Immobilien-Recht: Schallschutz
Schallschutz – ein beliebtes Thema für Mieter, um Mietkürzungen durchzusetzen.
Teuer für Vermieter, wenn Sie immer wieder den neuesten Standards hinterherjagen (müssen). Dies ist jetzt nicht mehr nötig…
Urteil vom BGH: Standard bei Altbauten reicht
Hintergrund ist ein BGH (Bundesgerichtshof) – Urteil, in dem die Standards zur Sprache kamen.
Wenn Sie als Vermieter Kosten verhindern möchten, ist dies ein wichtiges Urteil für Sie.
Der Grenzwert der Lärmbelästigung wurde zwar nicht eingehalten, aber: die beim Bau des Hauses damals gültigen Grenzwerte wurden eingehalten.
Das reicht, urteilte der BGH (Az. VIII ZR 85/09). Die Mieter durften im vorliegenden Fall die Miete nicht einbehalten.
Achtung – dieses Urteil kann viel Geld sparen. Sie können es umsetzen: Vereinbaren Sie bei künftigen Mietverträgen nichts zum Thema Schallschutz, sind Sie schon auf der sicheren Seite.
Halten Sie bei Neubauten sicherheitshalber fest, wie gut die Schallschutzvorschriften eingehalten werden.