Bankgeheimnis in Deutschland: Wirklich geheim geht anders
Das Bankengeheimnis schützt unsere Kundendaten, allerdings nicht vollkommen. Gerade das deutsche Bankengeheimnis hat da einige Lücken. Diese Lücken gibt es jedoch nicht zufällig, sondern sie sind durchaus beabsichtigt. Wie gut sind die Daten des Deutschen Sparers also wirklich geschützt?
Bankgeheimnis in Deutschland: Nicht im Gesetz verankert
Im Jahr 1756 hat Friedrich der Große Nachforschungen über das Vermögen anderer per Gesetz unter Strafe gestellt. Dieses Gesetz aus dem alten Preußen gilt heute aber nicht mehr. In Deutschland ist das Bankgeheimnis nicht gesetzlich verankert, sondern stützt sich lediglich auf Artikel 2 des Grundgesetzes: Der hier geregelte Schutz der Privatsphäre schließt auch das eigene Vermögen mit ein.
Ansonsten beruht das Bankgeheimnis in Deutschland nur auf dem Vertragsrecht zwischen Bank und Kunden, das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank eine Einsichtnahme Dritter ausschließt.
Verdacht auf Straftaten hebt das Bankengeheimnis auf
Der deutsche Staat hat einige Sonderrechte, um die Kundendaten von Banken einzusehen und so seine hoheitlichen Rechte zu schützen. Der Fall von Uli Hoeneß zeigt, dass Steuerhinterziehung den Staat viele Millionen kosten kann. Bei einem ausreichenden Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht daher eine Auskunftspflicht der Banken gegenüber dem Finanzamt.
Bei schwerwiegenderen Straftaten wie etwa der Geldwäsche reicht schon ein Anfangsverdacht, damit Staatsanwaltschaft und Gerichte Auskünfte bei der Bank einholen können.
Lücke im Bankgeheimnis durch Datenweitergabe an das Finanzamt
Jeder kennt den Freistellungsauftrag, den man seiner Bank angibt, damit die anfallenden Zinsen auch nicht in die Einkommenssteuer mit eingerechnet werden müssen. Diesen Betrag meldet die Bank automatisch an das Finanzamt, ebenso, in welcher Höher er in Anspruch genommen wurde. Das Finanzamt soll ja wissen, dass auf diese Beträge keine Steuern zu entrichten sind.
Über die Höhe der Freibeträge, die in Anspruch genommen wurden, kann ganz einfach auf das Bankvermögen des Kunden rückgeschlossen werden. Diese Daten werden vom Finanzamt an die Agentur für Arbeit und an das BAföG-Amt weitergegeben.
Die Schufa-Klausel öffnet die Tür zu den Bankdaten
Egal, ob man ein Konto eröffnet, einen Leasingvertrag für das Auto abschließt oder einen neuen Handyvertrag eingeht: In all diesen Fällen unterschreibt man mit den AGB auch die sogenannte Schufa-Klausel. Hiermit wird dem jeweiligen Dienstleister erlaubt, die Daten des Kunden an Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform weiterzugeben und auch einzusehen.
So wird das Bankgeheimnis, mit Zustimmung des Kunden, untergraben. Denn nun werden Zahlungsverhalten, Kreditwürdigkeit und auch laufende sowie bereits abgelaufene Zahlungsverpflichtungen des Kunden den Vertragspartnern offenbart.
Bankgeheimnis in Deutschland: Nicht umfassend, aber zweckmäßig
Zusammenfassend kann man feststellen, dass das Bankgeheimnis in Deutschland zwar bei weitem nicht so geheim ist wie etwa das Bankengeheimnis in Österreich oder der Schweiz.
Trotzdem ist das Bankgeheimnis in Deutschland sehr zweckmäßig, um die Daten der Kunden vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und gleichzeitig Vergehen wie Steuerhinterziehung oder Straftaten nachverfolgen zu können. Der „normale“ Anleger in Deutschland braucht also keine Sorgen zu haben, dass unbefugte Dritte seine Bankdaten einsehen können.