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Unsicherheitsfaktor Corona sinnvoll gestalten – Immobilien als Chance

Unsicherheitsfaktor Corona sinnvoll gestalten – Immobilien als Chance
elxeneize/Shutterstock
Inhaltsverzeichnis

Corona betrifft momentan jeden Lebensbereich, so auch die Immobilienbranche. Denn: Zwar muss jeder wohnen. Was aber, wenn sich die Einkünfte Ihrer Mieter plötzlich ändern? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen agieren Sie als Immobilieneigentümer nun? Wie können Sie vorausschauend planen und Risiken als Immobilien-Besitzer zu Chancen machen? Diese Grundüberlegungen helfen Ihnen, durch die Ausnahmesituation zu navigieren.

Gegenwart bewältigen, Zukunft sichern

Um handlungsfähig zu bleiben, ist mehrgleisige Orientierung der Schlüssel: Egal ob Sie als Vermieter oder als Investor im Immobilienbereich tätig sind, versuchen Sie im Kleinen Ihre Krisen-Handhabung als Vermieter zu gestalten. So legen Sie den Grundstein für einen souveränen Umgang mit der wirtschaftlichen Ungewissheit, die Covid-19 mit sich bringt. Dieses Fundament ermöglicht Ihnen, offen für die Chancen zu bleiben, die sich Investoren auf dem Immobilienmarkt jetzt bieten.

Stabilität für Mieter

Wenn Sie Wohnraum vermieten, sind Sie jetzt besonders gefragt. Branchenübergreifend könne Ihre Mieter von Kurzarbeit, Kündigung und anderen Corona-bedingten Einnahmeausfällen betroffen sein. Bundesweit gilt daher seit dem 01.04.2020 ein besonderer mietrechtlicher Kündigungsschutz. Können Mieter wegen der Corona-Pandemie ihre Miete in den kommenden drei Monaten nicht oder nur teilweise zahlen, können Sie als Vermieter weder Mietwohnungen noch Gewerberäume wegen rückständiger Miete kündigen.

Betroffene Mieter haben bis Ende Juni 2022 Zeit, ihre Mietrückstände aus den Monaten April bis Juni 2020 auszugleichen. Für Sie als Vermieter heißt dieser eventuelle Zahlungsaufschub vor allem eins: Das Geld ist nicht weg! Wie gehen Sie aber mit der rechtlich geregelten Zahlungsverzögerung um?

Vorlage für Ihren Mieterfragebogen 2023

In diesem Formular-Paket „Mieterfragebogen 2023“ wird der Fragebogen regelmäßig und bei Bedarf an neue Urteile angepasst. Ihre Vorteile im Überblick:

top-aktueller und rechtssicherer Fragebogen

✓ Erhalt von verlässlichen Informationen über Bonität

✓ Enttarnen Sie früh genug Mietnomaden

Schriftlicher Beweis bei Täuschungsversuch

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Proaktiv kommunizieren

Als Vermieter sollten Sie vorsorglich Ihre Mieter auffordern, sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind. Gemeinsam können Sie dann versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Eine schriftliche Vereinbarung über eine verbindliche Ratenzahlung oder eine befristete Stundung der Miete wäre denkbar, damit Sie als früh Klarheit über die Zahlungswilligkeit Ihrer Mieter haben. Darüber hinaus steht es Ihnen zu, auf die ausstehenden Mietbeträge Verzugszinsen zu erheben. Diese liegen derzeit bei bis zu 4%.

Kooperative Unterstützung der Mieter

Sind Ihre Mieter von Einnahmeausfällen betroffen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, haben sie oft folglich ein Anrecht auf Stütze aus einem der zahlreichen Hilfspakete, die die Bundesregierung in den letzten Wochen verabschiedet hat. Durch veränderte Anstellungsverhältnisse können Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Wohngeld beantragt werden. Weisen Sie Ihre Mieter auf diese Ansprüche hin! Gerade Solo-Selbstständige oder Kleingewerbe, die Ihre Geschäftsraummiete nicht begleichen können, vereinfachen sowohl die eigene Lage als auch Ihre Situation als Vermieter, wenn sie sich rechtzeitig um die Hilfsgelder kümmern. Die neuen Regelungen im Sozialrecht sehen unter anderem vor, dass Anträge auf Grundsicherung schnell und formlos telefonisch, per E-Mail oder Post beim zuständigen Jobcenter einreichbar sind. Mietrückstände können so verhindert oder wenigstens verringert werden.

Gebäudemanagement: Präventive Umsicht

Gehen Sie als Vermieter mit gutem Beispiel voran und rufen Sie ihre Mieter besonders in Mehrparteien-Objekten zur allgemeinen Einhaltung des Infektionsschutzes auf. Das gilt für die Einhaltung des Mindestabstands außerhalb des Haushaltes ebenso wie für eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Solidarität bleibt Schlüssel zur Bewältigung dieser Ausnahmesituation. Kommunizieren Sie, wenn nötig, gegenseitige Rücksichtmaßnahme und Unterstützung, um Lärmpegel und Abstandsregelungen für Familien mit Kindern oder Risikogruppen gleichermaßen erträglich zu halten.

Eigentümerversammlungen & Mieterwechsel

Umsicht sollten Sie auch beim Wahrnehmen von Terminen wie Eigentümerversammlungen oder Wohnungsbesichtigungen walten lassen. Sofern sich diese Verpflichtungen nicht verschieben lassen, können sich Angehörige der Risikogruppe bei Eigentümerversammlungen vertreten lassen oder Abstimmungen in einem Umlaufverfahren tätigen.

Zwar sind normale Um- und Auszugsprozesse gerade ohnehin entschleunigt. Wenn Sie trotzdem Wohnraum vor dem Leerstand bewahren möchten, werden Wohnungsbesichtigungen nötig. Für diese gelten die allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes wie Händewaschen, Abstand und Mund-Nase-Masken im direkten Kontakt. Wenn Sie diese Vorkehrungen treffen und keine Gruppenbesichtigungen durchführen, könne Sie den Besichtigungsbetrieb aufrechterhalten. Übrigens: Virtuelle Wohnungsbesichtigungen per Video-Chat sind eine Lösung ganz ohne Anreise oder Versammlungsregularien!

Immobilien-Finanzierung trotz Mietrückständen

Bei der Verwaltung bestehender Objekte helfen Ihnen als Vermieter in der akuten Lage Übersicht und Fingerspitzengefühl. Was bedeuten Corona aber für Sie als Investor? Sollten Sie durch fehlende Liquidität Ihrer Mieter bei der Tilgung eigener Kredite in Bedrängnis geraten, lohnt es sich, die Möglichkeit von Zahlungsaufschüben zu prüfen. Hierzu müssen Sie – ebenso wie Ihre Mieter Ihnen – nachweisen, dass sich die Zahlungsschwierigkeiten aus der Corona-Krise ergeben.

Immobilien als Perspektive

Anders als andere Branchen zeigt sich der Immobiliensektor als vergleichsweise stabil. Die Immobilienpreise sind bislang nicht eingebrochen, auch wenn die Konjunkturentwicklung weiter beobachtet werden muss. Statt Schockstarre angesichts der Pandemie lohnt sich daher eine informierte Prognose. Auch wenn die Nachfrage nach Miet- oder Kaufobjekten gerade pausiert – dass sie sich wieder einpendelt ist wahrscheinlich. Denn Wohnraum wird weiter gebraucht, auch wenn sich die Welt gerade in einem anderen Tempo bewegt.
Das wirkt sich auch auf den Investment-Bereich aus, zusätzlich sind Baudarlehen günstig wie nie. Wer sich also eine Investition leisten kann, bekommt gerade zu herausragenden Konditionen Immobilien als zukünftiges, krisenfestes „Betongold“ Denn: Der kurzfristige leichte Markteinbruch stellt eine Chance dar, attraktive Standorte werden attraktiv bleiben, besonders für Wohnraum und Logistik-Immobilien.

Weitblick lohnt sich

Ebenso, wie die Corona-Pandemie jeden Lebensbereich durchdringt, bleibt Wohnraum ein Grundbedürfnis in Krisenzeiten. Für Sie als Vermieter sorgen die rechtlichen Rahmenbedingungen trotz gegebenenfalls zwischenzeitlicher Zahlungsausfälle Ihrer Mieter für absehbare Ausgleichszahlungen.

Die Entschleunigung von Mieterwechseln und Märkten kann Ihnen als Investor Chancen bieten, günstige Baukonditionen zu nutzen, Renovierungsvorhaben umzusetzen und sich für die Zukunft breit aufzustellen. Zwar wird sich die volle Auswirkung auf den Immobilienmarkt erst zeitversetzt zeigen. Trotzdem gilt: Gewohnt und gemietet wird immer!