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Was ist der Lastenausgleich?

Inhaltsverzeichnis

Alle Jahre wieder hört man verschiedene Ministerpräsidenten darüber diskutieren, dass sie über den Lastenausgleich andere Bundesländer in Deutschland mitfinanzieren müssen.Doch was genau ist dieser Lastenausgleich und wie ist er geregelt?

Ein Teil des Grundgesetzes

Die korrekte Bezeichnung für den Lastenausgleich lautet Länderfinanzausgleich. Der deutsche Staat hat sich zum Ziel gesetzt, dass es keine zu großen Unterschiede zwischen den Bundesländern geben soll.Das steht bereits im Grundgesetz, wo es heißt, dass „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird“. (Artikel 107, Absatz 2) Gemeint ist, dass reichere Bundesländer, ärmeren finanziell unter die Arme greifen sollen, damit die Unterschiede verschwinden.

Reiche Bundesländer zahlen an arme

In der Praxis heißt das, dass errechnet wird, wie hoch die Einnahmen der einzelnen Länder sind.Danach zahlen die reicheren Länder den ärmeren Ländern Geld in ihre Töpfe. Der Länderfinanzausgleich ist damit Teil eines gesamten Finanzausgleichs, der über den Bund geregelt wird.

Der Finanzausgleich: Ein kompliziertes Verfahren

Das Verfahren dazu gestaltet sich ein wenig kompliziert: Zunächst werden die Einnahmen durch Steuern zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Es geht dabei also darum, wie Geld von der Bundesregierung und wie viel von den Landesregierungen verwaltet wird.Danach wird errechnet, welches von den Bundesländern wie viel Steuereinnahmen erhält, gemessen daran, wie viele Einnahmen und Ausgaben die Länder hatten. Anschließend folgt eine Umverteilung von den reicheren Staaten zu den ärmeren – also der eigentliche Lastenausgleich.Im letzten Schritt gibt es sogenannte „Ergänzungszuweisungen“ für besonders betroffene Länder. Gemeint sind damit Folgen der Deutschen Einheit oder extreme Haushaltsnotlagen.

Welche Länder zahlen?

Die Länder sind in unterschiedlicher Weise von dem Lastenausgleich betroffen. Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die Länder, die in den letzten zehn Jahren konstant an andere Länder zahlten.Alle anderen Bundesländer erhielten im Zuge des Lastenausgleichs Zuwendungen. Allen voran Berlin, die neuen Bundestaaten, Bremen und das Saarland. Nordrhein-Westfalen allerdings schwankt zwischen den Rollen als Geber-  und Nehmerland.

Der Lastenausgleich – ein ständiges Streitthema

Immer wieder wird Kritik an dem Verfahren von Seiten der Geberländer laut. Die Kritik beinhaltet unter anderem, dass die Nehmerländer auch in Zukunft keine Anreize entwickeln werden über mehr Einnahmen zu verfügen, da sie durch den Lastenausgleich für ihr Verhalten noch belohnt werden.In der Vergangenheit führte das Verfahren des Lastenausgleichs zu der paradoxen Situation, dass Baden-Württemberg als Geberland nach dem Finanzausgleich den schwächsten Haushalt hatte.Um dieses Missverhältnis zu überwinden, wurde das System 2001 reformiert.  Dennoch drohte der Bundesstaat Bayern im Juli 2012 mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, da er mit einigen Ausgaben der Hauptstadt Berlin nicht einverstanden war.