von so genannten semi-professionellen oder professionellen Anlegern erworben werden. Dabei handelt es sich um Investoren, die bereits über ein größeres Fachwissen verfügen. Dies dient dem Schutz derjenigen Anleger, die die oben genannten Risiken nicht oder nur eingeschränkt in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen können.

Da bei den professionellen und semi-professionellen Anlegern ein gewisses Maß an Sachkunde und Erfahrung vorausgesetzt werden, sind bei dieser Gruppe von Investoren die gesetzlichen Schutzvorschriften des KAGB weniger umfassend, als es bei Privatanlegern der Fall ist. Beispielsweise gibt es für Spezial AIF in der Regel keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts und darüber hinaus auch keine weiteren gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen, wie zu investieren ist.

Der Anlegerschutz durch das KAGB ist durchaus als sinnvoll zu betrachten, da die Beurteilung von Geschlossenen AIF Fonds besonders anspruchsvoll ist. Neben einer sehr begrenzten Kostenkontrolle weisen diese Finanzprodukte meist sehr hohe Vertriebskosten auf, die bis zu einer Höhe von 20 % der Anlagesumme betragen können.

Spezial AIF Fonds definieren sich dadurch, dass diese nur für eine besonders qualifizierte Gruppe von Anlagern zugelassen sind. Aus den unterschiedlichsten Gründen sind Spezial AIF für Privatanleger eher nicht geeignet, weil die Bewertung der hiermit verbundenen Risiken für diese kaum zu bewältigen ist.