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Effektivverzinsung: Was versteht man darunter?

Inhaltsverzeichnis

Als Anleger lernt man schnell, dass viele Banken die Kunst der Verschleierung perfektioniert haben.

Das zeigt sich meist am deutlichsten an der Art und Weise, wie Angaben zu Zinskonditionen deutlich oder eben nicht deutlich gemacht werden.

Effektivverzinsung: Sinn und Zweck

Die Effektivverzinsung soll dabei Abhilfe schaffen, indem sie die tatsächliche Verzinsung eines eingesetzten Kapitals angibt.

Dazu werden bei der Effektivverzinsung-Berechnung einige Posten mitberücksichtigt, die ansonsten oftmals unter den Teppich fallen.

Wenn zum Beispiel lediglich Nominalzins angegeben ist, bezieht sich dieser in der Regel auf den Betrag, den Sie verleihen oder selbst ausleihen.

Bei 200 Euro und 5% Zinsen müsste dies ja theoretisch 10 Euro Verzinsung ausmachen, richtig? Nicht ganz!

Mehr dazu: Effektivverzinsung: Faustformel macht Berechnung einfach

Berücksichtigen Sie die versteckten Kosten!

Denn oftmals kommen vor Verrechnung gewisse Kosten auf den Anleger zu, zum Beispiel Transaktions-, Vertrags- oder Kontokosten. Im „besten“ Fall natürlich auch alle drei Sorten.

Die Angaben zur Effektivverzinsung versuchen dagegen, diese Kosten ebenso einzukalkulieren wie auch Kursgewinne und Kursverluste.

Die Kuponzahlungen einer festverzinslichen Anleihe werden normalerweise auf den Nominalbetrag, zu denen die Anleihe emittiert wurde, bezogen.

Allerdings schwankt der Wert einer Anleihe an den Wertpapierbörsen. Sinkt der Wert unter den Nominalbetrag, erfährt der Käufer eine höhere Effektivverzinsung.

Steigt der Wert der Anleihe dagegen über den Nominalbetrag, wird der Käufer eine geringere Effektivverzinsung erhalten.

Bei Aktien wird die Effektivverzinsung durch die Differenz von Kauf- und Verkaufspreis, Dividenden und etwaigen anfallenden Gebühren ermittelt.

Mehr dazu: Effektivverzinsung und Nominalverzinsung: Die wahren Kreditkosten

Effektivverzinsung: Ein Beispiel

Sehen wir uns das Ganze mal wieder an einem einfachen Rechenbeispiel an.

Nehmen wir einmal an, wir hätten eine Anleihe, die zu 2.000 Euro das Stück angeboten wird.

Man spricht dann davon, dass diese Anleihen 10% Verzinsung des Nominalbetrages aufweist, wenn die Kuponzahlungen jeweils 200 Euro betragen (200 Euro von 2.000 Euro = 10 %).

Dies ist natürlich gesetzt den Fall, dass sie auch für die vollständige Laufzeit gehalten worden ist.

Kämen nun keine Gebühren oder zusätzliche Ausgaben hinzu, würde die Effektivverzinsung ebenfalls 10% betragen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie die Anleihe dagegen erst ein Jahr vor der Rückzahlung erworben haben, sagen wir zu einem Preis von 1.900 Euro.

Dann würde nämlich sowohl der Nominalbetrag von 2.000 Euro als auch die Kuponzahlung fällig werden.

So würde sich aus dem investierten Kapital von 1.900 Euro ein Gewinn in Höhe von 300 Euro ergeben (200 Euro Kuponzahlung + 100 Euro Zuwachs im Vergleich zum Nominalbetrag).

Die Effektivverzinsung betrüge in diesem Fall 15,7%. Bedenken Sie aber: In der Praxis würde dieser Zinssatz durch Kosten und Gebühren wieder etwas gesenkt werden.