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Was verbirgt sich hinter dem Mindestreservesatz?

Inhaltsverzeichnis

Die Stabilität des Geldmarkts ist eines der wichtigsten Ziele der Politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Mindestreservesatz als eines der Instrumente der EZB stellt diese Stabilität sicher.

Hiervon betroffene Banken sind dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einlagen als Sicherheit zurückzustellen. Aktuell beträgt der Prozentsatz im Euroraum 1%.

Diese Maßnahme dient privaten Investoren und Verbrauchern, indem sie regionale Schwankungen des Geldmarktes ausgleicht und für ein einheitliches Zinsniveau sorgt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Banken nicht an jedem einzelnen Tag der monatlichen Berechnungsperiode die Mindestreserve sondern diese nur im Durchschnitt erfüllen müssen.

Wer ist vom Mindestreservesatz direkt betroffen?

Sämtliche Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Guthaben aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung von Liquiditätsreserven bei der nationalen Zentralbank zu hinterlegen. Praktisch werden die Banken verpflichtet, einen bestimmten Betrag als Sicherheit zurück zu stellen. Der Prozentsatz, nach dem die Berechnung dieses Betrages erfolgt, wird Mindestreservesatz genannt.

Wenn ein Kreditinstitut den ihr zugewiesenen Mindestreservesatz (Mindestreserve-Soll) unterschreitet, muss es einen Strafzins zahlen. Bei dem Mindestreservesatz berücksichtigt die Europäische Zentralbank (EZB) einheitlich einen pauschalen Freibetrag von 100.000 €. Dies geschieht, um kleinere Bankinstitute nicht zu benachteiligen. Sämtliche Institute melden ihr Mindestreserve-Soll monatlich.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mindestreservesatzes?

Die Berechnung des Mindestreservesatzes erfolgt auf Basis der kurzfristigen Verbindlichkeiten des Geldinstituts. Mit einem Prozentsatz von 1 % werden derzeit veranschlagt:

  • täglich fällige Einlagen; so genannte Übernachteinlagen
  • Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren
  • Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren
  • Geldmarktpapiere

Einlagen mit höherer Laufzeit sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EZB und den nationalen Zentralbanken wie auch Verbindlichkeiten gegenüber Instituten, die selbst ebenfalls den Mindestreserve-Bestimmungen unterliegen, werden generell nicht in das Mindestreserve-Soll einberechnet.

Der Prozentsatz der Mindestreserve ist von Zentralbank zu Zentralbank derzeit höchst unterschiedlich.

ZentralbankAnteil
Chinesische Volksbank20.00%
Federal Reserve Sytem (USA)10.00%
Schweizerische Nationalbank2.50%
Europäische Zentralbank1.00%

Ziele der Mindestreserve-Pflicht

Vor allem dient die Mindestreservepflicht, kontinuierliche Geldmarktsätze zu gewährleisten. Zum Beispiel verursacht eine unterschiedliche Bargeldnachfrage Schwankungen der Liquidität der Geldinstitute. Diese Schwankungen werden durch den Mindestreservesatz aufgefangen. Eine der wichtigsten Aufgaben der EZB, das Liquiditätsmanagement auf dem Geldmarkt, wird hierdurch erleichtert.

Die EZB setzt die Mindestreserve-Pflicht als geldpolitisches Instrument in erster Linie ein, um die Zinssätze zu stabilisieren. Darüber hinaus können autonome Schwankungen der Liquidität des Geldmarkts durch Modifizierung der Mindestreservesätze abgefedert werden.

Vorteile für Verbraucher in Europa

Von der Mindestreservepolitik der EZB profitieren europäische Verbraucher vor allem durch die stabilen, regional wenig abweichenden Zinssätze. Darüber hinaus ist die Zentralbank durch die Änderung des Mindestreservesatzes in die Lage versetzt, inflationären oder deflationären Entwicklungen entgegen zu steuern. Dies bringt Vorteile für Wirtschaft, Anleger und Verbraucher.

Eine gleichmäßig niedrige Inflation führt zu einer kontinuierlichen Entwicklung von Gehältern und Verbraucherpreisen. Dadurch können Staat und Wirtschaft ihre Einkommens- und Ausgabensituation zuverlässiger planen.

Und auch Privatanleger profitieren indirekt. Zum einen durch mehr Planungssicherheit in der Wirtschaft. Zum anderen aber auch, weil sie sich nicht in sehr kurzen Intervallen auf wechselnde Zinsniveaus – etwa bei Beteiligungen oder privaten Krediten – einstellen müssen.