Auch Bank-Aktionäre müssen bei Schieflage haften
Viele Investoren in der EU müssen sich warm anziehen.
Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat im Juli 2016 entschieden, dass die Gläubiger-Beteiligung bei der Banken-Rettung rechtens ist.
Im Kern ging es bei dem Verfahren darum, ob kriselnden Banken auch Bank-Aktionäre und Besitzer nachrangiger Anleihen zur Rettung heranziehen können.
Banken-Sanierung mit Hilfe der Aktionäre und Anleihen-Besitzer ist rechtens
Auslöser für dieses Urteil war die Sanierung slowenischer Banken im Jahr 2013.
Auch die slowenische Regierung hatte damals schon eingegriffen und bis zu 3 Mrd. € an Hilfsgeldern zur Verfügung gestellt.
Zudem mussten auch Bank-Aktionäre und Anleihen-Besitzer für die Rettung der Bank einstehen. Diese Praxis hat sich in der EU weiter fortgesetzt.
Im Sommer 2016 wurden auch Investoren von italienischen Banken so belastet.
Da der EuGH diese Praxis inzwischen für rechtens erklärt hat, öffnet dies Tür und Tor für weitere Aktionen, wenn zukünftig wieder Banken unter Druck geraten sollten. Dass dies geschieht, ist für mich auf jeden Fall klar.
Aber Italien ist hier ohne Frage der größte Krisenherd mit einem Volumen der notleidenden Kredite von rund 350 Mrd. €. Insofern ist es auch naheliegend, die Investoren der Bank in solchen Krisen-Zeiten für Rettungs-Zahlungen heranzuziehen.
Diese 2 Auswirkungen hat das Urteil
Für Sie als Investor hat das gleich 2 Auswirkungen:
Zunächst einmal sage ich schon seit Jahren, dass Sie Bank-Aktien meiden sollten.
Daraus ergibt sich die einfache Schlussfolgerung:
Wer keine Bank-Aktien oder -Anleihen im Depot hat, kann auch nicht zur Rettung herangezogen werden. Doch so einfach ist es nun in dieser Hinsicht.
Schwieriger wird es schon bei der Auswahl einer Bank, die Sie für Ihre Transaktionen einsetzen.
Hier können Sie im schlimmsten Fall auch Ihre Einlagen verlieren, wenn eine Bank in Schieflage gerät.
Das mussten Sparer in Zypern erleben, als dort im Jahr 2013 die Banken in eine akute Krise geraten waren.
Sie sehen hier ganz klar: Banken sind nun einmal ein Risiko, an dem Sie als Investor nun sogar richterlich abgesegnet beteiligt werden dürfen. Hier ist auf jeden Fall Vorsicht angesagt!