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So funktioniert die Schuldenbremse in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Bei der Schuldenbremse in Deutschland handelt es sich um eine beschlossene Änderung in der Verfassung, also dem Grundgesetz. Kernpunkt ist die jährliche Nettokreditaufnahme zu begrenzen, damit die Gesamtverschuldung nicht ins Unermessliche steigt. Gegen Ende 2014 beträgt die Verschuldung etwa 2,15 Billionen €. 2013 lag die Staatsverschuldung bei 78,4 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP).

Doch es geht nicht nur um die generelle Schuldenbremse in Deutschland. Laut dem Vertrag von Maastricht gibt es für EU-Mitgliedsstaaten eine festgelegte Höchstgrenze der Schulden. Diese liegt bei 60 % des BIPs. Insofern müsste Deutschland noch viel mehr Schulden abbauen, um wieder in diesen Bereich zu kommen. Dass das BIP deutlich steigt und dadurch die vorgegebene Verschuldungsgrenze bei gleichbleibenden Schulden erreicht werden kann, ist utopisch.

Allerdings wird dieser Vertrag permanent gebrochen. Viele Länder in der EU sind deutlich höher verschuldet und auch diesen droht kein Ausschluss aus der Europäischen Union. Insofern ist es Anlegersicht eine erschwerte Bedingung, gute Investments zu finden, wenn die eigentlichen Regeln nicht mehr eingehalten werden. Es wird dadurch schwer zu erahnen, welche Verträge tatsächlich noch eingehalten werden müssen.

Einführung der Schuldenbremse in Deutschland

Bereits 2009 wurde die Schuldenbremse in Deutschland von Bundesrat und Bundestag abgesegnet. Konkret geht es darum, dass der Bund einen jährlichen Nettokredit von höchstens 0,35 % des BIPs aufnehmen darf. Die Länder dürfen gar keine Nettokreditaufnahme beantragen. Allerdings ist dieses Gesetz noch nicht aktiv. Erst ab 2016 gilt diese Neuregelung für den Bund. Die Länder müssen sich ab 2020 daran halten.

Außerdem gibt es Ausnahmen, so dass in bestimmten Fällen die Schuldenbremse ausgehebelt werden kann. Das gilt logischerweise für Naturkatastrophen. Wenn beispielsweise ein ähnliches Hochwasser wie 2002 in Ostdeutschland enorme Schäden verursacht, können der Bund und die Länder die nötigen Mittel aufnehmen.

Als spezielle Sonderregelung ist auch eine schwere Rezession vorgesehen. Sollte Deutschland von einem starken Abschwung betroffen sein, besteht ebenfalls die Möglichkeit, das Gesetz zu umgehen. Insofern gibt es damit zwei Schlupflöcher, die neue Geldaufnahmen ermöglichen. Denn letztlich ist es eine Definitionssache, was als Naturkatastrophe zählt. Genauso ist es bei den Daten für das Wirtschaftswachstum. Zwei negative Quartale in Folgen können bereits als Rezession gelten. Doch diese Festlegung ist nicht einheitlich.

Schuldenverteilung in Deutschland

Die Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland liegt Ende 2014 bei rund 26.000 €. Grundsätzlich verteilen sich die Staatsschulden nach folgendem Muster:Bund 63 %Länder 31 %Gemeinden 6 %

Neben den oben genannten Zeitpunkten, ab wann für Bund und Länder die Schuldenbremse in Deutschland in Kraft tritt, gibt es zusätzliche Unterstützungen. So sollen insbesondere finanzschwache Länder bis 2019 insgesamt 800 Millionen € als Hilfsmittel erhalten. Ab 2020 gilt für diese die Schuldenbremse. Somit wird das Geld vorher beschafft, in der Hoffnung, dass die Liquidität für die Zukunft ausreichend ist.

Schuldenbremse in Deutschland ab 2016

Es wird spannend, ob die einzelnen Regelungen 2016 bzw. 2020 tatsächlich in der Form in Kraft treten, wie sie aktuell im Grundgesetz stehen. Bis dahin kann in der Schuldenkrise noch viel passieren, was zu neuen Gesetzesänderungen führen könnte. Dennoch ist die einheitliche Marschrichtung derzeit, dass Deutschland die Schuldenbremse beschlossen hat und damit auch befolgen wird.

Dies hat allerdings den Anschein einer Farce. Die groß angekündigte Schuldenbremse ist zwar offiziell verabschiedet. Dennoch gibt es zahlreiche Schlupflöcher, durch die im Zweifelsfall die Politik sich mogeln kann. Außerdem zählen Finanzspritzen für Bankenrettungen und EU-Pleitestaaten scheinbar nicht dazu. Denn ungeachtet der hohen Staatsverschuldung gibt Deutschland dafür weiterhin Mittel frei.

Darüber hinaus wird bei der Schuldenbremse nur die Neuverschuldung betrachtet. Die bisherige Staatsverschuldung jenseits der 2 Milliarden € wird völlig unter den Tisch gekehrt. Außerdem ist die Idee offensichtlich eine Zahlenschieberei, wenn jetzt erst besonders viel Geld an verschuldete und schwache Länder gezahlt wird, damit diese hoffentlich in der Zukunft keine neuen Schulden machen. Dadurch wird der Steuerzahler im Vorfeld besonders belastet, ohne eine Garantie auf spätere Einsparungen zu haben.

Denn unter dem Strich ist die Schuldenbremse letztlich wohl genauso bindend, wie der Maastrichter Vertracht, der regelmäßig ignoriert wird. Demnach ist es nichts anderes, als eine sofortige Finanzspritze für einige Bundesländer, die ihren Haushalt nicht gut geregelt haben und eine wackelige Vereinbarung in Zukunft die Neuverschuldung zu reduzieren.

Solange sich zudem das Limit für neue Nettokredite am BIP orientiert, reicht auch schon eine neu erfundene Berechnungsart, um diese Statistik zu schönen – und schon können mehr Kredite aufgenommen werden.