Mündelsichere Fonds: Beispiele und Definition

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Die Mündelsicherheit von Geldanlagen ist in Deutschland per Gesetz (§ 1807 BGB) sehr genau geregelt. Dabei spielt natürlich auch die Verwaltung des Geldes eine gewichtige Rolle. Erster Grundsatz: Diese darf nicht zum Nachteil des Mündels (des Betreuten) getätigt werden.

Was sind mündelsichere Fonds?

Wenn der Betreuer Geld anlegen muss, darf dies grundsätzlich nur mündelsicher erfolgen. Mündelsicherheit bedeutet zunächst, dass die Investition vor der Insolvenz des kontoführenden Instituts geschützt ist, also keinem Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das wird dadurch gewährleistet, dass die meisten Banken in Deutschland einem Einlagensicherungsfonds angehören.

Darüber hinaus gelten Wertpapiere allerdings nur als mündelsicher, wenn diese Anlage auch selbst vor Verlusten wie beispielsweise Kursschwankungsrisiken geschützt ist.

Was gilt als mündelsichere Anlagen?

  • Konten bei Banken oder Sparkassen, die über eine Einlagensicherung verfügen
  • Pfandbriefe
  • Bundes- und Länderanleihen
  • inländische Renten-, Grund- und Hypothekenschuldverschreibungen

Damit Betreuer keine Chance für verantwortungslose Spekulationen eingeräumt werden sollte, war die Anlage in Investmentfonds in früheren Zeiten ausgeschlossen. Zwar waren schon immer Ausnahmen möglich, doch früher wies die Justiz in der Regel entsprechende Anträge ab.

Welche Fonds können als mündelsicher anerkannt werden?

Im Laufe der Jahre hat sich jedoch die Einstellung der Gerichte in Punkto Mündelsicherheit und Investmentfonds gewandelt. Hierzu hat beigetragen, dass Fonds jederzeit realisiert werden können. Wichtig wird dieser Umstand, wenn ein betreutes Kind die Volljährigkeit erreicht und sein Geld ausbezahlt haben möchte.

Daneben sollte das Vermögen auch optimiert werden. Und dabei ist ein weiterer Vorteil von Fonds, dass diese in den zurückliegenden 20 Jahren durchschnittlich erheblich bessere Renditechancen als beispielsweise Staatsanleihen aufweisen konnten.

Dennoch bleibt für einen Betreuer nur die Genehmigung eines Gerichts. In der jüngsten Vergangenheit wurden vor allem Anleihefonds und offene Immobilienfonds eine entsprechende Genehmigung erteilt, aber auch Aktien- bzw. Mischfonds sind bereits anerkannt worden.

Eine Liste von Fonds, denen von Amtsgerichten bereits die Genehmigung erteilt worden ist, kann beim BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) unter www-bvi.de abgerufen werden. Wer für einen betreuten Menschen in einen bestimmten Investmentfonds anlegen möchte, für den bereits eine Erlaubnis existiert, hat natürlich die Argumente auf seiner Seite.