Skonto-Buchungssatz – Skonto exakt buchen

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Skonto gewähren ist für jeden Unternehmer eine kluge Form, die eigene Liquidität zu schonen und den Absatz zu fördern. Wer allerdings über keine eigene Abteilung Rechnungswesen verfügt, sollte auch über den Skonto-Buchungssatz informiert sein.

Denn schließlich soll durch die verkaufsfördernde Maßnahme keine Unstimmigkeit in der Buchführung entstehen.

Immerhin bedeutet „Skonto” den nachträglichen Abzug einer Bruttosumme von bereits getätigten (und damit gebuchten) Erlös bzw. eine Minderung im Preis einer Anschaffung, die schon erfolgt ist.

Je nach Höhe des Umsatzes und Kurzfristigkeit des Zahlungsziels beträgt der Skonto zwischen 1% und 3%. Der Skonto wird auf die Bruttosumme des Erlöses oder der Anschaffungskosten erhoben – ist mithin also auch nach Netto- und Vorsteuerbeträgen zu buchen.

Der Einfachheit halber orientiert sich der Skonto am generellen Buchungsverfahren für eine Lieferung oder eine Anschaffung. Der Skonto-Buchungssatz stellt lediglich eine Erlösberichtigung dar.

Skonto-Buchungssatz – Ausgangsposition

Die Logik für den Skonto-Buchungssatz ergibt sich aus dem Charakter des Lieferungs- oder Anschaffungsvorganges:

  • Das Geschäft wird zu einem definierten Preis vollzogen.
  • Der Skonto ist lediglich eine Option, die der Abnehmer innerhalb einer bestimmten Frist wahrnehmen kann.

Die Funktionen als Liquiditätsfaktor und Risikobegrenzung für die faktische Kreditierung spielen für die Buchung keine Rolle. Grundsätzlich wird deshalb auch eine Lieferung oder Anschaffung mit Skonto-Variante genauso gebucht wie jeder andere Vorgang dieser Art.

Der Verkauf bzw. die Anschaffung wird unter „Forderungen” mit Bruttopreis als Soll gebucht und gleichzeitig unter „Verkaufserlöse” als Haben mit Netto-Preis und drittens unter „Umsatzsteuer” mit dem zugehörigen Vorsteuerbetrag gebucht.

Schließlich besteht eine Option des Skonto ja auch darin, dass der Abnehmer die darin enthaltene Kreditierung in Anspruch nimmt, und der Vorgang auf diese Weise exakt gebucht ist. Der Skonto-Buchungssatz ist dann identisch mit der generellen Buchung.

Skonto-Buchungssatz: Preisnachlass wird in Anspruch genommen

Nimmt der Kunde den Skonto in Anspruch, gehen entsprechend des Skontosatzes 1%, 2% oder 3% der Bruttosumme weniger auf dem Konto des Lieferanten ein. Die Differenzen im Nettobetrag wie bei der Umsatzsteuer werden nun als Soll gegengebucht. Die Summe der Sollbuchungen entspricht dadurch am Ende der Habenbuchungen.

Beispiel für eine Lieferung im Wert von 10.000 € (+ 1.900 € Mehrwertsteuer) bei 3% Skonto: Der Kunde hat den Skonto innerhalb der vereinbarten Frist in Anspruch genommen. Dem auf 11.900 € lautenden Sollbuchungsbetrag steht nun nur ein Zahlungseingang von 11.543 € gegenüber. Die vom Kunden vertragsgemäß einbehaltenen 357 € stellen 3% der Bruttosumme dar.

Folglich muss die Skontosumme in anteiligen Nettopreis und anteilige Vorsteuer geteilt werden. Das sind im Beispiel 300 € und 57 €. Jede Summe wird nun entsprechend beim Nettobetrag und bei der Umsatzsteuer gegengebucht.

Der Buchungssatz lautet:

Soll:

  • Bank 11.543,00 €
  • Verkaufserlöse 300,00 €
  • Umsatzsteuer 57,00 €

Haben:

  • Forderungen 11.900,00 €

Soll- und Habenseite ergeben am Ende jeweils 11.900 €.