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Unternehmensführung: Das sind die Regeln für das Management

Inhaltsverzeichnis

Keine Gemeinschaft kommt ohne Regeln aus – diese Binsenweisheit gehört zu den allgemeinen Einsichten. Ob man diesem Spruch zustimmt oder nicht, es steckt mehr als ein Körnchen Wahrheit darin. Nicht zuletzt gilt er auch für größere Unternehmen und deren Management. Hierzulande finden sich entsprechende Grundsätze im so genannten Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht vor allem aus Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Gesellschaften, die auf eine angemessene und positive Unternehmensführung abzielen. Das Regelwerk wurde vom Bundesjustizministerium im Jahr 2002 verabschiedet und enthält neben zahlreichen Anregungen und Empfehlungen zur Überwachung und Leitung börsennotierter Unternehmen auch die Darstellung wesentlicher gesetzlicher Vorschriften zur Publizität und Unternehmensführung.

Corporate Governance – Aufgaben und Ziele

Das Regelwerk des Deutschen Corporate Governance Kodex für Unternehmensleitung und -überwachung haben den Sinn, die Transparenz für nationale sowie internationale Investoren sicher zu stellen. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften verbessert werden. Durch Corporate Governance soll eine verantwortungsbewusste Leitung bei gleichzeitiger Kontrolle des jeweiligen Unternehmens gewährleistet werden. Hierzu gehören:

In Deutschland sind die börsennotierten Gesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, einmal pro Jahr eine Erklärung abzugeben, ob man dem  Corporate Governance Kodex entsprochen hat und wird. Darüber hinaus sind die Unternehmen dazu verpflichtet, mitzuteilen, welche Empfehlungen des Kodex keine Anwendung gefunden haben oder finden.

Corporate Governance – neben den offiziellen gibt es auch interne Regeln

Die Gestaltung und Weiterentwicklung der eigenen Corporate Governance stellt viele börsennotierte  Kapitalgesellschaften immer wieder komplexe Herausforderungen. Diese gehen unter den Aspekten eines wertorientierten Managements weit über die reine Anerkennung des Deutschen Corporate Governance Kodex hinaus.

Dass zahlreiche, teils selbst große Konzerne es mit der Einhaltung der selbst auferlegten Bestimmungen nicht immer ganz so genau nehmen, zeigt ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit – der Fall Ulli Hoeneß. Eigentlich würde kaum eine DAX-Gesellschaft ein vorbestraftes Vorstandsmitglied in seinem Unternehmen dulden.

Allerdings sind unter anderem adidas, Allianz und Audi Anteilseigener des FC Bayern München. Damit sitzen auch Vertreter dieser Unternehmen im Aufsichtsrat des erfolgreichen Fußballvereins, dessen Präsident seit 2016 wieder Ulli Hoeneß heißt. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass manche Konzerne mit den eigenen Corporate Governance Regeln mit zweierlei Maß messen.

Corporate Governance dient den Zielen, eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und die Transparenz (über eine ordnungsgemäße Kommunikation) sicher zu stellen. Die konsequente Umsetzung der Bestimmungen und Anregungen ist jedoch nicht immer zu 100 % gewährleistet.