Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Worum es sich dabei handelt
Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist die in Abteilung II des Grundbuches eingetragene Belastung eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung zugunsten einer bestimmten Person.
Der Berechtigte einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit darf die belastete Immobilie in der festgelegten Art und Weise nutzen, hat aber sonst keine weitergehenden Rechte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist regelmäßig nicht übertragbar. Ausnahmen kann es lediglich bei juristischen Personen geben. Die Dienstbarkeit endet mit dem Tod des Berechtigten. Sie ist nicht vererbbar. Im Wohnrecht wird die beschränkte persönliche Dienstbarkeit meist angewandt, um sicherzustellen, dass
- ein Dritter einen Teil oder die gesamte Wohnung bewohnen darf,
- eine Kündigung dinglich gesichert oder ausgeschlossen wird,
- auch Angehörige und Pflegepersonen in die Wohnung aufgenommen werden dürfen.
Zwangsversteigerung: So läuft sie abDie Zwangsversteigerung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gegen säumige Schuldner insbesondere in deren Grundstückseigentum. Das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Immobilie befindet, führt die Zwangsversteigerung durch. Termine der Versteigerungen… › mehr lesen