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Zivilprozessordnung: ZPO regelt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

Zivilprozessordnung: ZPO regelt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
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Inhaltsverzeichnis

In Deutschland gibt es jedes Jahr viele Tausend Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht landen. Zwei große Themenbereiche sind in dem Zusammenhang zum einen das Strafrecht und zum anderen das Zivilrecht, wofür wiederum die Zivilprozessordnung, kurz ZPO, zuständig ist.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Zivilprozessordnung besagt und wann die ZPO angewendet wird. Ferner erläutern wir den historischen Hintergrund zur Zivilprozessordnung, wie sie gegliedert ist und wir gehen auf die zwei Abschnitte des Verfahrens ein.

Was besagt die Zivilprozessordnung (ZPO)?

Die deutsche Zivilprozessordnung, ZPO, hat die Aufgabe, gerichtliche Verfahren zu regeln, die es im Bereich von Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern des Landes gibt. Die Grundlage der ZPO gab es bereits im Jahre 1879, denn sie war damals ein Teil der Reichsjustizgesetze. Drei wesentlichen Grundsätze der Zivilprozessordnung waren schon zur damaligen Zeit:

  • Praktisch brauchbar
  • Zweckmäßig
  • Rechtsstreit soll einfach und sicher entschieden werden

Eine Hauptaufgabe der Zivilprozessordnung besteht noch heute darin, dass Bürgern garantiert wird, dass sie ihre Rechte durchsetzen können. Die Zivilprozessordnung ist dementsprechend nahezu ausschließlich dann betroffen, wenn es um private Rechte der Bürger geht. Sind hingegen rechtliche Aspekte betroffen, die von allgemeinem Interesse sind, kommen andere Verfahrensordnungen zum Einsatz. 

Was regelt die Zivilprozessordnung und wann wird die ZPO angewendet?

Auf Grundlage des Paragraphen 13 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) hat die Zivilprozessordnung die Aufgabe, bürgerliche Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten zu regeln. Die Regelung betrifft in dem Zusammenhang nicht nur die Einleitung, sondern vor allem die Durchführung und auch die Beendigung der entsprechenden Verfahren. Zuständig für diese Durchführung sind in Deutschland auf Grundlage des Paragraphen 12 GVG die folgenden Gerichte: 

  • Amtsgerichte
  • Landesgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Bundesgerichtshof

Die Zivilprozessordnung kommt dementsprechend häufig zum Einsatz. Das hat den Hintergrund, dass es hierzulande keinem Bürger erlaubt ist, seine Rechte durch die sogenannte Selbsthilfe in eigener Regie durchsetzen zu wollen. Stattdessen trägt alleine der Staat das sogenannte Gewaltmonopol. Damit die Bürger die Rechte allerdings doch durchsetzen können, haben sie die Möglichkeit, auf Grundlage der Zivilprozessordnung Klage zu erheben oder sich gegen eine Klage zu wehren. Die Zivilprozessordnung ist für eine Reihe von bürgerlichen Rechten zuständig, insbesondere:

  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Eigentumsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht

Historischer Hintergrund der Zivilprozessordnung (ZPO)

Im Jahre 1877 wurde die Zivilprozessordnung in ihrer damaligen Form verabschiedet. In Kraft trat die ZPO dann zwei Jahre später, demzufolge im Oktober 1879. Zur damaligen Zeit stellt die Zivilprozessordnung eine Vereinigung des römisch-kanonischen Rechts mit dem germanischen Recht dar. Aber auch dem französischen Recht wird ein erheblicher Einfluss darauf zugeschrieben, wie sich die Zivilprozessordnung zur damaligen Zeit gestaltete. Die heutige ZPO ist auf damalige Grundsätze zurückzuführen, die es bereits in der Ursprungsversion der Zivilprozessordnung gab. Dazu gehören insbesondere:

  • Parteibetrieb
  • Öffentlichkeit
  • Mündlichkeit
  • Unmittelbarkeit des Verfahrens

Damit ist gemeint, dass es innerhalb des ZPO stets zwei Parteien gibt (Kläger und Beklagte), die Verfahren in der Öffentlichkeit und mündlich stattfinden sowie, dass eine direkte Durchführung der Verfahren gewährleistet ist. Erstmals angepasst wurde die ZPO übrigens im Jahre 1900, nämlich nachdem das BGB in Kraft getreten ist. Eine neue Bekanntmachung der Zivilprozessordnung gab es schließlich im Oktober 1950. Diese beinhaltete unter anderem, dass der Bundesgerichtshof die oberste Zuständigkeit im Bereich ordentlicher Gerichtsbarkeit ist.

Wie ist Zivilprozessordnung (ZPO) gegliedert?

Die Zivilprozessordnung ist nach einem bestimmten Schema gegliedert, dass sich auf insgesamt elf Bücher erstreckt. Die einzelnen Bücher der ZPO lauten:

Buch 1: Allgemeine Vorschriften

Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug

Buch 3: Rechtsmittel

Buch 4: Wiederaufnahme des Verfahrens

Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess

Buch 6: Musterfeststellungsverfahren

Buch 7: Mahnverfahren

Buch 8: Zwangsvollstreckung

Buch 9: Aufgebotsverfahren (Wegfall seit September 2009)

Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren

Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der EU

Die einzelnen Bücher der ZPO sind dann noch einmal untergliedert. Das lässt sich zum Beispiel am Buch 8 verdeutlichen, welches sich mit dem Thema Zwangsvollstreckung beschäftigt. Dort gibt es die allgemeinen Vorschriften, die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen sowie die eidesstattliche Versicherung. 

Wie ist das Verfahren innerhalb der ZPO aufgeteilt?

Die Verfahren innerhalb der Zivilprozessordnung sind in zwei Abschnitte gegliedert. Dabei handelt es sich auf der einen Seite um das Zwangsvollstreckungsverfahren und auf der anderen Seite um das sogenannte Erkenntnisverfahren. Für die Rechtsstreitigkeiten ist zunächst immer das Erkenntnisverfahren zuständig, denn dort wird darüber entschieden, ob der jeweilige Kläger seine Ansprüche durchsetzen kann. 

ZPO – Das Zwangsvollstreckungsverfahren

Demgegenüber geht es im Zwangsvollstreckungsverfahren um die Vollstreckung des jeweiligen Urteils. Das Erkenntnisverfahren beinhaltet, dass es in der Regel ein normales Urteilsverfahren gibt. Darüber hinaus existieren noch besondere Prozessarten, insbesondere: 

  • Urkundenprozess
  • Wechselprozess
  • Scheckprozess

ZPO – Das Mahnverfahren

Eine weitere Sonderform ist das Mahnverfahren, bei dem es darum geht, dass Ansprüche auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages möglichst schnell durch einen sogenannten Vollstreckungstitel durchgesetzt werden können. Innerhalb der ZPO sind allerdings nicht nur Vorschriften über das Verfahren selbst enthalten, sondern es gibt in der Zivilprozessordnung zudem Regelungen über Rechtsmittel, welche wie folgt aufgeteilt sind:

  • Berufung
  • Revision
  • Beschwerde
  • Rechtsbeschwerde

Ferner gibt es eine Aufteilung innerhalb der Zivilprozessordnung vor, was die unterschiedlichen Klagearten betrifft. Hier kommen innerhalb der ZPO die folgenden Varianten zur Geltung:

  • Leistungsklage
  • Feststellungsklage
  • Zwischenfeststellungsklage
  • Gestaltungsklage

Ein besonderes Gewicht hat das Zwangsvollstreckungsrecht, welches im Buch 8 der Zivilprozessordnung geregelt ist. Das Zwangsvollstreckungsrecht wiederum gliedert sich in die einzelnen Elemente, die wir im vorherigen Abschnitt unseres Beitrages beispielhaft genannt haben. 

Fazit zur Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung ist in Deutschland die Grundlage für unzählige Gerichtsverfahren, die Streitigkeiten der Bürger untereinander betreffen. Es geht bei der ZPO in erster Linie darum, dass die Bürger private Rechte auf Grundlage der Gerichtsverfahren durchsetzen können. Jedes Jahr gibt es auf Grundlage der ZPO im Zivilrecht viele Tausend Klagen, mit denen sich die Gerichte beschäftigen müssen.