Steuerproblematik bei Auslandsdividenden

Es ist Dividenden-Saison. Wenn Sie ausländische Dividenden erhalten, sollten Sie diesen Schlussgong-Beitrag lesen. (Foto: Best Backgrounds / shutterstock.com)
In den vergangenen Tagen und Wochen haben Corona-bedingt viele Unternehmen angekündigt, die Dividende in diesem Jahr zu streichen. Es gibt aber dennoch zahlreiche Unternehmen, die in diesen Tagen eine Dividende zahlen, darunter auch viele Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben.
Ein Problem dabei: Viele Anleger kaufen ausländische Aktien nur aufgrund der hohen Dividendenrenditen und berücksichtigen dabei nicht, dass Quellensteuer fällig wird. Obendrein langt noch der deutsche Fiskus mit 25% Abgeltungsteuer zu, so dass unter dem Strich die Dividendenrendite schmilzt. Es gibt aber Möglichkeiten, dass Sie nicht zu viel vom Kuchen abgeben müssen.
Was es mit Doppelbesteuerungsabkommen auf sich hat
Um die zweifache Belastung zu mildern, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Hierin steht auch geschrieben, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann. In den meisten Fällen sind es 15%. Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird.
Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%. Als Anleger können Sie in diesen Fällen einen Antrag stellen und den nicht angerechneten Steueranteil direkt vom Quellensteuerstaat zurückfordern. Als unkompliziert und vorbildlich gilt das Verfahren mit der Schweiz und mit Österreich.
Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt online eine umfangreiche Liste bereit (www.bzst.de Stichwort Steuern International und Ausländische Quellensteuer). Ebenfalls auf dieser Internetseite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden.
Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. Wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern möchten, können Sie auch die Hilfe Ihrer Depotbank in Anspruch nehmen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Bank nach.
Rechenbeispiel für die Rückerstattung
Ein Beispiel wie Sie die Rückerstattung der Quellensteuer berechnen: Sie erzielen in der Schweiz Dividenden in Höhe von umgerechnet 1.000 Euro. Davon behält die Schweiz zunächst 35%, also 350 Euro ein. Den Rückerstattungsantrag (zu finden unter www.bzst.de Stichwort Ausländische Quellensteuer) schicken Sie an die Schweizer Steuerverwaltung.
Der Schweizer Quellensteuerabzug nach DBA beträgt (15% von 1.000 Euro) 150 Euro. Die Erstattung nach Antrag in der Schweiz beträgt 200 Euro (20% von 1.000 Euro). Der deutsche Fiskus rechnet wie folgt: 250 Euro (25% von 1.000 Euro) abzüglich Anrechnung der Schweizer Steuer in Höhe von 150 Euro (15% von 1.000 Euro).
Es wurden 100 Euro Abgeltungsteuer realisiert, das entspricht 10% von 1.000 Euro. Die Gesamtsteuerbelastung: 250 Euro (15% Schweiz plus 10% Deutschland = 25%).
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