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Garantiezins-Entwicklung unter der Lupe – was Anleger wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Wer eine Lebensversicherung besitzt, hat ein Anrecht auf eine angemessene Verzinsung seines eingezahlten Kapitals. Dieser sogenannte Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Der Garantiezins ist der Zinssatz, zu dem der Sparanteil (Beiträge abzüglich der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) einer Lebens- bzw. Rentenversicherung mindestens verzinst wird.

Garantiezins: Entwicklung weiter rückläufig

Die Garantiezins-Entwicklung war in den vergangenen Jahren stetig rückläufig. Seit Januar 2015 liegt der Garantiezins auf einem neuen Rekordtief von 1,25%. 2017 wird er voraussichtlich nur noch bei 0,9%. Viele Anleger fragen sich daher, ob eine Lebensversicherung heute überhaupt noch zeitgemäß ist. Ein Blick auf die Garantiezins-Entwicklung der letzten Jahre liefert eine eindeutige Antwort.

VertragsabschlussGarantiezins in Prozent
Bis Juli 19863
Ab Juli 19863.5
Ab Juli 19944
Ab Juli 20003.25
Ab Januar 20042.75
Ab Januar 20072.25
Ab Januar 20121.75
Ab Januar 20151.25

Was Anleger beachten müssen

Zwar bleibt es der Versicherungsgesellschaft frei, das Kapital höher zu verzinsen, doch der Garantiezins selbst darf nicht mehr als 60% der durchschnittlichen Umlaufrendite öffentlicher Anleihen betragen. Die Chance auf eine attraktive Verzinsung ist bei der aktuellen Marktlage also begrenzt.

Der neue Zinssatz (1,25%) gilt nur für Neuverträge, die nach dem 1. Januar 2015 geschlossen werden. Für bestehende Altverträge bleibt der Zinssatz, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Daher sollten Anleger ihre Police nicht gleich kündigen.

Allerdings müssen auch Kunden mit Altverträgen Abstriche hinnehmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die sogenannten Bewertungsreserven. Kunden haben nur dann einen Anspruch auf die Hälfte der Bewertungsreserven, wenn die Garantiezusagen für die restlichen Versicherungsverträge gesichert sind.

Die Zinsänderung betrifft zudem nur Kapitallebensversicherungen. Risikolebensversicherungen, die zum Beispiel von Geschäftsleuten zur Absicherung ihrer Familie abgeschlossen werden, sind hiervon nicht betroffen.

Bedeutung für die Versicherten

Doch was bedeutet die Garantiezins-Entwicklung konkret für Anleger, deren liebstes Kind seit Jahrzehnten die Lebensversicherung mit mehr als 90 Mio. Bestandsverträgen in Deutschland ist?

Fest steht, dass diese Anlageform mit der erneuten Absenkung an Ertragskraft verliert. Zudem sind erste Versicherungen wie zum Beispiel die Ergo und die Allianz dazu übergegangen, Garantiezinsen für Lebensversicherungen gänzlich abzuschaffen.

Neuprodukte ohne Garantiezinsen – was Anleger jetzt tun sollen

Diese neuen Produkte sind oft mit einem flexiblen Zinssatz ausgestattet, der sich an der Performance von Aktien, Renten und anderen Geldmarktpapieren orientiert. Damit werden derartige Lebensversicherungen zum Glücksspiel. Am Laufzeitende besteht die Möglichkeit, dass Anleger nur die einbezahlten Beiträge zurückerhalten.

Daher raten Finanzexperten und Verbraucherschützer von neuen Lebensversicherungen ab. Zwar bietet die Lebensversicherung aufgrund der Garantiezinsen nach wie vor eine gewisse Sicherheit, was insbesondere Altverträge bevorteilt, abzüglich Provisionen und Verwaltungskosten bleibt für den Anleger oft nur eine Mini-Rendite.

Finanzexperten raten daher zum Beibehalten alter Verträge, für Neukunden sind Fondssparpläne (Aktienfonds, Rentenfonds, Indexfonds) interessant. Im Ruhestand können sich Anleger ihre Ersparnisse dann monatlich auszahlen oder die Erträge in eine Lebensversicherung umwandeln lassen.