KfW-Förderung 2026: Neue Regeln

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Inhaltsverzeichnis

Bei der KfW-Förderung gelten seit Juli 2026 neue Regeln für den Heizungstausch und die energetische Sanierung. Stichtag war der 21. Juli 2026. Seitdem gelten angepasste Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderhöchstbeträge wurden verändert, einige Boni gestrichen und dafür andere eingeführt und Zuschüsse bei Effizienzhaus-Sanierungen reduziert. Wer eine Immobilie besitzt oder im Begriff ist, ein Eigenheim zu erwerben, sollte daher genauer hinsehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was hat sich bei der KfW-Förderung 2026 geändert? Seit dem 21. Juli gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen hinsichtlich angepasster Förderhöchstbeträge und veränderten Boni.
  • Wer kann besonders von der neuen Heizungsförderung profitieren? Insbesondere selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen können höhere Zuschüsse erhalten.
  • Warum lohnt es sich, die Förderung frühzeitig zu prüfen? Ab dem 1. Februar 2027 sinken unter anderem der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus. Zudem sind weitere Änderungen bei der Wärmepumpenförderung vorgesehen.

Ein genauer Blick auf die neuen Regeln der KfW-Förderung 2026: Was hat sich geändert?

Am 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung Eckpunkte für die Neufassung der BEG-Förderbedingungen veröffentlicht. Die KfW hat die Änderungen zum 21. Juli 2026 umgesetzt.

Wer seinen Antrag vor dem 20. Juli 2026 zu den alten Förderbedingungen eingereicht hat und eine Eingangsbestätigung erhalten hat, erhält eine Prüfung zu den Konditionen vor der Neufassung. Anträge, die bereits bewilligt wurden, bleiben gültig und die notwendigen Mittel für die Förderung sind reserviert.

Die neuen Regeln betreffen insbesondere die Heizungsförderung sowie die systemische energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Was gilt für die Heizungsförderung?

Wie zuvor beträgt die Grundförderung für Heizungen in Wohngebäuden 30 Prozent. Gefördert werden höchstens:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • Je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • Je 8.000 Euro für weitere Wohneinheiten

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinken, um 750 Euro. Danach sinkt er halbjährlich immer zum 1. Februar und zum 1. August jeweils um weitere 750 Euro. Der bisherige Emissionsminderungszuschlag sowie der Effizienzbonus sind mit dem Stichtag 21. Juli entfallen.

Einkommensbonus und Familienzuschlag

Stärker als bisher berücksichtigt die KfW bei selbstnutzenden Eigentümern das Haushaltseinkommen. Neben der Grundförderung kann seit dem 21. Juli auch noch ein Einkommensbonus beantragt werden. Dieser ist nach Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt und beträgt:

  • Bis 30.000 Euro Einkommen: 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
  • Bis 40.000 Euro Einkommen: 30 Prozent
  • Bis 50.000 Euro Einkommen: 10 Prozent

Das Haushaltseinkommen, das als Grundlage für die Förderung angesetzt wird, reduziert sich auf dem Papier nochmal um 10.000 Euro, wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahre lebt. Das erhöht die Einkommensgrenzen, bis zu denen Familien den Bonus erhalten, auf 40.000 Euro für den 40-Prozent-Bonus, 50.000 Euro für den 30-Prozent-Bonus und 60.000 Euro für den 10-Prozent-Bonus.

Für Einheiten, die nicht selbst bewohnt werden, gibt es keinen Einkommens- oder Familienzuschlag. Dieser greift nur, wenn die Wohnung oder das Haus selbst bewohnt werden.

Beispielrechnung für Wärmepumpen

Eigentlich sind Grund- und Bonusförderung auf 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt. Eigentümer, die ihre Immobilie selber nutzen und ein niedriges Einkommen haben, können jedoch bis zu 80 Prozent Förderung in Anspruch nehmen. Bei einer Wärmepumpe für 32.000 Euro könnte also eine Familie bis zu 22.400 Euro Zuschuss erhalten. Das ergibt sich aus dem Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, von dem in diesem Fall maximal 80 Prozent bezuschusst werden.

Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten und ist an bestimmte Voraussetzungen beim Heizungstausch gebunden. Er beträgt 16 Prozent und wird ab dem 1. Februar 2027 um vier Prozentpunkte sinken und anschließend halbjährlich immer zum 1. August und 1. Februar um jeweils weitere vier Prozentpunkte.

Grundförderung für Wärmepumpen

Eine weitere wichtige Änderung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen, denn dann sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Außerdem wird ein Wertschöpfungsbonus eingeführt. Mit diesem sollen Wärmepumpen, die in der EU hergestellt wurden, mit 15 Prozent gefördert werden, sodass insgesamt 30 Prozent Förderung möglich sind. Für Eigenheimbesitzer bedeutet das, dass die Herkunft der Wärmepumpe einen direkten Einfluss auf die Förderhöhe haben könnte, weshalb es sich lohnt, dies beim Kauf zu berücksichtigen.

Neue Heizungsförderung auch für Nichtwohngebäude

Auch für Nichtwohngebäude gibt es neue Regeln bei der KfW-Förderung, denn die im Juli 2026 beschlossenen Änderungen betreffen nicht nur privaten Wohnraum. Bei Nichtwohngebäuden hängt der Förderhöchstbetrag von der Fläche des Gebäudes ab:

  • Bis 150 m² Nettoraumfläche: 28.000 Euro
  • 150 bis 400 m² Fläche: + 197 Euro pro m²
  • 400 bis 1.000 m² Fläche: + 118 Euro pro m²
  • Über 1.000 m² Fläche: + 79 Euro pro m²

Auch diese Förderhöchstbeträge sinken ab dem 1. Februar 2027 und danach halbjährlich.

Energetische Sanierung: Neue Regeln beim KfW-Kredit 261

Wer seine Immobilie umfassend energetisch sanieren will, muss sich ebenfalls seit dem 21. Juli auf neue Regeln einstellen. Der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude beim KfW-Kredit 261 beträgt nun einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Der bisherige Bonus von fünf Prozent für Effizienzhaus-Stufen mit EE-Klasse (Erneuerbare Energien) entfällt. Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse auf Kreditbeträge um jeweils 10 Prozentpunkte pauschal reduziert.

Serielles Sanieren: Ausweitung auf mehr Stufen

Serielles Sanieren bedeutet, vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente einzusetzen, damit Gebäude schneller und standardisierter energetisch modernisiert werden können. Hierfür setzt die KfW seit Juli 2026 einen zusätzlichen Anreiz. Bislang wurde der Bonus nur für die Effizienzhaus-Stufen 40 und 55 gewährt und kann nun in Höhe von 5 Prozent auch auf EH-Stufe 70 EE beantragt werden.

Für Nichtwohngebäude soll erstmals ein solcher Bonus für serielles Sanieren eingeführt werden. Ab September 2026 soll die Beantragung möglich sein.

Neubauförderung 2026: Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Die bestehende Neubauförderung muss unabhängig von der BEG-Sanierungsförderung betrachtet werden, die zu Juli 2026 neue Regeln bekommen hat. Private Bauherren sowie Investoren können über Kredit 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ zinsgünstige Darlehen erhalten. Je Wohneinheit ist ein Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro möglich. E

in Haus mit Effizienzstufe 55 oder ein klimafreundliches Wohngebäude können mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Erfüllt die Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG kann sich der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro erhöhen.

Neue Regeln der KfW-Förderung: Welcher Handlungsbedarf entsteht?

Immobilieneigentümer, die eine alte Heizung modernisieren wollen, sollten die Förderung zeitnah prüfen, da zum 1. Februar 2027 Förderhöchstbeträge sowie der Klimageschwindigkeitsbonus sinken. Auch für spätere Förderzeitpunkte lohnt es sich, die eigenen Möglichkeiten durchzurechnen, schließlich sinken einige Boni sukzessive.

Für eine Förderung sollten Eigenheimbesitzer prüfen, welche Förderungen überhaupt in Anspruch genommen werden könnten. Schließlich entscheiden unter anderem die familiäre Situation sowie die Einkommenssituation darüber, welche Förderhöhe maximal möglich ist.

Bei der Antragstellung für die KfW-Förderung 2026 ist es wichtig, dass die richtige Reihenfolge für Planung und Förderantrag beachtet wird. Zum Teil gibt es unterschiedliche Vorgaben, wann Verträge abgeschlossen werden müssen und wann die Arbeiten dann begonnen werden dürfen.

So müssen je nach Programm zum Teil Energieeffizienz-Experten hinzugezogen werden und bei einem QNG-Projekt auch noch zusätzliche Nachhaltigkeitsexperten von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle. Je nachdem, welche Förderung beantragt wird, sollten Antragsteller vorab unbedingt prüfen, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.

Ebenfalls muss klar sein, dass kein Förderanspruch besteht, sondern dieser nur unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel bewilligt werden kann.

Fazit: Neue Regeln 2026: KfW-Förderung genau prüfen

Die neuen Regeln der KfW-Förderung 2026 verändern die finanzielle Situation für Eigenheimbesitzer, die einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planen. Einige Förderbestandteile werden in Zukunft sinken oder entfallen gänzlich, während insbesondere Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die ihre Immobilie selber nutzen wollen, von höheren Boni profitieren können. Ab Februar 2027 greifen erste Kürzungen, weshalb Antragssteller ihren Fall frühzeitig durchrechnen und gegebenenfalls vor diesem Datum ihren Antrag stellen sollten.