Hält die Schuldenbremse das, was sie verspricht?
Die Schuldenbremse soll verhindern, dass die Verschuldung des Staates jegliche sinnvollen Grenzen überschreitet. In dieser Hinsicht wurde die Einführung der neuen Regelung auch von vielen Bürgern und Institutionen begrüßt.
Dennoch wird auch Kritik an der Schuldenbremse laut, die durchaus berechtigt erscheint. Schlagen nämlich die angestrebten Ziele fehl, werden am Ende – wie immer – die Steuerzahler die Zeche zahlen müssen.
Die Einführung der deutschen Schuldenbremse
2009 hat die deutsche Bundesregierung wegen der Belastung für die finanzpolitische Entwicklung in der Zukunft die Einführung einer Schuldenbremse beschlossen. Um diese Neuregelung durchzusetzen war sogar eine Änderung der Verfassung notwendig.
Die – nicht von der Konjunktur verursachte – Nettokreditaufnahme des Bundes wird mithilfe der staatlichen Schuldenbremse auf höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) beschränkt.
Für die Länder ist die Nettokreditaufnahme gänzlich tabu. Überschreitungen sind lediglich bei Naturkatastrophen oder zu Zeiten schwerer Rezessionen erlaubt. Die Einhaltung der Schuldenobergrenze auf 0,35 % des BIP ab 2016 ist bindend. Das umfassende Verbot der Nettokreditaufnahme für die Länder gilt ab 2020.
Und dies kann zu erheblichen Problemen führen. Da die finanzielle Situation mancher Länder wesentlich schwieriger ist als die des Bundes, wäre es fraglich, ob Bremen, Berlin, das Saarland und Co. ab 2020 überhaupt noch handlungsfähig sind.
Dann müsste am Ende doch wieder der Bund in die Bresche springen. Aber da dieser ebenfalls weniger Schulden machen darf, könnten sich solche Schritte als nahezu unmöglich erweisen.
Wirtschaftswissenschaftler protestieren vehement
In einem vehementen Protest gegen die Schuldenbremse haben sich Wirtschaftswissenschaftler an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Wichtigster Kritikpunkt: Die neue Maßnahme sei zu pauschal.
Mit diesem kaum erprobten Konzept werde das wichtigste Ziel, die Zukunftsvorsorge der Volkswirtschaft, auf die Stabilisierung des Schuldenstandes der öffentlichen Hand verkürzt.
In diesem Sinne sei das finanzpolitische Instrument der Schuldenbremse zu eindimensional. In Verbindung mit Steuersenkungen könne sich die Maßnahme sogar negativ auf die Entwicklung der Gesellschaft auswirken.
Unter Umständen könne der Anstieg der Schulden begrenzt werden. Der Preis hierfür seien aber schlecht ausgebildete zukünftige Generationen, ansonsten vermeidbare Umweltschäden und eine abgewirtschaftete Infrastruktur.
Schlupflöcher der Schuldenbremse
Neben der Einseitigkeit der Schuldenbremse wird auch bemängelt, dass die Maßnahme relativ leicht umgangen werden kann. Dem Bund ist es gestattet Beteiligungen an fremden und eigenen Gesellschaften (durch Kapitalerhöhung) durch eine Finanzierung zu erwerben, ohne dass diese Ausgaben in der Bilanz der Nettokreditaufnahme erscheint.
Nach der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse ist zum Beispiel auch denkbar, dass sowohl der Bund als auch die Länder durch eine kreative Interpretation der Neuregelung Beteiligungen an allen Banken und Gesellschaften, die in Schieflage geraten, kaufen und diesen Erwerb über Darlehen finanzieren.
Demnach wäre – wie während der Finanzkrise 2007 bis 2009 geschehen – die kreditfinanzierte Rettung einer Bank wie der Hypo Real Estate jederzeit und unendlich oft zulässig.
Sinnvoll angewendet ist die Schuldenbremse ein praktikables Instrument zur Begrenzung jeder weiteren Nettokreditaufnahme der öffentlichen Hand.
Damit schafft sie Verlässlichkeit und dient auf diese Weise der Wirtschaft, allen Anlegern und vor allem den zukünftigen Generationen. Dennoch sollten die berechtigten Einwände ernst genommen und das Finanzgebaren der Politiker auch in Zukunft nicht minder kritisch beobachtet werden.