Die Einnahmenüberschussrechnung: ein Beispiel
Für Selbstständige und Unternehmensgründer stellt sich am Jahresende oftmals die Frage, wie genau der Jahresabschluss inklusive Steuererklärung auszusehen hat. Diese Sorge ist insbesondere für Freiberufler und Kleinunternehmer oftmals unberechtigt.
Da für diese Berufsgruppen keine Buchhaltungspflicht besteht, reicht hier dem Finanzamt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung aus. Ein Beispiel verdeutlicht die Unkompliziertheit dieser Methode.
Vereinfachte Buchführung am Beispiel der Einnahmenüberschussrechnung
Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe profitieren von der Möglichkeit der Anwendung der Einnahmenüberschussrechnung.
Bei dieser vereinfachten Form der Gewinnermittlung werden lediglich die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. So wird der steuerpflichtige Gewinn oder auch der Verlust offenbar.
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Hierbei wird nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gehandelt. Das bedeutet, dass alle Betriebseinnahmen in dem Wirtschafsjahr von Bedeutung sind, in dem sie eingegangen sind und alle Betriebsausgaben in dem Jahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden.
Entscheidend ist also, wann eine Zahlung eingegangen ist, unabhängig vom Rechnungsdatum. Wichtig ist außerdem, dass für die aufgeführten Positionen auch alle Belege für eventuelle Nachfragen seitens des Finanzamtes vorhanden sind. So kann auf die Erstellung einer Bilanz verzichtet werden.
Wer beim Jahresabschluss mehr Zeit investieren muss
Allerdings kann nicht jeder Gewerbetreibende die Einnahmenüberschussrechnung für sich in Anspruch nehmen. Beispielsweise Kaufleute, die „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ (§ 1 Abs. 2 HGB) betreiben, sind zur Buchhaltung verpflichtet. Zudem ist die Einnahmenüberschussrechnung nur bis zu einem maximalen Jahresumsatz von 500.000 € möglich.
Und auch der Jahresgewinn darf nicht mehr als 50.000 € betragen. Allerdings sind Umsatz und Gewinn der Freiberufler von diesen Grenzen ausgenommen. Eine Buchführungspflicht besteht grundsätzlich noch für Kapitalgesellschaften und Gewerbetreibende, die sich freiwillig in das Handelregister eintragen lassen.
Die EÜR als Beispiel zur Gewinnermittlung
Zur Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für die Steuererklärung sollte der amtliche Vordruck des Bundesfinanzministeriums verwendet werden.
Die Anlage EÜR ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zu finden. Liegen die Einnahmen allerdings unter der Grenze von 17.500 €, ist lediglich eine formlose Gewinnermittlung notwendig. Ein vereinfachtes Beispiel der Einnahmenüberschussrechnung:
Betriebseinnahmen | Summe |
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen | 70000 |
Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen | 15000 |
Vereinnahmte Umsatzsteuer | 15000 |
Private Kfz-Nutzung | 2000 |
Sachentnahmen | 2000 |
Summe der Betriebseinnahmen | 104000 |
Betriebsausgaben | Summe |
Wareneinkäufe | 2000 |
Bezogene Dienstleistungen | 2000 |
Absetzung für Abnutzung | 1000 |
Personalkosten | 1000 |
Kfz-Kosten | 5000 |
An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer | 10000 |
Summe der Betriebsausgaben | 21000 |
Gewinn | 83000 |
Wichtig: Alle Betriebseinnahmen sind nach ihren unterschiedlichen Steuersätzen aufzulisten. Zudem ist für die Abschreibung abgenutzter Anlagegüter eine Abschreibungsübersicht zu erstellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollten ebenfalls in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen werden. Selbiges gilt auch für nicht abziehbare Betriebsausgaben wie etwa Bewirtungskosten.
Trotz vereinfachter Gewinnermittlung ist Sorgfalt Pflicht
Prinzipiell sollte die Einnahmenüberschussrechnung auch alleine zu meistern sein. Jedoch können neue Pflichtformulare schnell zu Unsicherheiten führen. Sofern dies der Fall ist, sollte keine Scheu bestehen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Denn sowohl bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung als auch der formlosen Gewinnaufstellung ist beim Ausfüllen größte Sorgfalt angebracht.
Zwar vereinfacht diese Möglichkeit der Gewinnermittlung die Buchführung erheblich, allerdings sind auch hier natürlich exakte Angaben Pflicht. Zudem ermöglicht eine geordnete Buchführung eine gute Übersicht über die Finanzen und kann als wichtige Grundlage für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg gesehen werden.