Effektivverzinsung und Nominalverzinsung: Die wahren Kreditkosten

Inhaltsverzeichnis

Bei einer Kreditaufnahme muss der Anleger sowohl die Effektivverzinsung als auch die Nominalverzinsung der Kreditsumme berücksichtigen.

So gibt es viele Kreditanbieter, die zwar die gleiche Nominalverzinsung anbieten, aber eine unterschiedliche Effektivverzinsung.

Die Ausweisung des Effektivzinses ermöglicht einem Anleger einen aussagekräftigen Vergleich verschiedener Kreditangebote.

Ein genauer Blick auf die Beschaffenheit von Effektivverzinsung und Nominalverzinsung macht die unterschiedliche Aussagekraft deutlich.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag “Berechnen Sie die Effektivverzinsung mit der Kapitalwertmethode.”

Nominalverzinsung sagt wenig aus

Die Nominalverzinsung eines Kredites gibt an in welcher Höhe die Kreditsumme verzinst wird.

Theoretisch müsste der Anleger die Nominalzinsen immer am Ende des Jahres zum 31. Dezember an den Kreditgeber überweisen.

Die Realität sieht allerdings anders aus.

Die meisten Kreditgeber verlangen eine monatliche Ratenzahlung. Die jährliche Ratenzahlung wird daher in 12 monatliche Ratenzahlungen aufgeteilt.

Der Anleger bezahlt die Zinsen nicht mehr am Ende des Jahres sondern schon während des Jahres.

Effektivverzinsung nähert sich der Wahrheit an

Durch die frühere Bezahlung entgeht dem Anleger ein Zinsverlust. Theoretisch hätte er nämlich sein Geld noch bis zum Ende des Jahres anlegen können.

Die dadurch entstandenen Kosten werden in der Effektivverzinsung berücksichtigt.

Zusätzlich gibt es Kredite, bei denen die Tilgung der Kreditsumme nur zu bestimmten Zeitpunkten – beispielsweise am Ende des Jahres – erfolgen kann.

In diesem Fall werden dem Kreditnehmer Zinsen berechnet für einen Teil des Kredites, den er durch seine monatlichen Raten bereits abgezahlt hat. Auch diese Kosten fließen in die Effektivverzinsung mit ein.

Frühe Fälligkeit der Zinsen treibt Kreditkosten

Je nach Kredit können die Zinsen für die Kreditsumme auch schon vor Ablauf des Jahres berücksichtigt werden.

Sie werden dann bereits monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich fällig.

Die anfallenden Zinsen erzeugen dann bis zur Tilgung weitere Zinsen, die vom Anleger bezahlt werden müssen.

Der Kredit verteuert sich und die Effektivverzinsung nimmt einen höheren Wert an.

Bearbeitungsgebühr ist ein Teil der Effektivverzinsung

Für die Aufnahme eines Kredites stellt der Kreditgeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 bis 3 % in Rechnung.

Anstatt einer Bearbeitungsgebühr kann der Kreditgeber einmal jährlich eine Verwaltungsgebühr erheben, die vom Kreditnehmer bezahlt werden muss.

Sowohl Bearbeitungs- als auch Verwaltungskosten müssen in der Effektivverzinsung angegeben werden.

Kreditnehmer muss wachsam sein

Im Vergleich von Effektivverzinsung und Nominalverzinsung wird deutlich, dass die Effektivverzinsung deutlich mehr Kosten berücksichtigt als die Nominalverzinsung.

Dennoch muss der Anleger achtsam sein, denn selbst die Effektivverzinsung klärt den potenziellen Kreditnehmer nicht über sämtliche Kosten auf.

So berechnen vor allem Internetanbieter bereits für einen Kreditantrag eine Bearbeitungsgebühr. Häufig wird der Kreditantrag dann nicht bewilligt.

Auch berechnen Kreditgeber Bereitstellungsgebühren und bitten den Kreditnehmer zur Kasse, wenn er einen Kredit vorzeitig kündigen möchte.

Alle diese Kosten bleiben in der Effektivverzinsung unberücksichtigt.

Man sollte sich daher genauestens über die Effektivverzinsung und Nominalverzinsung sowie über alle weiteren Kosten des Kredites informieren bevor man den Vertrag unterschreibt.