5000% Erhöhung! Wenn die Grundsteuer verfassungswidrig ist…
Die Berechnungen von Haus & Grund sind wenig erfreulich: Um bis zu 5500 Prozent könnten die Berechnungswerte laut Haus & Grund vor allem in Großstädten wie Hamburg, Berlin, Frankfurt oder Köln steigen.
Hintergrund sind Meldungen, dass bisherige Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes nahelegen, die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer B sei ungerecht und somit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sie also verfassungswidrig sein könnte.
So ganz ungewöhnlich ist das nicht: Für verfassungswidrig sind tatsächlich eine Vielzahl von Bundesgesetzen durch das Verfassungsgericht erklärt worden, eine nicht weniger als 26 Seiten(!) umfassende Tabelle ist dazu im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der Knackpunkt bei der Grundsteuer sei, dass es in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Basisdaten gäbe. So ist der Einheitswert im Westen 1964 festgelegt worden, im Osten 1935.
Veränderte Grundstückswerte ohne Anpassung
Und natürlich ist es so, dass die Grundstückswerte sich seit den genannten Jahren verändert haben.
Wenn man also, wie das Gesetz es erfordert hat, alle 6 Jahre eine Neubewertung vorgenommen hätte, dann wäre dieser Einheitswert angepasst worden. Hat aber keiner gemacht!
Wenn man nun hergeht, und heutige Grundstückswerte heranzieht, kommt man rechnerisch auf absurd hohe Grundsteuerbeträge, von teils mehren 100tausend Euro.
Das ist toll für eine panikhafte Schlagzeile, wie Haus & Grund und andere Zeitungen sie zu dem Thema produziert haben.
Tatsächlich aber zahlen wir ja nominal nicht die Grundsteuer, die 1964 bzw. 1935 erhoben wurde. Natürlich wurde diese Steuer im Laufe der Jahrzehnte angepasst, wenn auch nicht über den Basiswert, aber über den Hebesatz!
Anpassungen erfolgten über den Hebesatz
Und eben dieser Hebesatz ist auch der Mechanismus, über den eine geänderte Berechnungsgrundlage, so sie den gefordert werden sollte, ausgeglichen werden kann.
Und das würde jede Kommune auch machen, denn die einzelne Kommune ist für den Hebesatz verantwortlich. 5000% Erhöhung würde keine Regierung politisch überleben. Zumal auch das besonders gerne umgarnte Mieterklientel betroffen wäre.
Ob es zu der Neubewertung der Grundstücke kommt, bleibt abzuwarten. Es würde sehr lange dauern, Fachleute rechnen mit etwa 10 Jahren, und ist zudem aufwändig.
Ob es eine grundlegende Reform der Grundsteuer gibt, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Sicher ist, irgendwas wird kommen, vielleicht auch nicht
Das einzige, was ich ausschließe, ist die Abschaffung der Grundsteuer, obwohl damit jede Ungerechtigkeit beendet wäre und das auch meine favorisierte Lösung wäre.
Aber um Panik zu erzeugen, ist dieses Thema bei genauer Betrachtung nach meinem Dafürhalten nicht geeignet.
Insoweit sehe ich den Entwicklungen aufmerksam, aber gelassen entgegen.
Einen Grund, Immobilien aus deswegen zu verkaufen, sehe ich nicht. Aus anderen Gründen aber durchaus, ich erinnere an meinem Newsletter zu diesem Thema.
Auch 2018 bleibt es bei dem Grundsatz:
Investieren Sie, aber investieren Sie klug.
Am Ende geht es nicht darum, alles richtig zu machen, es reicht schon, das meiste richtig zu machen.