Heizungstausch 2026: Was Hauseigentümer wissen müssen
Im Sommer 2026 wurde das Heizungsgesetz geändert und das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 abgelöst. Somit hat sich der politische Rahmen für einen Heizungstausch 2026 geändert.
Welche Neuerungen gelten seit Juli 2026 für den Heizungstausch?
Zum 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten und mit ihm einige zentrale Bestimmungen. Das alte Gebäudeenergiegesetz sah vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neu- und Bestandsbauten nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen mussten. Dies hat häufig für Verunsicherung gesorgt und wurde von einigen als ein Zwang zur Wärmepumpe bezeichnet.
Mit der Neuregelung gibt es wieder mehr Wahlfreiheit für Hauseigentümer. Öl- und Gasheizungen bleiben zusammen mit Wärmepumpen, Hybrid- und Biomasseheizungen sowie Fernwärme zulässig.
Eine allgemeine Pflicht für einen Heizungstausch gibt es auch im Jahr 2026 nicht. Für bestimmte alte Heizungsanlagen können allerdings weiterhin andere gesetzliche Anforderungen gelten.
Mit der Neuregelung sollen Mieter vor unwirtschaftlichen Entscheidungen und steigenden Nebenkosten geschützt werden, die aufgrund des Einbaus einer neuen Heizung entstehen könnten. So sollen für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen künftig besondere Regeln zur Aufteilung bestimmter CO₂-, Gas- und Brennstoffkosten gelten.
Was gilt für Gas- und Ölheizungen in der Zukunft?
Eigentümer müssen sich fragen, wie sinnvoll der Einbau einer Öl- oder Gasheizung bei einem Heizungstausch im Jahr 2026 ist, denn künftig wird es neue Anforderungen an die Brennstoffe geben. Sie sollen klimaverträglicher werden und bis 2045 sollen alle Brennstoffe für Heizungen sogar komplett klimaneutral sein. Für Gas und Öl soll ab 2029 ein verbindlicher Bioanteil gelten, der anschließend schrittweise steigt. Das wird auch als Biotreppe bezeichnet. Die Stufen dafür sind:
- ab 2029: 10 Prozent
- ab 2030: 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
- ab 2045: klimaneutrale Brennstoffe
Die Grüngas- bzw. Grünölquote soll ab 2028 eingeführt werden und muss aber noch durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden. Solange das nicht erfolgt ist, bedeutet der Einbau einer Gasheizung eine weitere Unsicherheit. Entscheidend ist für den Kauf und Einbau einer Gas- oder Ölheizung im Jahr 2026 sind also nicht nur der aktuelle Gas- und Ölpreis sowie die eigentlichen Heizungskosten, sondern auch die Gesamtkosten für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Noch funktionierende Öl- und Gasheizungen müssen aufgrund des GModG nicht ausgetauscht werden. Bestehende Anlagen können weiterhin betrieben werden und auch Reparaturen sind möglich.
Die kommunale Wärmeplanung berücksichtigen
Auch die kommunale Wärmeplanung sollte für die eigenen Pläne nicht außer Acht gelassen werden. Entscheidungen über geplante Fernwärmenetze oder einen geplanten Netzausbau können die Wirtschaftlichkeit der eigenen Entscheidung beeinflussen. Wer in einem Gebiet wohnt, das als Wärmenetzgebiet ausgewiesen ist, muss jedoch nicht automatisch einen Anschlusszwang befürchten. Dieser hängt von kommunalen beziehungsweise landesrechtlichen Regelungen ab.
Welche Heiztechnologie kommt 2026 infrage?
Es gibt zahlreiche Heiztechnologien mit unterschiedlicher Prognose für die Zukunft:
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Luft-Wasser-Wärmepumpen gehören zu den wichtigsten Heiztechnologien für Neu- und Bestandsgebäude, trotz der politischen Kehrtwende. Sie brauchen keine fossilen Brennstoffe und sind besonders dann wirtschaftlich, wenn sie mit großen Heizflächen arbeiten, wie zum Beispiel Fußbodenheizungen. Sie machen Hausbesitzer unabhängig von steigenden Öl- und Gaspreisen, wenn auch nicht von den Strompreisen. Für welche Wärmepumpe sich Eigentümer entscheiden, sollte von den Heizflächen, dem Dämmstandard des Hauses sowie der Heizlast abhängen.
Erdwärmepumpe
Erdwärmepumpen bzw. Sole-Wasser-Wärmepumpen nutzen Erdwärme als eine gleichbleibende Wärmequelle, wodurch sie besonders effizient und sparsam betrieben werden können. Die Investitionskosten sind etwas höher und auch Fragen rund um Genehmigungen und Erschließungen sollten im Vorfeld geklärt werden. Wenn ein Grundstück jedoch entsprechende geologische Voraussetzungen für Erdwärme mitbringt, kann eine Erdwärmepumpe eine interessante Lösung sein.
Hybridheizung
Eine Hybridheizung ist eine Kombination aus einer Gasheizung und einer Wärmepumpe und kann für Gebäude interessant sein, die bei kalten Temperaturen draußen hohe Heizvorlauftemperaturen brauchen. Dabei übernimmt die Wärmepumpe den Großteil der Versorgung, während die Spitzenlast über Gas abgedeckt wird. Bei dieser Lösung bleibt allerdings die Abhängigkeit von den Gaspreisen sowie künftigen Brennstoffanforderungen bestehen.
Pelletheizung und Biomasse
Für Gebäude mit hohem Wärmebedarf und schwierigen Voraussetzungen für eine Wärmepumpe sind Pelletheizungen weiterhin eine Option. Sie brauchen allerdings viel Lagerplatz und verursachen Wartungs- und Schornsteinfegerkosten. Auch die Entwicklung der Brennstoffanforderungen sowie der Brennstoffpreise müssen Hauseigentümer bei dieser Lösung im Blick behalten.
Fernwärme und Nahwärme
Ist in einem Gebiet ein Wärmenetz vorhanden oder geplant, dann kann der Anschluss an dieses eine Alternative zu einer eigenen Heizungsanlage sein. Entscheidend ist jedoch, dass Eigentümer die Tarifstruktur genau prüfen. Grundpreis, Anschlusskosten und Vertragslaufzeiten spielen neben dem Arbeitspreis eine entscheidende Rolle bei der Kalkulation der Kosten. Sind die laufenden Kosten hoch, kann selbst ein augenscheinlich günstiger Anschluss über die Zeit teuer sein.
Was hat sich bei der Förderung für Heizungen in 2026 geändert?
Nicht nur die Gesetzesreform, sondern auch die Förderung wurden im Sommer 2026 angepasst. Seit dem 21. Juli gelten neue Regelungen. So steigt zum Beispiel der Einkommensbonus für Haushalte unter 30.000 Euro Jahreseinkommen von 30 auf 40 Prozent an. Für Haushalte mit Einkommen bis zu 40.000 Euro bleibt er bei 30 Prozent und bei bis zu 50.000 Euro Jahreseinkommen können bis zu 10 Prozent gefördert werden.
Darüber hinaus gibt es einen neuen Kinderzuschlag, der das zugrunde gelegte Einkommen für den Bonus einmalig um 10.000 Euro reduziert. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten mit weiteren halbjährlichen Senkungen um 750 Euro ab dem 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 um vier Prozentpunkte. In 2026 beträgt er noch 16 Prozent. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln entfällt seit dem 21. Juli 2026.
Kostenanalyse: Anschaffung gegen laufende Kosten
Wenn es um den Heizungstausch geht und nun wieder Wahlfreiheit besteht, ist ein Kostenvergleich entscheidend. Schließlich muss nicht nur die Anschaffung finanziert werden, sondern auch der laufende Betrieb über die Jahre.
So kann eine moderne Gasheizung in der Anschaffung günstiger sein als eine Wärmepumpe. Das macht sie allerdings noch längst nicht über die gesamte Nutzungsdauer wirtschaftlicher. Entscheidende Faktoren, die Hauseigentümer bei der Berechnung berücksichtigen sollten, sind diese:
- Anschaffung und Einbau der neuen Heizung
- Ausbau und Entsorgung der alten Heizung
- notwendige Umbauten an Heizkörpern oder Gebäude
- Kosten für Strom-, Gas- oder Brennstoff
- Wartung und Reparaturen
- Schornsteinfeger- und Messkosten
- Förderzuschüsse, die zum Beispiel von der KfW kommen können
- Finanzierungskosten, falls die Anschaffung nicht initial bezahlt wird
- erwartete CO₂-Kosten
- mögliche zukünftige Anforderungen an Brennstoffe
Die zukünftigen Anforderungen sind natürlich noch schwer zu greifen und nicht genau zu beziffern. Bei fossilen Heizungen ist besonders der Blick auf den CO₂-Preis entscheidend. Eine heute günstige Öl- oder Gasheizung kann deshalb perspektivisch mit höheren Brennstoffkosten verbunden sein.
Wer Handwerkerangebote vergleicht, sollte nicht nur den Preis für das Gerät selbst berücksichtigen, sondern auch für andere anfallende Arbeiten wie das Legen von Leitungen und Anschlüssen, die Demontage der alten Anlage und die Elektroarbeiten. Auch Kosten für eventuelle Genehmigungen gilt es mit einzukalkulieren.
Fazit: Trotz Wahlfreiheit die Zukunft im Blick behalten
Der Heizungstausch lässt Eigentümern 2026 wieder mehr Spielraum. Auch Öl- und Gasheizungen sind grundsätzlich zulässig. Dennoch sollten beim Heizungstausch nicht nur die Anschaffungskosten betrachtet werden, sondern auch weitere Kosten wie Energiepreise, CO₂-Kosten, künftige Brennstoffanforderungen und eventuelle Förderungen. Es gilt daher zu prüfen, welche Heizlösung über die gesamte Zeit der Nutzung wirtschaftlich die beste Lösung ist.