Steuerhinterziehung melden: Übersicht & Vorgehensweisen

Steuerhinterziehung melden: Übersicht & Vorgehensweisen
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Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten zum Thema Steuerhinterziehung melden

Strafwürdiges Verhalten: Erlangung von Steuervorteilen durch aktives Handeln bzw. Unterlassen

Strafbemessung: Geldstrafen in Form von Nachzahlungen der Steuerschulden sowie Hinterziehungszinsen, Haftstrafen von maximal 10 Jahren in besonders schweren Fällen

Involvierte Parteien: Beschuldigter, Melder, Finanzbehörden, Steuerfahndung, Gerichte

Mögliche Meldearten: Öffentlich oder anonym, per Brief, Fax bzw. E-Mail

Straffreiheit: Bei rechtzeitiger Selbstanzeige gegenüber der Finanzbehörde


Wer in Deutschland erwerbstätig ist oder sonstige Einkünfte erzielt, unterliegt ab einer gewissen Einkommensgrenze der Steuerpflicht. Von diesen Steuern finanziert der Staat die Aufgaben, die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Steuern nicht oder nur in unzureichender Höhe zu entrichten, ist nach deutscher Rechtsprechung eine Straftat, die Steuerhinterziehung genannt wird und die durch ein Strafverfahren geahndet wird.

Definition: Was versteht man unter einer Steuerhinterziehung?

Ganz allgemein versteht man unter einer Steuerhinterziehung die Nichtentrichtung bzw. Nichtangabe von Steuern bzw. steuerrelevanten Angaben an das Finanzamt. Ziel einer Steuerhinterziehung ist es, durch die mit der Hinterziehung einhergehende Steuerverkürzung für sich selbst oder für andere Personen einen steuerlichen Vorteil zu erlangen. Die Höhe der Steuern werden in Deutschland von der Finanzverwaltung festgelegt. Die Finanzverwaltung wird auch Steuerverwaltung genannt.

Letztlich geht es dem, der Steuern hinterzogen hat also darum, weniger Steuern zahlen zu müssen, als es seine Einnahmensituation eigentlich vorsehen würde. Die Steuerhinterziehung lässt sich in verschiedene Unterbereiche gliedern.

Diese Arten der Steuerhinterziehung gibt es:

  • Hinterziehung von Einkommenssteuern
  • Lohnsteuerhinterziehung
  • Umsatzsteuerhinterziehung
  • Hinterziehung von Körperschaftssteuern
  • Erbschaftssteuerhinterziehung
  • Hinterziehung von Schenkungssteuern
  • Gewerbesteuerhinterziehung

Wann liegt rechtlich eine Steuerhinterziehung vor?

Wann eine Steuerhinterziehung vorliegt

Bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um eine sogenannte Steuerstraftat gemäß § 370 Abgabenordnung (AO). Erst bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gilt eine Steuerhinterziehung als rechtlich relevant und bestrafbar.

Die AO definiert Steuerhinterziehung folgendermaßen:

  • Der Steuerhinterziehung macht sich schuldig, wer zu steuerrechtlich relevanten Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht.
  • Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber der Finanzbehörde steuerrechtlich relevante Tatsachen pflichtwidrig nicht zur Kenntnis gebracht werden.
  • Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand es pflichtwidrig unterlässt, Steuerzeichen oder Steuerstempler zu verwenden.

Es gibt also zwei unterschiedliche Tatbestände bei einer Steuerhinterziehung. Sie kann durch aktives Handeln oder Unterlassen geschehen.

Steuerhinterziehung durch eine aktive Handlung

Wie die Bezeichnung schon verdeutlicht, kann man den Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch aktives Handeln erfüllen. Um eine derartige Steuerhinterziehung handelt es sich also, wenn ein aktives Eingreifen des Beschuldigten nachweisbar ist.

Laut § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) liegt aktives Handeln vor, wenn man beim Finanzamt oder einer anderen Behörde nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben bezüglich „steuerlich erhebliche Tatsachen“ macht.

In der Praxis sind dies meistens Falschangaben in der Steuererklärung, etwa in Form zu hoch angegebener Werbungskosten oder der Ausstellung von Scheinrechnungen zu nicht erfolgten Betriebsausgaben. Hier liegt jeweils aktives Handeln vor, weil der Betreffende die Angaben absichtlich verfälscht hat.

Relevante Paragrafen bei Steuerhinterziehung

Als rechtliche Grundlagen bezüglich einer Steuerhinterziehung gelten das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die Abgabenordnung (AO). In der AO führt § 369 den Tatbestand grundlegend aus, wobei in § 370 AO die Steuerhinterziehung besonders behandelt wird. Wichtig ist § 371 AO, da hier die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geregelt ist.

Steuerhinterziehung durch Unterlassung

Im Gegensatz zur aktiven Steuerhinterziehung macht man sich der Steuerhinterziehung durch Unterlassen schuldig, wenn man steuerrelevante Angaben verschweigt. Gemäß § 370 Abs. 1. Nr. 2 AO liegt Unterlassen dann vor, wenn man das Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig nicht in Kenntnis setzt. Die Verheimlichung von Einkünften (z. B. Mieteinnahmen oder Gewinne aus Aktiengeschäften) ist in der Praxis die häufigste Form der Steuerhinterziehung durch Unterlassung. De Betreffende macht sich hier nicht durch eine aktive Handlung strafbar, sondern ist durch bewusste Passivität schuldig.

Voraussetzungen & Folgen einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Bevor es zu einer Meldung über eine Steuerhinterziehung kommt, haben Betroffene, die Steuern hinterzogen haben, auch die Möglichkeit, selbst reinen Tisch zu machen, nämlich durch eine Anzeige bzw. Selbstanzeige bei den zuständigen Behörden. Eine Selbstanzeige bei der Polizei ist in diesem Fall nicht ausreichend. Durch eine solche Selbstanzeige geht derjenige straffrei aus, der bei der zuständigen Finanzbehörde vorspricht. Dabei muss er bezüglich sämtlicher, noch nicht verjährter Steuerstraftaten (betrifft stets eine Steuerart) die nicht wahrheitsgemäßen Angaben vollumfänglich korrigieren, unvollständige Angaben ergänzen oder bisher verschwiegene Angaben nachholen.

Eine Anzeige bzw. Selbstanzeige kann bei versuchter und auch vollendeter Steuerhinterziehung gemacht werden. Dafür müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So darf der Betroffene z. B. vor der Selbstanzeige nicht bereits eine Prüfungsanordnung erhalten haben. Darüber hinaus darf er nicht bereits von der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens in Kenntnis gesetzt worden sein. Auch dürfen vorher keine Termine mit einem Amtsträger bezüglich einer Ermittlung wegen Steuerstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten stattgefunden haben. Zusätzlich dürfen keine Termine mit einem Amtsträger bezüglich einer Nachschau für Umsatzsteuer oder Lohnsteuer wahrgenommen worden sein.

Diese Voraussetzungen besagen im Grunde nichts anderes, als dass die versuchte oder vollendete Steuerhinterziehung von den Finanzbehörden zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht entdeckt worden sein darf. In § 371 Abs. 3 AO ist geregelt, dass die Straffreiheit nur gewährt wird, wenn der Selbstanzeiger in der Lage ist, die hinterzogenen Steuern in voller Höhe zurückzuerstatten und zwar innerhalb einer Frist, die vom Finanzamt bestimmt wird. Erfolgt diese fristgemäße Nachzahlung der Steuerschuld nicht, ist keine Straffreiheit möglich.

Wer plant sich selbst anzuzeigen, sollte einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen, denn wer bei der Selbstanzeige Fehler begeht kann trotz Selbstanzeige bestraft werden. Unkorrekte oder unvollständige Angaben bei der Anzeige verwirken die Strafbefreiung. Ein Steueranwalt kann helfen, alle Formalien zu beachten und zu 100 % korrekt anzugeben. Eine Selbstanzeige muss alle steuerlichen Sachverhalte offenlegen. Selbstanzeigen kann jeder erstatten, der Steuern hinterzogen hat, sei es als Mittäter, Anstifter oder Alleintäter. Persönliche Steuerberater sollten dabei unter keinen Umständen informiert werden, da diese sich sonst zu Beihilfe schuldig machen können.

Sind mehrere Personen in der Steuerhinterziehung involviert, müssen alle gleichzeitig eine Selbstanzeige erstatten um eine Selbstanzeige geltend zu machen. Wenn nur einer der Beteiligten Selbstanzeige erstattet, zählt die Tat bei den anderen Beteiligten als aufgedeckt und es gibt keine strafbefreiende Wirkung mehr. Die Selbstanzeige mehrerer Personen kann dabei in verschiedenen Finanzämtern.

 

Nach einer Selbstanzeige müssen alle Steuern innerhalb einer Frist nachbezahlt werden. Hinterzogene Steuern werden dabei mit einem Zinssatz von 6 % verzinst und so muss mit den Steuern auch ein Abschlag gezahlt werden. Beträgt die Summe der Steuerhinterziehung mehr als 50.000 € kommen nochmal 5 % extra dazu, die der Schuldige bezahlen muss um eine Straffreiheit zu erlangen.

Eine Selbstanzeige ist eigentlich nichts anderes als eine Offenlegung und vollständige Nachzahlung der Hinterzogenen Steuern, daher greift in dieser Situation auch das Steuergeheimnis. In der Regel bleibt die Selbstanzeige also anonym und wird nicht an dritte weitergeleitet. Das Steuergeheimnis ist allerdings kein Menschenrecht und wird vor allem bei Straftätern manchmal gebrochen. Erst recht wenn es sich bei dem Straftäter um eine prominente Person handelt. Natürlich sollte dies nach Kräften unterbunden werden, doch passieren kann es trotzdem das Medien Informationen veröffentlichen und Skandale um die Anzeige entstehen.

Wie hoch ist das Strafausmaß bei einer Steuerhinterziehung?

Als Strafen für eine Steuerhinterziehung sieht der Gesetzgeber Geld- oder Haftstrafen vor. Die Strafe für Steuerhinterziehung durch aktives Handeln ist umso härter, je größer die durch das aktive Handeln entstandenen Steuerschulden bzw. die Steuerschäden ausfallen. In schweren Fällen von mehr als 50.000 € kann eine Nachzahlung der Steuerschuld sowie 6 % Hinterziehungszinsen die Strafe sein. Das Gericht kann aber auch eine Haftstrafe verhängen, die nicht selten zur Bewährung ausgesetzt ist.

In sehr schweren Fällen und einer hinterzogenen Summe von mehr als 100.000 € drohen zwischen 5 und 10 Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt sein kann. Wer sich der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe strafbar macht, erhält in der Regel keine Bewährung, sondern muss ins Gefängnis.

Wichtig

Der Gesetzgeber hat für Steuerhinterziehung Verjährungsfristen vorgesehen. Normalerweise verjährt eine solche gemäß § 78 Strafgesetzbuch (StGB) nach 5 Jahren. In besonders schweren Fällen besteht laut § 376 Abgabenordnung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Eine solche Frist beginnt immer mit dem Erhalt des Steuerbescheides für das entsprechende Jahr.

Steuerhinterziehung melden: Wie erkennt man eine Steuerhinterziehung?

Strafen von Steuerhinterziehung

Es gibt tatsächlich einige Anhaltspunkte, die darauf hinweisen können, dass jemand Steuerhinterziehung betreibt. Meist handelt es sich dabei um bestimmte Verhaltensweisen des Betreffenden bzw. um von ihm in die Wege geleiteten Maßnahmen, die dann der Hinterziehung der Steuern sowie der Verschleierung dienen.

Diese Anzeichen können auf Steuerhinterziehung hindeuten:

  • Die betreffende Person zeigt einen Lebenswandel, der nicht zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen passt.
  • Jemand überträgt private Ausgaben in den betrieblichen Bereich und erlangt so einen Steuervorteil.
  • Eine Person verkauft trotz hohem Wareneinkauf zu wenig (er verkauft einen Teil „unter der Hand“ und ohne Erfassung in der Buchhaltung).
  • Eine Person praktiziert Schwarzarbeit und versteuert die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten nicht.
  • Die betreffende Person nutzt sogenannte „Strohleute“, die als Käufer, Verkäufer, Geschäftsführer oder in ähnlichen Funktionen eingesetzt werden.

Wer eine Steuerhinterziehung begeht, der sollte bedenken, dass die Behörden bis zum Ablauf der Verjährungsfristen nachforschen können, etwa in Form einer sogenannten Außenprüfung (auch als Steuerprüfung bzw. Betriebsprüfung bekannt). Bei einer solchen Prüfung, die stets angekündigt wird, hat der Steuerpflichtige eine Mitwirkungspflicht und muss dem Prüfer sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören nicht nur seine Buchhaltungsunterlagen, sondern auch Bankauszüge, auf denen Bareinzahlungen für geleistete Schwarzarbeit leicht auffallen.

Haben Sie’s gewusst?

Viele meinen, Einnahmen durch Schwarzarbeit ließen sich nicht verfolgen. Da so erzieltes Einkommen allerdings meist auf das eigene Konto eingezahlt wird, erbringt der Kontoinhaber durch diese Einzahlung sozusagen selbst den Beweis für seine Steuerhinterziehung. Bei einem Strafermittlungsverfahren hat die Steuerfahndung nämlich das Recht, die Kontoauszüge einzusehen. Das Bankgeheimnis greift hier nicht.

Steuerhinterziehung melden: Was muss man bei der Anzeige beachten?

Was die Meldung der Steuerhinterziehung beinhaltet

Wer eine Steuerhinterziehung melden möchte, der sollte dies bei dem Finanzamt tun, das für den Verdächtigen und seine steuerliche Veranlagung zuständig ist. Es ist allerdings auch möglich, sich an eine übergeordnete Behörde zu wenden. Von dort muss die Anzeige dann an die zuständige Behörde weitergegeben werden. Eine solche Meldung hat umso mehr Chancen auf Erfolg, desto genauere Informationen die Anzeige beinhaltet. Wichtig wären natürlich Informationen zu dem Verdächtigen, also Namen, Anschrift(en). Auch Angaben zum Sachverhalt, also zu den Mitteln, mit denen die Steuerhinterziehung bewerkstelligt wurde, sind hilfreich.

Darüber hinaus ist für die Behörde natürlich von Bedeutung, in welchem Zeitraum die Steuerhinterziehung stattfand. Hier ist zu beachten, dass eine Meldung immer erst im Nachhinein möglich ist, da eine Steuerhinterziehung erst dann vorliegt, wenn eine falsche Steuererklärung eingereicht wurde. Was eine Meldung, wenn möglich, enthalten sollte, sind Angaben zu Zeugen oder auch Unterlagen, die bei einer Anzeige bzw. einem Gerichtsverfahren befragt werden oder als Beweismittel dienen können. Prinzipiell gilt, dass das Finanzamt umso konkreter ermitteln kann, desto mehr Details bekannt sind.

Hinweis zur Beweisbarkeit einer Steuerhinterziehung

Wer eine vermutliche Steuerhinterziehung melden möchte, der sollte auch Beweise oder wenigstens stichhaltige Anhaltspunkte anführen können. Meldet man nämlich jemanden zu Unrecht mit einer Falschmeldung, begeht man selbst eine Straftat (z. B. Straftatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB), die gerichtlich geahndet werden kann.

An welche Stelle ergeht die Anzeige einer Steuerhinterziehung?

Es gibt vor allem zwei Institutionen, bei denen man eine Steuerhinterziehung melden kann, nämlich die direkt zuständige Behörde oder die oberste Bundesbehörde. Dazwischen existieren allerdings noch Finanzbehörden auf Ebene der Bundesländer. Auch sie nehmen Meldungen zu möglichen Steuerhinterziehungen entgegen.

Eine Meldung bezüglich einer Steuerhinterziehung ist bei folgenden Institutionen möglich:

  • Finanzamt
  • Oberfinanzdirektion (OFD) bzw. Landesfinanzbehörde
  • Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes
  • Bundeszentralamt für Steuern

Idealerweise wendet sich der Melder im Verdachtsfall direkt an das für den Verdächtigen zuständige Finanzamt. Ist dieses nicht bekannt, kann er seine Meldung auch an die nächsthöheren Instanzen oder an das in Bonn ansässige Bundeszentralamt für Steuern senden.

Kann man eine Steuerhinterziehung online melden?

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Steuerhinterziehung online zu melden, also formlos. Zu diesem Zweck hat das Bundeszentralamt für Steuern ein eigenes Mitteilungsformular veröffentlicht, dass man auf der Website des Bundeszentralamtes findet. Nach dem Ausfüllen kann man das Formular entweder direkt an das Bundeszentralamt für Steuern senden oder es dem zuständigen Finanzamt vor Ort zukommen lassen.

Das Formular lässt sich durch Anklicken der Menüpunkte „Steuerstraftaten“ sowie „Mitteilung von Steuerstraftaten“ auf der Homepage des Bundeszentralamtes ermitteln. Das Mitteilungsformular lässt sich auch unkompliziert per E-Mail einsenden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, es auszudrucken und dann per Fax oder Brief an die entsprechende Behörde zu verschicken.

Kann man eine Steuerhinterziehung anonym melden?

Es ist prinzipiell möglich, eine Steuerhinterziehung auch anonym zur Anzeige zu bringen. Jedes Finanzamt hat die Pflicht, Meldungen über mögliche Steuerstraftaten nachzugehen. Dabei berücksichtigen sie auch anonym eingehende Meldungen, werden allerdings zunächst diejenigen bearbeiten, bei denen sie die Identität der meldenden Person kennen.

Da die Identität des Melders bei anonymen Anzeigen nicht bekannt ist, dauert das gesamte Verfahren länger. Zunächst führt das Finanzamt eine strenge Kontrolle der Glaubwürdigkeit durch, etwa mittels einer Überprüfung früherer Steuererklärungen der verdächtigen Person. Kann der anonyme Melder stichhaltige Anhaltspunkte oder konkrete Beweise vorlegen, ist dies von Vorteil, weil die Steuerfahndung dann sehr schnell tätig werden kann, auch ohne Kenntnis der Identität dessen, der die Steuerhinterziehung gemeldet hat.

Sollte man eine Steuerhinterziehung anonym oder persönlich melden?

Prinzipiell ist es für die Finanzbehörde mit weniger Zeitaufwand verbunden, wenn jemand bei der Meldung einer vermuteten Steuerhinterziehung seine Identität preisgibt. So steht der Melder sofort als Ansprechpartner und eventuell als Zeuge zur Verfügung. Darüber hinaus ist es für die Steuerfahndung weniger mühsam, weitere Beweismittel zu sammeln bzw. den zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten nachzugehen.

Eine Steuerhinterziehung melden sollte man aber auf jeden Fall, denn es handelt sich hier nicht einfach um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Straftatbestand, durch den nicht nur einzelne Personen geschädigt werden. Auch die Gesellschaft insgesamt wird geschädigt, da durch die Steuerhinterziehung Gelder veruntreut werden, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben nutzt und die eigentlich der Gesamtgesellschaft zugutekommen sollten.

Wie ist das Verfahren nach der Meldung einer Steuerhinterziehung?

Wurde der Verdacht einer Steuerhinterziehung an die zuständigen Finanzbehörden gemeldet, werden die eingereichten Beweismittel geprüft und den Anhaltspunkten nachgegangen. Die sogenannte „Verfahrensherrschaft“ für ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann entweder die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes (kurz BuStra) innehaben oder die für sämtliche Strafsachen zuständige Staatsanwaltschaft. Der BuStra kommt die Funktion einer Staatsanwaltschaft bei den Finanzbehörden zu, sie ist also eine spezielle Form der Staatsanwaltschaft.

Beide Institutionen verfügen über die Kompetenz, der Steuerfahndung einen Ermittlungsauftrag zu erteilen und so die Ermittlung wegen Steuerhinterziehung in die Wege zu leiten. Die Steuerfahndung wird grundsätzlich erst nach der Erteilung eines solchen Ermittlungsauftrages aktiv. Die durch die Steuerfahndung ermittelten Fakten werden dann in Form eines Steuerfahndungsberichts an die beiden oben genannten Stellen geschickt. Danach gibt es eine Anhörung des Beschuldigten und es werden weitere Zeugen angehört, wenn welche vorhanden sind.

Die Konsequenz bei erwiesener Schuld kann eine Gerichtsverhandlung sein. Vorher können Anwalt und Staatsanwaltschaft über eine außergerichtliche Einigung verhandeln. So lässt sich eventuell trotz erwiesener Schuld die Eröffnung eines Hauptverfahrens vermeiden.

Hat man sich einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht oder steht zumindest im Verdacht, eine solche Straftat begangen zu haben, sollte man sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen, im Idealfall von einem Fachanwalt für Steuerrecht. In diesem Bereich arbeiten deutschlandweit über 4.900 Fachanwälte. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist es ratsam sich an einen Fachanwalt für internationales Steuerrecht zu wenden. Über die Deutsche Anwaltsauskunft erhält man eine Liste mit möglichen Fachanwälten

Fazit

Bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Steuerstraftat, die mit Bußgeldern oder bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden kann. Zu unterschieden sind Steuerhinterziehung durch aktives Handeln und Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Eine solche Hinterziehung kann sich auf Lohn- oder Einkommenssteuer, auf Gewerbe-, Körperschafts- oder Umsatzsteuer, auf Schenkungs- oder Erbschaftssteuer beziehen.

Wer eine Steuerhinterziehung melden möchte, kann dies entweder öffentlich (also unter Nennung seines Namens) oder anonym tun. Es bedarf lediglich einer formlosen Meldung per Brief, Fax oder E-Mail. Eine Online-Meldung ist möglich, das Bundeszentralamt für Steuern hat eigens ein Meldeformular entwickelt, dass man auf der Website der Behörde findet. Die Meldung einer eventuellen Steuerhinterziehung ist an das für den Beschuldigten zuständige Finanzamt, die entsprechende Landesfinanzbehörde oder an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Wer ein solches Fehlverhalten anzeigt, sollte allerdings Beweise oder zumindest fundierte Anhaltspunkte haben. Zu beachten ist dabei auch, dass eine Falschmeldung ebenfalls eine Straftat darstellt.

In den Letzten Jahren ist die Zahl der Selbstanzeigen im Bereich Steuerhinterziehung gestiegen. Damit man als Beschuldigter straffrei ausgeht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Vor allem darf die Straftat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige den Finanzbehörden nicht schon bekannt sein.