Wasserschaden: Wer zahlt? Tipps aus der Praxis
Wasserschäden sind Horror. Zumindest für den Mieter, wird dieser im Regelfall doch kalt erwischt.
Aber auch auf den Vermieter kommen unangenehme Zeiten zu. Gevestor bietet einen umfassenden Überblick über die sich anbahnenden Fragen. Tipps und Beispiele aus der Praxis inklusive.
Beim Bruch des Wasserrohres: Wann die Versicherung zahlt
Ein Rohrbruch unterhalb des Kellerbodens hat dazu geführt, dass der Kellerboden beschädigt und Wasser in das Kellergeschoss eingedrungen ist.
Muss meine Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen?
Durch die Gebäudeversicherung ist Ihr Objekt gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel geschützt. Was eine Versicherung aber tatsächlich wert ist, zeigt sich immer erst im Schadenfall.
Und da zeigt sich immer wieder einmal, dass die vermeintliche Sicherheit trügt. Die Versicherer grenzen ganz genau ein, welche Gefahren konkret versichert sind – und welche nicht.
Die folgenden Beispiele aus der Praxis machen deutlich, wann Schäden von der Versicherung übernommen oder aber nicht reguliert werden.
Beispiel: Durch einen Rohrbruch oder einen undichten Wasserschlauch wird ein Zimmer überschwemmt.
Welche Schäden bei einem Rohrbruch ersetzt werden
Speziell Leitungswasserschäden führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und oftmals auch zu Prozessen zwischen Hausbesitzern und Versicherungsgesellschaften.
Der Grund: Nicht alle Rohre, durch die Wasser fließt, sind gleichzeitig auch „Leitungswasserrohre“. Schäden durch Leitungswasser erkennen die Versicherer nur an, wenn das Wasser „aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung bestimmungswidrig austritt“.
Die Leitungswasserversicherung übernimmt die Schäden, die durch Feuchtigkeit an Decken und Wänden entstehen.
Die Schäden hingegen, die etwa am Teppichboden oder im Mobiliar auftreten, werden in diesen Fällen durch die Hausratversicherung reguliert. Wenn eine solche Versicherung nicht besteht, bleiben Sie auf diesem Schaden sitzen.
Nicht unter die Versicherungsbedingungen fällt zum Beispiel Wasser, das aus anderen als den genannten Rohren bestimmungswidrig austritt.
Leitungswasserschäden kommen häufiger vor als beispielsweise Feuerschäden. Ein Beispiel:
Das Aquarium wird während der Abwesenheit undicht.
Auslaufendes Wasser beschädigt den Fußboden. Das ist kein Fall für die Versicherung. Treten Schäden außerhalb des Hauses auf, ist die Haftung begrenzt.
Mehr dazu in unserem Immobilienportal: Wasserschaden: Verwalter haftet nicht bei unzureichender Reparatur
Versicherungsnehmer können umfassenden Schutz erwerben
Beispiel: Bricht ein Abwasserrohr außerhalb des Hauses, zum Beispiel im Vorgarten, besteht kein Versicherungsschutz.
Platzt dagegen das im Vorgarten verlegte Zuleitungsrohr für die Wasserversorgung des Hauses durch Frost oder Überdruck, besteht wiederum Versicherungsschutz.
Danach gilt: Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer erwartet von seiner Wohngebäudeversicherung einen umfassenden und – soweit sich aus ihr keine Einschränkungen ergeben – lückenlosen Schutz.
Aus seiner Sicht sind die Rohrleitungen in einem möglichst weiten Umfang versichert. Eine Risikoausschlussklausel ist deshalb eng auszulegen.Der Grund: Es handelt sich um ein Zuleitungsrohr, das der Versorgung des versicherten Hauses dient.
Ein häufiger Streitpunkt: Wo liegt die Bruchstelle?
Für die Praxis bedeutet das: Außerhalb eines Gebäudes befinden sich (nur) solche Rohre, die jenseits der Außenmauern oder jenseits der das Gebäude umfassenden Fundamentmauern verlegt sind.
Angesichts der Haftungsbeschränkung ist es kein Wunder, dass in der Praxis immer wieder Streit darüber entsteht, ob die Bruchstelle innerhalb oder außerhalb des Hauses liegt.
Besonders umstritten war bisher, ob Rohrleitungen, die unterhalb des Kellerbodens, aber noch innerhalb der Zwischenräume der Streifenfundamente eines Gebäudes verlaufen, sich noch innerhalb oder schon außerhalb des Gebäudes befinden.
Rohre hingegen, die direkt unter der Bodenplatte verlaufen, werden vom Versicherungsschutz umfasst. Das gilt erst recht dann, wenn sie in dem Teil des Erdbodens verlegt sind, der nach außen hin durch Fundamentmauern abgegrenzt ist.
In zwei einschlägigen Entscheidungen haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Oberlandesgericht Nürnberg den Versicherungsschutz zugunsten der Haus -und Wohnungsbesitzer ausgedehnt.
Und auch das stellten die Gerichte klar: Rohrleitungen, die in den Fundamentmauern selbst verlegt sind, befinden sich versicherungstechnisch noch „innerhalb“ des Gebäudes.
Entsteht hier ein Wasserschaden, können Sie von Ihrer Wohngebäudeversicherung Erstattung der Kosten verlangen, die Ihnen für die Feststellung und Beseitigung der Wasserschäden entstanden sind.