Grunderwerbsteuer? Muss nicht sein

Manche Kosten gehören für uns automatisch zum Immobilienerwerb dazu. Doch Sie können sich einige davon unter bestimmten Voraussetzungen sparen oder zumindest verringern. (Foto: kurhan / Shutterstock.com)
Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten und eine Aufstellung der Gesamtkosten anfertigen, gehören manche Faktoren automatisch dazu:
- Kaufpreis
- Notar- und Grundbuchkosten
- Grunderwerbsteuer
- Maklerkosten
Dabei ist klar, dass ein Makler nur bezahlt werden muss, wenn er an der Vermittlung beteiligt war und dass dessen Provision in einem gewissen Rahmen variabel geregelt ist. Meist bewegt Sie sich zwischen 3,57 und 7,14 % des Kaufpreises.
Aber auch die Grunderwerbsteuer ist nicht in Stein gemeißelt
Die Höhe der anfallenden Grunderwerbsteuer richtet sich zu aller erst nach dem Bundesland, wo Sie die Immobilie erwerben. Dabei gibt es gravierende Unterschiede:
In Bayern beläuft sie sich beispielsweise auf 3,5 % des Kaufpreises, in Brandenburg auf 6,5 %. Somit würden Sie beim Kauf einer Wohnung für 100.000 Euro in München normalerweise 3.500 Euro, in Potsdam 6.500 Euro an Grunderwerbsteuer zahlen. Soweit so gut.
Wann gar keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Es gibt aber auch Geschäfte bei denen gar keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich hierzu im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Beispiele:
- Der Wert des Grundstücks beläuft sich auf maximal 2.500 Euro
- Grundstückserwerb durch Schenkung (dafür aber u.U. Schenkungssteuer)
- Erbschaft (dafür aber u.U. Erbschaftssteuer)
- Grundstücksverkauf an Ehepartner oder Person, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt ist
Wenngleich es auch nett zu wissen ist, dass manche Geschäfte aufgrund des geringen Kaufpreis keine Grunderwerbsteuer auslösen, sind doch die anderen beiden Beispiele deutlich interessanter und finden auch regelmäßig Anwendung in die Praxis. Insbesondere der Verkauf innerhalb der Familie ist eine tolle Variante.
Beispiel:
Die Ehefrau verkauft Ihre Wohnung an den Ehemann oder beide verkaufen an eines der Kinder. Dabei werden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
- Eine gutes Objekt bleibt der Familie erhalten
- Der Verkäufer generiert Kapital
Auch geht die Finanzierung eines solchen Deals in der Regel sehr leicht vonstatten, da die Bank Objekt, Verkäufer- und Käuferpartei bereits kennt und (positiv) einschätzen kann.
Reduzierung der Grunderwerbsteuer
Neben den oben beschriebenen Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, gibt es auch eine gute Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zumindest zu reduzieren.
Dazu müssen Sie wissen, dass Sie Grunderwerbsteuer nur für das erworbene Grundstück und das Gebäude bzw. deren Anteile bezahlen. Erwerben Sie hingegen beweglich Sachen, wie z.B. Möbelstücke mit, so dürfen Sie deren Kaufpreisanteil für die Bemessung der Grunderwerbsteuer außen vor lassen. Das gleiche gilt für den Anteil an der Instandhaltungsrücklage.
Beispiel:
Gesamtkaufpreis Wohnung: 200.000 Euro
Anteil Mobiliar: 10.000 Euro
Anteil Rücklage: 5.000 Euro
Somit bemisst sich die Grunderwerbsteuer auf den anteiligen Kaufpreis in Höhe von 185.000 Euro. In Potsdam hätten Sie sich bei dieser Rechnung 975 Euro Grunderwerbsteuer gespart.
Aber Achtung:
Möbel möchten Banken in aller Regel aus Eigenkapital finanziert sehen! Dafür können Sie Möbel wiederum steuerlich geltend machen. Neue in der Regel linear auf 10 Jahre.
Fazit:
Sie sehen, auch die Grunderwerbsteuer ist nicht in Stein gemeißelt. Auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag. Zudem gibt es noch die Möglichkeit, sich über Share-Deals diese Steuer zu sparen. Aber darauf werde ich in einem gesonderten Artikel eingehen.
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