Geheimer Europa-Umbau: So soll die EU reformiert werden
Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel treiben die Reformierung der EU voran.
Der französische Think Tank France Stratégie hat inzwischen weitere Vorschläge ausgearbeitet, um die Verschuldung Europas zu bekämpfen.
Dabei geht es nicht nur um die Vergemeinschaftung von Schulden, sondern auch um Enteignungen.
So soll die EU reformiert werden
2 Punkte haben wir Ihnen bereits aufgezeigt: Es soll eine stärkere Solidarität zwischen den Staaten der Euro-Zone geben, sprich:
Jene EU-Mitgliedstaaten, die wirtschaftliche bzw. finanzielle Probleme haben, sollen von der Gemeinschaft besser unterstützt werden.
Außerdem soll die Europäische Zentralbank (EZB) einen Teil der Schulden der EU-Mitgliedstaaten aufkaufen.
Doch es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt, der vor allem Eigentümer und Immobilien-Besitzer die Tränen in die Augen treiben könnte:
Immobilien-Besitz weckt staatliche Begehrlichkeiten
Grund und Boden weckt auch beim Staat Begehrlichkeiten. Die nationalen bzw. europäischen Politiker wissen schließlich eines:
Während die Staatsverschuldung im Vergleich zum BIP immer weiter gestiegen ist, wurde auch der Wert des Eigentums im Vergleich zum BIP immer höher.
Und deshalb will auch die EU, salopp gesagt, ran an den Speck; an Ihre Grundstücke und Immobilien.
Deshalb gilt der 3. Analysepunkt, den der Think Tank ausgearbeitet hat, dem Eigentum – Sie werden schockiert sein…
Eine außergewöhnliche Steuer auf Immobilien-Kapital
Die französische Denkfabrik, die lediglich ihre eigene Meinung und nicht die der Regierung wiedergeben will – ein Schelm, wer Böses denkt… – schlägt weiter Folegndes vor:
Es solle eine außergewöhnliche Steuer auf Immobilien-Kapital erhoben werden.
Was das konkret heißt: Ein EU-Mitgliedsland, das verschuldet ist, soll Eigentümer eines Teils der Bauflächen werden. Dafür soll eine jährliche Steuer anfallen.
Können oder wollen die Eigentümer jährlich eine solche nicht zahlen, dann würde der Abschlag bei einem Verkauf oder einer Erbschaft abgerechnet werden.
Immobilien-Besitzer werden die Dummen sein
Bedenken Sie: Das kommt einer teilweisen Enteignung gleich, wie sich auch andere Kritiker zu Recht aufregen.
Insbesondere Wohlhabende, die mehrere Grundstücke und/oder Immobilien besitzen, wären davon betroffen.
Sie sehen: Die Pläne, innerhalb der EU den Immobilien-Besitz stärker mit Abgaben zu belasten, sind schon ganz konkret.
Doch diese Enteignungs-Vorschläge sind alles andere als neu.
Die Immobilienfalle
Während großer und tiefer Krisen wägen sich v. a. Immobilien-Besitzer in relativer Sicherheit, weil ihr Grundbesitz nicht an Wert verliert. Doch dies ist mehr als trügerisch.
Das ist der Grund: Häuser und Wohnungen sind unbewegliche Güter, die dem Zugriff des Staates nicht ausweichen können – frei nach dem Motto: „Ein Haus kann nicht weglaufen“.
Staatliche Zwangs-Hypothek
Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass im Zuge des Gesetzes über den Geldentwertungs-Ausgleich bei bebauten Grundstücken auch Immobilien-Vermögen durch Zwangs-Anleihen belastet werden können.
Schon in der Weimarer Republik, aber auch im Dritten Reich (bis 1943), gab es eine solche Zusatz-Steuer: die sogenannte Hauszins- oder Gebäude-Entschuldungs-Steuer.
Das war eine auf Wohneigentum erhobene Ertragssteuer, oder anders ausgedrückt: eine Zwangs-Hypothek, die ins Grundbuch eingetragen wurde.
Diese betrug während und nach der Währungs-Reform 1923 zwischen 20 und 50% der üblichen Mietpreise.
Auch im Zuge der Währungs-Reform 1948 wurden Immobilien-Besitzer auf dem Gebiet der entstehenden Bundesrepublik mit einer Zwangs-Hpothek belastet, die in den Folgejahren abbezahlt werden musste.
Doch soweit in die Vergangenheit brauchen Sie gar nicht zurückblicken…