Schuldenschnitt: Griechenland als neustes Beispiel
Ab 2010 konnte Griechenland seine überbordende Verschuldung bereits nicht mehr eigenständig meistern und beantragte daher Finanzhilfen bei der Europäischen Union.
Seither folgten mehrere Sparpakete, die vor allem die Bevölkerung Griechenlands hart trafen.
Neubewertung und Umtausch der Schuldscheine
Trotz dieser Sparbemühungen und Rettungsmaßnahmen seitens der EU, des Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Zentralbank beschloss Griechenland gemeinsam mit den internationalen Geldgebern, dass ein Umtausch von Staatsanleihen vonnöten war – damit war der Schuldenschnitt beschlossen.
Der Umtausch-Plan sah vor, dass die Investoren ihre alten Schuldscheine freiwillig an Griechenland zurückgeben und dabei auf die Hälfte ihres Geldes verzichten.
Dafür bekamen sie im Gegenzug neue Anleihen aus Athen, die dann aber abgesichert waren.
Durch den Schuldenschnitt, also die Neubewertung der ausstehenden Schuldscheine verloren private Gläubiger, die die griechischen Anleihen gekauft und in ihren Depots liegen hatten, 53,5 Prozent ihres ursprünglich investierten Geldes.
Durch die faktisch niedrigeren Zinssätze der neu ausgegeben Papiere war es sogar noch mehr.
Mehr dazu: Griechenland: Die Drachme ist kein Wundermittel
Schuldenschnitt kam nicht überraschend
Galt es in den Jahren vor dem griechischen Schuldenschnitt noch als undenkbar, dass ein Mitglied des Euroraumes seine Schulden nicht mehr bezahlen kann und einen Schuldenschnitt vornehmen muss, so kam der griechische Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 dann aber wenig überraschend.
Denn beschlossen wurde er bereits auf einem Euro-Griechenland-Gipfel einige Monate zuvor.
Die meisten Banken und Versicherungen hatten zu diesem Zeitpunkt ihre Griechenland-Anleihen schon zur Hälfte in ihren Bilanzen abgeschrieben.
Die meisten Investoren stimmten dem Schnitt zu
Daher kam der „freiwillige“ Umtausch auch vergleichsweise problemlos zu Stande – es erfolgten keine heftigen Turbulenzen an den weltweiten Finanzmärkten.
Knapp 86 Prozent der Gläubiger hatten freiwillig zugestimmt, auf über die Hälfte ihres Geldes zu verzichten.
Für viele dürfte das alles in allem zu diesem Zeitpunkt kein schlechtes Geschäft gewesen sein, denn die Kurse der Staatsanleihen Griechenlands lagen unter 50 Prozent.
Hätte man sie also zu dieser Zeit auf dem Markt verkaufen müssen, hätte man weniger Geld bekommen als durch den Schuldenschnitt.
Die restlichen 14 Prozent der Inhaber griechischer Schuldverschreibungen konnten dann faktisch zu ihrem (Un-)Glück gezwungen werden.
Denn das Parlament in Athen hatte vor dem Schuldenschnitt ein Gesetz erlassen, mit dem im Nachhinein ein Zwangsumtausch von nach griechischem Recht ausgegebenen Anleihen möglich war.
Abschreibungen für den deutschen Steuerzahler
Mehrere Milliarden Euro musste nach dem Schuldenschnitt in Griechenland auch die deutsche Hypo Real Estate abschreiben.
Sie hatte zu dem Zeitpunkt des „Haircuts“ Anleihen aus Griechenland im Wert von rund 8 Milliarden Euro in der Bilanz liegen.
Die Lasten durch die Trümmer und toxischen Wertpapiere der HRE trägt seit der Verstaatlichung der Bank 2009 der deutsche Steuerzahler.
Mehr dazu: Schuldenschnitt oder Schuldenerlass – Der Steuerzahler zahlt immer drauf
Neue Anleihen gelten noch
Für die neuen Anleihen bürgt Griechenland in den Folgejahren weiter. Falls kein neuer Schuldenschnitt kommt. Bis dahin gilt für die neuen Anleihen so sogenanntes englisches Recht, was einem weiteren Schuldenschnitt vorbeugen soll.
Allerdings sind weitere Schuldenschnitte in Zukunft deswegen nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil: Viele Experten meinen, dass Griechenland auch in Zukunft nicht ohne mindestens einen weiteren Schuldenschnitt auskommen wird.