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Mindestlohn: Zeitarbeit unter der Lupe

Inhaltsverzeichnis

Seit 1. Januar 2012 ist über den gesetzlichen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche (auch „Arbeitnehmerüberlassung“ oder „Leiharbeit“) in Deutschland in Kraft.

Mit diesem Gesetz wurde ein Mindestlohn für Zeitarbeit mit einer Lohnuntergrenze von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen festlegt.

Seit dem 01.11.2012 gelten in den neuen Bundesländern 7,50 Euro und in den alten Bundesländern 8,19 Euro.

Der Mindestlohn wird gesetzlich vorgeschrieben am 31.10.2013 neu festgelegt.

Derzeit sind in Deutschland rund 900.000 Beschäftigte von der neuen Gesetzgebung zum Mindestlohn für Zeitarbeit  betroffen.

Mindestlohn für Zeitarbeit: Bestimmung der Höhe

Der Mindestlohn bringt hauptsächlich Vorteile für Zeitarbeiter – die in Bereichen arbeiten für die keine tariflich festgelegten Branchenmindestlöhne gelten.

Wenn ein für den Zeitarbeiter günstigerer Tarifvertrag existiert gilt automatisch der darin festgelegte Mindestlohn.

Da es sich um eine Lohnuntergrenze handelt kann diese natürlich auch überschritten werden.

Der Mindestlohn stellt eine Lohnuntergrenze dar, diese darf von keinem Zeitarbeitsunternehmen unterschritten werden.

Konkret heißt das: Unternehmen dürfen höhere Löhne bezahlen aber keine geringeren bezahlt werden.

Da der Mindestlohn für West und Ost unterschiedlich ist, stellt sich oft die Frage welcher Mindestlohn gilt.

Hier gilt als erstes Kriterium der Ort an dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Zeitarbeiter die im Westen eingesetzt werden erhalten also immer 7,89 Euro.

Für die Zeitarbeiter die im Osten eingesetzt werden gilt jedoch nicht zwingend der Mindestlohn von 7,01 Euro. Denn falls der Mindestlohn am Einstellungsort höher ist als jener am Einsatzort so gilt automatisch dieser.

Ein Angestellter einer westdeutschen Zeitarbeitsfirma erhält folglich immer 7,89 Euro – auch wenn er im Osten eingesetzt wird.

Für ausländische Zeitarbeitsunternehmen – die in der Bundesrepublik tätig werden – gelten dieselben Bedingungen wie für Unternehmen die ihren Rechtssitz in Deutschland haben.

Damit sollen Möglichkeiten den Mindestlohn für Zeitarbeit zu umgehen vorab eingeschränkt werden.

Zeitarbeit: Mindestlohn wird kontrolliert!

Die Zollbehörden überwachen strikt die Einhaltung der Bestimmungen zum gesetzlichen Mindestlohn.

Eine Nichteinhaltung der Gesetzgebung zum gesetzlichen Mindestlohn hat Bußgelder in der Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Folge.

Arbeitnehmer können in diesem Falle bis zu drei Jahre rückwirkend den Differenzbetrag zwischen tatsächlich gezahltem Lohn und Mindestlohn einklagen.

Mindestlohn für Zeitarbeit: Auswirkungen

In der Zeitarbeitsbranche wurde der Mindestlohn überraschend positiv aufgenommen. Die betroffenen Arbeitgeberverbände zeigen eine weitgehend positive Sichtweise zu diesem Thema.

Der Mindestlohn schiebt dem in der Branche wirtschaftlich schädlichen Lohndumping einen Riegel vor.

Auch der Zuzug ausländischer Zeitarbeiter zu geringen Löhnen konnte eingedämmt werden.