Notenbank: Die Bundesbank in der Geschichte
Auch Deutschland besitzt eine eigene Notenbank. Die Bundesbank mit Sitz in Frankfurt am Main musste jedoch im Zuge der Euro-Einführung Großteile ihrer Kompetenzen an die Europäische Zentralbank abgeben.
Die Bundesbank: Bank der deutschen Länder ab 1948
Die Geschichte der Deutschen Bundesbank beginnt direkt nach dem Zweiten Weltkrieg.
Nachdem sich die einzelnen westlichen Besatzungsmächte nach langen Querelen auf ein Modell geeinigt hatten, wurde die Bank deutscher Länder am 1. März 1948 als Nachfolgerin der Reichsbank mit der deutschen Geldpolitik beauftragt.
Bis 1951 geschah dies unter der Kontrolle der Alliierten, danach agierte die Zentralbank komplett unabhängig von Franzosen, Briten und Amerikanern.
Auch der Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer musste die Bank keine Rechenschaft ablegen.
Die Bank deutscher Länder fungierte dabei jedoch nur als Vorstand und Zentralbankrat für neun einzelne Landeszentralbanken, die zu großen Teilen unabhängig voneinander waren. Wesentliche Entscheidungen mussten jedoch im Zentralbankrat getroffen werden.
Diese Regelung hielt zu großen Teilen bis August 1957. Zum Monatsersten wurden damals sämtliche Zentralbanken und auch die Bank deutscher Länder aufgelöst und durch die Deutsche Bundesbank ersetzt.
Notenbank: Bundesbank wird 1957 gegründet
Hintergrund hierfür war ein bereits 1949 geschlossener Vertrag, der den Bund verpflichtete, so schnell wie möglich eine neue, für die gesamte Republik zuständige Notenbank einzuführen. Die Bundesbank war geboren.
Die Landeszentralbanken behielten zwar offiziell ihren Namen, wurden jedoch Teil der Verwaltung durch die Bundesbank.
Der Hauptsitz der Bank blieb dabei in Frankfurt am Main, von wo aus das Direktorium die Beschlüsse des Zentralbankrates in die Tat umsetzte.
Dieser fungierte weiter als oberstes Entscheidungsorgan der Notenbank, das über die Geldpolitik der Bundesbank entschied.
Somit war der Rat auch dafür verantwortlich, dass die Bundesbank 1974 als weltweit erste Zentralbank ein Geldmengenziel für das Folgejahr bekanntgab. Dieses legt genau fest, wie viel Geld in einem bestimmten Jahr im Umlauf sein soll – eine Praxis, die heute weiterhin von vielen Notenbanken genutzt wird.
Nach der Wiedervereinigung wurde die Bundesbank im Jahre 1990 alleinige Zentralbank für den gesamten Raum der Bundesrepublik, die D-Mark wurde zum einzig gültigen Zahlungsmittel.
Der Vertrag von Maastricht
Das Ende der Bundesbank in der damaligen Form wurde nur wenig später festgelegt. Am 1. November 1993 schlossen zahlreiche EU-Staaten den Vertrag von Maastricht, der die Grundlagen für die Einführung einer europäischen Währung schuf.
Da für eine Währung nur eine Zentralbank zuständig sein kann, übertrug die Bundesbank den Großteil ihrer Kompetenzen auf die Europäische Zentralbank.
Dennoch arbeitet sie als Zentralbank für Deutschland weiterhin der EZB zu, sorgt für eine Stabilität des Preisniveaus und verwaltet die bundesdeutschen Währungsreserven.
Außerdem ist sie für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland zuständig.
Bundesbank auch heute noch deutsche Notenbank
Dies bedeutet, dass die Bundesbank als Notenbank weiterhin für Druck, Überprüfung und Umtausch von Bargeld zuständig ist.
Außerdem sorgt sie als Mitglied in der Bankenaufsicht für eine Sicherung des Finanzsystems und überprüft die Bilanzen und Wirkungsfähigkeit sämtlicher deutschen Banken.
Daneben fungiert sie für die Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden als Bank und führt deren Konten.
Benötigen Banken Geld von der EZB, müssen sie den passenden Antrag ebenfalls bei der Bundesbank einreichen.
All dies bedeutet, dass die Bundesbank weiterhin großen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft besitzt, auch wenn ein Großteil der Geldpolitik inzwischen in Brüssel geregelt wird.