Steuern
Immer wieder ist in den Medien zu hören, dass Deutschland zu den LĂ€ndern mit der höchsten Steuerlast ĂŒberhaupt zĂ€hlt. Viele Verbraucher wissen in dem Zusammenhang nicht einmal, welche und wie viel Steuern sie im Alltag an den Staat zahlen. Meistens sind nĂ€mlich in erster Linie die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer bekannt. DarĂŒber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Steuern, die mehr oder weniger stillschweigend im Alltag gezahlt werden.
In unserem Beitrag möchten wir zunĂ€chst darauf eingehen, warum es ĂŒberhaupt Steuern gibt und welche Steuerarten in Deutschland existieren. Ferner zeigen wir auf, welche Steuern Privatpersonen sowie Unternehmen hierzulande zahlen. Dabei gehen wir etwas nĂ€her auf die einzelnen Steuern ein. Sie erfahren darĂŒber hinaus in unserem Beitrag, wie SteuerfreibetrĂ€ge funktionieren, welche es gibt und unter welchen Voraussetzungen eine SteuererklĂ€rung abgegeben werden muss.
Wieso gibt es Steuern?
Steuern sind schon seit vielen Jahrzehnten fĂŒr die BĂŒrger zur NormalitĂ€t geworden, sodass sich kaum jemand die Frage stellt, warum es diese Einnahmen des Staates ĂŒberhaupt gibt. Steuern sind definitiv nichts Neues, denn sie werden schon seit Jahrhunderten rund um den Globus erhoben. Das Hauptziel der Steuern ist, dass der Staat auf dieser Grundlage Einnahmen generieren kann, damit der sogenannte Staatshaushalt gedeckt wird. Diese Einnahmen wiederum dienen zur Finanzierung unterschiedlicher Vorhaben und zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:
- FĂŒr sozialen Frieden und Absicherung sorgen
- Innere Sicherheit gewÀhrleisten
- ĂuĂere Sicherheit gewĂ€hrleisten
- Finanzierung von Bildung
- Finanzierung des Gesundheitssystems
- Finanzierung der Infrastruktur
- Entlohnung der BeschÀftigten im öffentlichen Dienst
- Ausgleich sozialer Ungerechtigkeiten und Unterschiede
Diese und weitere Aufgaben seitens des Staates erfordern viele Milliarden Euro, die zum Teil ĂŒber die entsprechenden Steuern eingenommen werden mĂŒssen. Da wir in Deutschland in der sozialen Marktwirtschaft leben, ist es auch eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, das Sozialsystem aufrechtzuerhalten. Das betrifft sowohl den Gesundheitsbereich als auch die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Armut im Rentenalter. Die entsprechenden Aufgaben könnte nahezu kein Staat der Welt wahrnehmen, ohne von seinen BĂŒrgern Steuern zu erheben.
Welche Steuerarten gibt es in Deutschland?
Die zahlreichen Steuern, die in Deutschland von Privatpersonen oder auch Unternehmen zu zahlen sind, lassen sich in unterschiedliche Steuerarten einzahlen. Ein gröĂerer Bereich sind zum Beispiel die sogenannten Lenkungssteuern. Damit versucht der Staat, ein bestimmtes Verhalten der BĂŒrger in bestimmte Bahnen zu leiten und auf diese Weise in eine gewĂŒnschte Richtung zu beeinflussen. Ein typisches Beispiel ist die Tabaksteuer. Diese soll dazu fĂŒhren, dass möglichst wenige BĂŒrger das definitiv sehr ungesunde Konsumgut zu sich nehmen. Komplett verbieten kann und möchte der Staat Tabak jedoch nicht, sodass er ĂŒber die Tabaksteuer versucht, den Konsum auf diese Weise zu beeinflussen.
Wichtig im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Steuerarten ist deren Bemessungsgrundlage. Auf dieser Basis werden die Steuern von den jeweiligen Wirtschaftsteilnehmern (Privatpersonen und Unternehmen) erhoben und in die Sparten Konsum, Einkommen und Vermögen aufgeteilt. Auf dieser Grundlage wiederum ergeben sich in erster Linie die folgenden drei Hauptsteuerarten:
- Verbrauchsteuern
- Verkehrssteuern
- Besitzsteuern
Die Verbrauchsteuern werden in erster Linie auf KonsumgĂŒter erhoben, die dem tĂ€glichen Verbrauch dienen. Bekannteste Beispiele sind sicherlich unter anderem die Stromsteuer, die Kaffeesteuer, die Energiesteuer oder eben auch die bereits angesprochene Tabak- sowie Alkoholsteuer.
Ein zweiter groĂer Bereich sind die sogenannten Verkehrssteuern. Diese haben ihre Grundlage dadurch, dass Verbraucher und Unternehmen am sogenannten Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen können. Zu den klassischen Verkehrssteuern zĂ€hlen in erster Linie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Luftverkehrssteuer sowie die Versicherungssteuer.
Den gröĂten Anteil am Steueraufkommen haben in Deutschland die sogenannten Besitzsteuern. Dabei handelt es sich insbesondere um die Einkommensteuer nebst Ertragsteuern, die Körperschaftsteuer und auch die Gewerbesteuer. Hinzu kommen zusĂ€tzlich sogenannte Substanzsteuern, zu denen insbesondere die Grundsteuer und die â allerdings momentan in Deutschland nicht mehr existierende â Vermögenssteuer zĂ€hlen. Auf die einzelnen Steuern gehen wir im ĂŒbernĂ€chsten Abschnitt unseres Beitrages nĂ€her ein.
Wer erhÀlt eigentlich die Steuern?
Entgegen einer durchaus weit verbreiteten Meinung ist es nicht ausschlieĂlich der Staat in Form des Bundes, der von den unterschiedlichen Steuern und Steuerarten profitiert. Stattdessen unterscheidet man die folgenden drei EmpfĂ€nger, je nach Steuer und Steuerarten:
- Bund
- LĂ€nder
- Gemeinden
Die sogenannte Steuerhoheit und Verwaltungspflicht hat demzufolge nicht ausschlieĂlich der Staat, sondern ebenfalls die unterschiedlichen BundeslĂ€nder und Gemeinden. Das ist definitiv auf das föderale System in Deutschland zurĂŒckzufĂŒhren, in dem LĂ€ndern und Gemeinden eine hohe Verantwortung zukommt. Der Staat, also der Bund, erhĂ€lt in erster Linie die sogenannten Bundessteuern. Dazu gehören unter anderem die Alkohol-, die Energie-, die Tabak- sowie die Kaffeesteuer.
DarĂŒber hinaus gibt es die sogenannten Gemeinschaftssteuern. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer fĂŒr Unternehmen sowie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Diese Steuern flieĂen nicht alleine dem Bund zu, sondern zusĂ€tzlich in einem bestimmten VerhĂ€ltnis ebenso den BundeslĂ€ndern. Dann wiederum gibt es reine Steuern, von denen ausschlieĂlich die BundeslĂ€nder profitieren. Dazu gehören in erster Linie die Erbschaftssteuer, die Schenkungssteuer und auch die Grunderwerbsteuer. Eine vierte Gruppe von Steuern, im Hinblick auf die jeweiligen EmpfĂ€nger, sind die Gemeindesteuern. Hier sind es in erster Linie die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, die den Gemeinden und Kommunen zuflieĂen.
Welche Steuern zahlen Privatpersonen in Deutschland?
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer
- Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer
- Verbrauchssteuern
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Hundesteuer
- Versicherungssteuer
- Lotteriesteuer
Wie Sie alleine an dieser Auffassung erkennen, gibt es rund zehn unterschiedliche Steuern, welche die meisten oder zumindest sehr viele BundesbĂŒrger zahlen. Lassen Sie uns nun etwas nĂ€her auf die einzelnen Steuern eingehen.
Einkommensteuer
Die definitiv bekannteste Steuer in Deutschland fĂŒr Privatpersonen ist die Einkommensteuer. Manchmal wird synonym auch der Begriff der Lohnsteuer verwendet, obwohl damit nur Abgaben von abhĂ€ngig BeschĂ€ftigten gemeint sind. Grundlage fĂŒr die Einkommensteuer ist das Bruttoeinkommen bzw. zu versteuernde Einkommen, welches jeder nicht selbststĂ€ndige Arbeitnehmer erzielt.
Allerdings spielt die Herkunft des Einkommens im Prinzip keine Rolle, denn auch die Einkommen aus selbststĂ€ndiger TĂ€tigkeit sowie Kapitalvermögen mĂŒssen in dieser Rubrik versteuert werden. Deshalb zĂ€hlt unter anderem auch die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer zur Einkommensteuer. Nicht veranschlagt wird die Einkommensteuer lediglich unter der Voraussetzung, dass Ihr Gesamteinkommen den persönlichen Steuerfreibetrag von momentan etwas mehr als 10.000 Euro nicht ĂŒbersteigt.
Kirchensteuer
Wer in Deutschland entweder katholisch oder evangelisch ist, der muss zusĂ€tzlich zur Einkommensteuer eine Kirchensteuer zahlen. Bemessungsgrundlage ist in dem Fall allerdings nicht das Einkommen, sondern die zu zahlende Einkommensteuer. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, mĂŒssen Sie darauf basierend entweder acht oder neun Prozent an Kirchensteuer zahlen.
Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer
WĂ€hrend es sich bei der Einkommensteuer und auch bei der Kirchensteuer um eine sogenannte direkte Steuer handelt, fĂ€llt die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer in den Bereich der indirekten Steuern. Der Grund besteht darin, dass Sie die Mehrwertsteuer als Privatperson nicht abfĂŒhren mĂŒssen, sie aber dennoch zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt automatisch zahlen. HĂ€ndler und VerkĂ€ufer schlagen nĂ€mlich auf ihre Verkaufspreise die Mehrwertsteuer auf, die sich â je nach Dienstleistung und Ware â entweder auf 19 oder 7 Prozent (ermĂ€Ăigter Mehrwertsteuersatz) belĂ€uft. Der entsprechende VerkĂ€ufer und HĂ€ndler ist dann verpflichtet, die eingenommenen Mehrwertsteuer direkt an das Finanzamt abzufĂŒhren.
Verbrauchsteuern
Eine ebenfalls groĂe Gruppe von Steuern stellen die sogenannten Verbrauchsteuern dar. Diese zahlen Sie auf viele KonsumgĂŒter und Waren, ohne es manchmal zu wissen. Relativ bekannt sind insbesondere noch die Alkohol- oder Tabaksteuer. Wissen Sie aber, dass Sie unter anderem auch auf Kaffee oder Strom eine Steuer zahlen? Es zĂ€hlen auch diese VerbrauchsgĂŒter zu den Produkten, auf die eine Verbrauchsteuer anfĂ€llt. Gleiches gilt ĂŒbrigens fĂŒr Benzin, denn auch dort ist der Staat mit einer entsprechenden Benzinsteuer beteiligt.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Eine ganz andere Steuer als die Verbrauchsteuer ist die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, denn dort werden Vermögen besteuert, die den EigentĂŒmer wechseln. WĂ€hrend Sie also beispielsweise Kaffee- und Tabaksteuer fortlaufend zahlen, wenn Sie das entsprechende Konsumgut erwerben, ist die Zahlung der Erbschafts- sowie der Schenkungssteuer ausschlieĂlich an einen bestimmten Zeitpunkt und an ein Ereignis gebunden. Sowohl bei der Erbschafts- als auch bei der Schenkungssteuer hĂ€ngt die Steuerlast auf progressive Art und Weise von der jeweiligen Höhe des verschenkten oder vererbten Vermögenswertes ab. DarĂŒber hinaus gibt es je nach Status des Angehörten persönliche FreibetrĂ€ge, sodass manchmal keine Steuer effektiv belastet wird.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer hat durchaus Ăhnlichkeiten mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer, denn auch hier werden Vermögen besteuert, in diesem Fall in Form von GrundstĂŒcken. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich dabei einerseits auf bebaute und zum anderen ebenso auf unbebaute GrundstĂŒcke. ZustĂ€ndig sind in dem Fall die BundeslĂ€nder, sodass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer durchaus differenziert zwischen den LĂ€ndern ist. Momentan zahlen Sie im gĂŒnstigsten Fall in BundeslĂ€ndern wie Bayern lediglich einen Steuersatz von 3,5 Prozent, wĂ€hrend Sie zum Beispiel in anderen LĂ€ndern wie Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen mĂŒssen. Bemessungsgrundlage ist dabei stets der Wert bzw. der Kaufpreis des jeweiligen GrundstĂŒcks.
Grundsteuer
Eine weitere, sogenannte Eigentumssteuer, ist die Grundsteuer. Alle Inhaber von GrundstĂŒcken mĂŒssen in Deutschland diese Grundsteuer zahlen. Dabei spielt es ebenfalls â wie bei der Grunderwerbsteuer â keine Rolle, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes GrundstĂŒck handelt. Berechnet wird der jeweilige Steuerbetrag dadurch, dass der Einheitswert des GrundstĂŒckes mit der sogenannten Grundsteuermesszahl multipliziert wird. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und flieĂt dementsprechend den Gemeinden und Kommunen zu.
Kraftfahrzeugsteuer
In den Bereich der sogenannten Bundessteuern fÀllt die Kraftfahrzeugsteuer, die jeder Halter eines zugelassenen Pkws, Motorrades oder LKWs in Deutschland zahlen muss. Die Höhe der Steuer hÀngt aber von unterschiedlichen Kriterien ab, zu denen beispielsweise die Kraftstoffart, der Hubraum oder auch der Schadstoffausstoà zÀhlen. Normalerweise wird die Kfz-Steuer einmal jÀhrlich vom Bund erhoben und seitens der zustÀndigen Behörde eingezogen.
Hundesteuer
Sind Sie der Auffassung, dass fĂŒr das Halten eines Haustieres keine Steuern zu entrichten sind? In den meisten FĂ€llen stimmt das sogar, denn beispielsweise fĂŒr Katzen, Meerschweinchen oder Hamster mĂŒssen Sie keine Steuer entrichten. Anders stellt sich die Situation allerdings bei Hunden dar. In dem Fall sind alle Hundehalter dazu verpflichtet, einen neuen Vierbeiner anzumelden und dementsprechend Hundesteuer zu zahlen. Der Hundesteuer richtet sich dabei einerseits nach der Gemeinde, aber auch nach Art und teilweise GröĂe des Hundes. Besonders fĂŒr sogenannte Kampfhunde fĂ€llt die Hundesteuer sehr hoch aus. Hier kommt der Staat wiederum in gewisser Weise seiner Lenkungsfunktion nach, denn in gewissem Sinne gehört auch die Hundesteuer zu den Lenkungssteuern.
Pferderenn- und Lotteriesteuer
Eine weitere Steuer, von der Sie vielleicht gar nichts wissen, ist die sogenannte Pferderenn- und Lotteriesteuer. Wenn Sie zum Beispiel Lotto spielen oder Sportwetten platzieren, fÀllt diese Steuer an. Zu entrichten ist sie von den entsprechenden Betreibern der Lotterien und Wetten. Einige dieser Wettanbieter geben die 5-prozentige Steuer 1:1 an ihre Kunden weiter, andere wiederum nicht.
Versicherungssteuer
Wissen Sie, dass in Ihrer zum Beispiel fĂŒr die Privathaftpflicht-Versicherung gezahlten VersicherungsprĂ€mie auch eine Versicherungssteuer enthalten ist? TatsĂ€chlich belĂ€uft sich der Steuersatz auf in der Regel 19 Prozent, wobei die entsprechenden PrĂ€mieneinnahmen seitens der Versicherungsgesellschaft die Grundlage sind. AbzufĂŒhren ist die Versicherungssteuer von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, wird allerdings in den meisten FĂ€llen durch einen dementsprechend erhöhten Versicherungsbeitrag an die Kunden weitergegeben. Lediglich VersicherungsprĂ€mien, die in eine Lebens- oder Krankenversicherung flieĂen, sind versicherungssteuerfrei.
Welche Steuern zahlen Unternehmen in Deutschland?
Nicht nur Privatpersonen mĂŒssen in Deutschland Steuern zahlen, sondern gleiches gilt fĂŒr juristische Personen, also fĂŒr Unternehmen. Hier sind es erster Linie die folgenden Steuern, die in der Praxis zum Tragen kommen (können):
- Gewerbesteuer
- Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
- Körperschaftsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Einkommensteuer
Die meisten Unternehmen mĂŒssen in Deutschland Gewerbesteuer entrichten. Diese wird auf Grundlage des jeweiligen Unternehmensgewinns ermittelt. Allerdings ist ein Freibetrag zu beachten, der bei 24.500 Euro im Jahr liegt. Erzielt ein Unternehmen also beispielsweise einen Gewinn in Höhe von 40.000 Euro, mĂŒssen lediglich auf 15.500 Euro entsprechend Gewerbesteuern gezahlt werden. Der Gewerbesteuersatz liegt momentan bei 3,5 Prozent.
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
Unternehmen mĂŒssen in Deutschland Mehrwert- bzw. Umsatzsteuern zahlen, und zwar konkret auf jeden Euro, den sie an Umsatz generieren. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen, bei denen keine Umsatzsteuer anfĂ€llt. Der gewöhnliche Mehrwertsteuersatz betrĂ€gt hierzulande 19 Prozent. Es gibt allerdings einige Produkte und Leistungen, bei denen der ermĂ€Ăigte Steuersatz von sieben Prozent greift. Das Unternehmen reicht diese Umsatzsteuer normalerweise an seine Kunden weiter, sodass es sich de facto fĂŒr Firmen bei der Umsatzsteuer um einen durchlaufenden Posten handelt.
Körperschaftssteuer
Jede sogenannte Kapitalgesellschaft ist in Deutschland dazu verpflichtet, Körperschaftssteuer zu zahlen. Zu den Kapitalgesellschaften zĂ€hlen in erster Linie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschrĂ€nkter Haftung. Die Höhe der Körperschaftssteuer ist relativ transparent, denn schlichtweg 15 Prozent des jeweils erzielten Einkommens seitens des Unternehmens wird an den Staat abgefĂŒhrt. Die Grundlage ist meistens der erzielte Betriebsgewinn der Kapitalgesellschaft.
Kapitalertragssteuer
Kapitalertragssteuer mĂŒssen nicht nur Privatpersonen in Form der Abgeltungssteuer zahlen, sondern auch Unternehmen, die mit ihrem Vermögen KapitalertrĂ€ge generieren. Dazu gehören beispielsweise Dividenden, die aus den zum Betriebsvermögen zĂ€hlenden Aktien entstehen. Ebenfalls in den Bereich der Kapitalertragssteuer fĂŒr Unternehmen fallen Zinsen, die es zum Beispiel fĂŒr Guthaben auf Festgeldkonten gibt. Der Kapitalertragssteuersatz betrĂ€gt einheitlich 25 Prozent.
Einkommensteuer
Manche Unternehmen mĂŒssen in Deutschland eine Einkommensteuer wie Privatpersonen zahlen. Das gilt allerdings fĂŒr die sogenannten Personengesellschaften, zu denen einerseits die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und zum anderen die Kommanditgesellschaft (KG) zĂ€hlen. Grundlage fĂŒr die Höhe der Steuer ist der jeweilige Einkommensteuersatz des Unternehmens.
Wie hoch sind SteuerfreibetrÀge in Deutschland?
Bei Steuern ist oftmals die Rede von einem Freibetrag oder einer Freigrenze. Ein Steuerfreibetrag funktioniert so, dass ein fester Betrag von der Grundlage zur Besteuerung abgezogen wird. Dadurch verringert sich im Endeffekt die Steuerlast. Ein typisches Beispiel ist der persönliche Einkommensteuerfreibetrag, der sich in 2022 auf 10.347 Euro pro Person belÀuft. Dieser wird auch als Grundfreibetrag bezeichnet.
Der Abzug dieses Freibetrages erfolgt vom Finanzamt automatisch, wĂ€hrend Sie allerdings einige andere FreibetrĂ€ge innerhalb der EinkommensteuererklĂ€rung beantragen mĂŒssen. Wichtig ist ĂŒbrigens, zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze zu unterscheiden. WĂ€hrend nĂ€mlich der Betrag bis zum Freibetrag nicht besteuert wird, verhĂ€lt es sich bei einer sogenannten Freigrenze anders. Sollten Sie diese nĂ€mlich ĂŒberschreiten, muss der gesamte Betrag versteuert werden, also auch der Anteil unterhalb der Freigrenze. Im Bereich Steuern fĂŒr Privatpersonen gibt es in erster Linie die folgenden SteuerfreibetrĂ€ge:
- Grundfreibetrag
- Lohnsteuerfreibetrag
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Kinderfreibetrag
- Freibetrag fĂŒr Renten und VersorgungsbezĂŒge
- Sparer-Pauschbetrag
- Pflege-Pauschbetrag
- Behinderten-Pauschbetrag
- Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Wie Sie der Auflistung entnehmen können, werden manche FreibetrÀge innerhalb der Steuer auch als Pauschalbetrag bezeichnet. Die wichtigsten FreibetrÀge möchten wir im Folgenden noch etwas nÀher erlÀutern.
Grundfreibetrag
Der Sinn und Zweck des Grundfreibetrages besteht darin, dass das sogenannte Existenzminimum von SteuerflĂŒchtlingen gesichert wird, sodass dieses nicht besteuert wird. Sollte der Grundfreibetrag ĂŒberschritten werden, wird dennoch nur der Einkommensteil besteuert, der darĂŒber liegt. Alleinstehenden steht momentan ein Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro pro Jahr zu, wĂ€hrend fĂŒr Verheiratete ein doppelt so hoher Freibetrag gilt.
Lohnsteuerfreibetrag
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, von Rahmen eines Antrags auf LohnsteuerermĂ€Ăigung einen individuellen Freibetrag auf ihrer entsprechenden â mittlerweile elektronischen â Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Voraussetzung ist im Normalfall, dass Aufwendungen von mindestens 600 Euro nachweisbar sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um Werbungskosten oder auch auĂergewöhnliche Belastungen handeln.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein klassisches Beispiel fĂŒr einen Steuerfreibetrag, den es schon seit Jahrzehnten gibt. Ein anderer Name ist vielleicht auch Ihnen besser bekannt, nĂ€mlich die sogenannte Werbungskostenpauschale. Diese beinhaltet, dass von Ihrem zu versteuernden Einkommen seitens des Finanzamtes automatisch 1.200 Euro in Form von Werbungskosten abgezogen werden.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag fĂ€llt ebenfalls in den Bereich der SteuerfreibetrĂ€ge. Alle Eltern haben dadurch die Möglichkeit, je Kind einen Betrag X als Einkommen zu generieren, ohne dass dafĂŒr eine Besteuerung stattfindet. Dabei setzt sich der Kinderfreibetrag aus folgenden Komponenten zusammen:
- Steuerfreibetrag fĂŒr das sĂ€chliche Existenzminimum
- Steuerfreibetrag fĂŒr den Betreuungs- und Erziehungsbedarf
- Steuerfreibetrag fĂŒr den Ausbildungsbedarf des Kindes
In diesem Jahr (2022) liegt der Kinderfreibetrag bei 5.160 Euro. Dabei prĂŒft das Finanzamt ĂŒbrigens, ob dieser Kinderfreibetrag zu einem gröĂeren Steuervorteil fĂŒhrt, als wenn Kindergeld ausgezahlt wird. Man spricht in dem Zusammenhang auch von der sogenannten GĂŒnstigerprĂŒfung.
Sparer-Pauschbetrag
Ein wichtiger Steuerfreibetrag fĂŒr Anleger und Sparer ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. GrundsĂ€tzlich sind KapitalertrĂ€ge in Deutschland zwar in vollem Umfang zu versteuern, nĂ€mlich im Rahmen der Abgeltungssteuer. Allerdings steht jedem BĂŒrger ein Sparer-Pauschbetrag zur VerfĂŒgung. Dieser belĂ€uft sich auf 801 Euro (Ledige) und 1.602 Euro (Verheiratete). Bis zu diesem Betrag sind sĂ€mtliche KapitalertrĂ€ge steuerfrei, als zum Beispiel Zinsen auf Guthaben oder Dividenden bei Aktien nebst Kursgewinnen.
Wer muss eine SteuererklÀrung einreichen?
Die allgemeine Regel im Hinblick auf die Abgabe einer EinkommensteuererklĂ€rung lautet, dass die SteuererklĂ€rung normalerweise von allen Personen nicht abgegeben werden muss, deren Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages liegt. Ebenfalls normalerweise keine SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen Arbeitnehmer, die der Steuerklasse I zuzuordnen sind und ausschlieĂlich Einnahmen aus einer abhĂ€ngigen BeschĂ€ftigung heraus generieren. Der Grund besteht darin, dass der jeweilige Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehĂ€lt und an das Finanzamt abgefĂŒhrt.
Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn Arbeitnehmer ungewöhnlich hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben haben, sodass sie durch den Abzug zu viel Steuern zahlen. Dann ist es zwar keine Pflicht, jedoch sollte aus Eigeninteresse dennoch eine SteuererklĂ€rung abgegeben werden. Diese fĂŒhrt dazu, dass die zu viel gezahlten Steuern wieder erstattet werden.
Eine echte Abgabepflicht fĂŒr Arbeitnehmer im Hinblick auf die SteuererklĂ€rung gibt es unter der Voraussetzung, dass FinanzĂ€mter davon ausgehen mĂŒssen, dass im Rahmen des gewöhnlichen Lohnsteuerabzuges keine ausreichenden Steuern gezahlt worden sind. Eine solche Pflichtveranlagung kann mehrere Ursachen haben. GrundsĂ€tzlich gibt es einige GrĂŒnde, die dazu fĂŒhren, dass Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, eine SteuererklĂ€rung abzugeben. Dazu zĂ€hlen insbesondere:
- Steuerfreibetrag wurde eingerÀumt
- Arbeitnehmer hat Lohnersatzleistungen erhalten
- FreibetrĂ€ge fĂŒr Kinder sollen abweichend normaler Regelung aufgeteilt werden
- Es wurden NebeneinkĂŒnfte von ĂŒber 410 Euro im Jahr erzielt
- Ehepartner hat einzeln veranlagte SteuererklÀrung abgegeben
- Steuerklassen Kombination III und V bei Ehepartnern
- Scheidung und erneute Heirat im gleichen Jahr
- Mehrere Arbeitgeber zur gleichen Zeit innerhalb der Steuerklasse VI
- Abfindung erhalten
- KapitalertrÀge vereinnahmt ohne bisherige Abfuhr der Abgeltungssteuer
Nicht nur fĂŒr Arbeitnehmer gibt es unter gewissen UmstĂ€nden die Pflicht zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung, sondern dies gilt prinzipiell fĂŒr SelbststĂ€ndige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte. Diese mĂŒssen zwingend eine EinkommensteuererklĂ€rung abgeben, falls die EinkĂŒnfte den Grundfreibetrag ĂŒbersteigen. Unter der Voraussetzung mĂŒssen ĂŒbrigens auch Rentner mittlerweile zwingend eine SteuererklĂ€rung abgeben. Gleiches gilt prinzipiell fĂŒr alle Personen, die auf Antrag FreibetrĂ€ge beanspruchen möchten.