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Gewinnermittlung mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung

Inhaltsverzeichnis

Kleinunternehmer und Freiberufler können aufatmen: Statt einer aufwendigen Buchführung steht ihnen durch die Einnahmenüberschussrechnung eine recht unkomplizierte Methode der Gewinnermittlung zur Verfügung. Diese vereinfachte Form der Ermittlung des laufenden Gewinns eines Geschäftsjahres erleichtert den Jahresabschluss.

Die Gewinnermittlung durch die Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung ist nach § 4 Abs. 3 EStG ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung. In Anspielung auf die Gesetzesgrundlage wird die Einnahmenüberschussrechnung öfters auch als „4/3-Rechnung“ bezeichnet. Hierbei werden die Betriebseinnahmen eines Geschäftsjahres den Betriebsausgaben des Geschäftsjahres gegenüber gestellt. Zieht man nun die Ausgaben von den Einnahmen ab, ergibt sich im besten Fall ein satter Gewinn, anderenfalls werden so auch Verluste offenbar.

Wer profitiert von der vereinfachten Gewinnermittlungsmethode?

Nicht für jeden Gewerbetreibenden ist diese Methode der Gewinnermittlung möglich. Betreiber eines Kleingewerbes können jedoch von dieser Gewinnermittlungsmethode Gebrauch machen, sofern einige Punkte von ihnen erfüllt werden. Zum einen darf der Jahresumsatz nur eine maximale Höhe von 500.000 € erreichen. Der Jahresgewinn ist mit maximal 50.000 € begrenzt.

Freiberufler sind jedoch unabhängig von ihrem Umsatz oder Gewinn zur Anwendung der Einnahmenüberschussrechnung berechtigt. Zudem sind natürlich alle Gewerbe von der Einnahmenüberschussrechnung ausgenommen, die einer Buchhaltungspflicht nachkommen müssen, da sie zum Beispiel im Handelsregister eingetragen sind.

Wer den oben genannten Anforderungen entspricht, kann seiner Steuererklärung die Einnahmenüberschussrechnung bequem per Vordruck des Bundesfinanzministeriums beifügen. Ausnahme: Liegen die Betriebseinnahmen im laufenden Geschäftsjahr unter 17.500 €, besteht die Möglichkeit, der Steuererklärung lediglich eine formlose Gewinnermittlung beizulegen.

Sorgsam Buchführung erleichtert die Gewinnermittlung

Der Aufbau einer Einnahmenüberschussrechnung gestaltet sich recht übersichtlich. Als Basis gelten die Aufzeichnungen des Freiberuflers oder Kleinunternehmers, die die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben erfassen. Belege sind dem Finanzamt zwar nicht mit einzureichen, sollten jedoch im Falle einer Nachfrage seitens des Finanzamtes immer bereit liegen.

Die Ein- und Ausgaben werden nach dem „Zufluss-Abfluss-Prinzip“ gelistet. Dies bedeutet, dass die Betriebseinnahmen lediglich in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen sind, indem sie wirklich eingegangen sind. Das gleiche Prinzip gilt auch bei den Betriebsausgaben. Nur jene Ausgaben des Wirtschaftsjahres sind abzusetzen, die auch in dem Zeitraum geleistet wurden.

Umsatzsteuer gesondert auflisten

Besteht eine Umsatzsteuerpflicht, ist es ratsam, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben netto anzugeben. Die Vorsteuer, die dem Unternehmer von Lieferanten oder für sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird sowie auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer sind als Betriebsausgabe anzusehen. Eine gesonderte Auflistung ist somit Pflicht.

Im Gegensatz dazu zählt die berechnete Umsatzsteuer auf Rechnungen seitens des Kleinunternehmers sowie die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen. Dies bedeutet einen weiteren Extrapunkt auf der Liste. Auch der Eigenverbrauch (z.B. private Nutzung betrieblicher Gegenstände wie PKW oder Telefon) ist umsatzsteuerpflichtig und in der Liste der Betriebseinnahmen zu erfassen.

Liegt der Bruttoumsatz jedoch unter dem Betrag von 17.500 €, ist ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Da so keine Vorsteuer abgezogen werden kann, können alle Einnahmen und Ausgaben auch brutto ausgewiesen werden. Die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung gilt zwar als eine der einfachsten Gewinnermittlungsmethoden.

Im Laufe des Geschäftsjahres sollte eine sorgfältige Auflistung der Einnahmen und Ausgaben dennoch Priorität genießen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung wird es sich bestimmt auszahlen.