Einlagensicherung – wichtiger Schutz für Anleger in Deutschland

- Was ist die Einlagensicherung?
- Eine Bank ist insolvent: Was passiert mit dem Geld der Anleger?
- Für welche Anlagen und Konten greift die Einlagensicherung?
- Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
- Was ist die freiwillige Einlagensicherung?
- Wer wird durch die Einlagensicherung geschützt?
- Bei welchen Banken gibt es welchen Schutz?
Die mögliche Insolvenz einer Bank ist für Anleger ein großes Risiko, da mit dem Verlust des investierten Kapitals zu rechnen ist. Deshalb sollen zumindest besonders sichere Anlageformen vor einem solchen Risiko geschützt werden, nämlich durch die Einlagensicherung. Diese gilt mittlerweile für den gesamten EU-Raum.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Einlagensicherung ist und was mit Ihrem Geld passiert, sollte eine Bank insolvent werden. Ferner gehen wir darauf ein, für welche Konten die Einlagensicherung gilt, was die gesetzliche und die private Einlagensicherung ausmachen sowie, worum es sich bei einem Einlagensicherungsfonds handelt und welche Banken welche Sicherungssysteme haben.
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung ist ein Sicherungssystem, durch das erreicht werden soll, dass Anleger bei einer Insolvenz oder Schieflage einer Bank keine Verluste erleiden. Wichtigste Aufgabe der verschiedenen Einlagensicherungssysteme ist es daher, die Kunden der Banken mit ihren Vermögensanlagen und Ersparnissen vor Verlusten zu schützen. In Deutschland wird die Einlagensicherung von unterschiedlichen Einrichtungen wahrgenommen, denn jede Bank bzw. Bankengruppe hat im Grunde ihr eigenes Einlagensicherungssystem.
Eine Bank ist insolvent: Was passiert mit dem Geld der Anleger?
Sollte eine Bank insolvent werden, stellt sich zunächst die Frage, welche Art von Anlage Sie dort nutzen. Über die Einlagensicherungsfonds sind nämlich nur bestimmte Konten und Anlageformen geschützt, worauf wir im Folgenden noch näher eingehen werden. Gehen wir also zunächst davon aus, dass von der Insolvenz der Bank solche Konten betroffen, die durch die Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind.
Zunächst wird die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach einer Zahlungsunfähigkeit eines Finanzinstitutes aktiv. Im ersten Schritt wird ein sogenanntes Moratorium verhängt. Damit ist gemeint, dass die Bankgeschäfte vorübergehend ruhen müssen. Ab dann dürfen weder Gelder ausgegeben noch entgegengenommen werden.
Sollte das der Fall sein, erhalten alle betroffenen Anleger und Kontoinhaber eine Benachrichtigung seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken oder alternativ des Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes. Innerhalb dieses Schreibens werden die Kontoinhaber dazu aufgefordert, ein beiliegendes Formular auszufüllen und damit ihre Forderungen anzumelden. Nach einem Ablauf von spätestens 20 Tagen muss die Entschädigung stattfinden.
Zusammengefasst ist der Ablauf bei einer Bankpleite im Hinblick auf die sprechende Sicherungseinrichtung wie folgt:
- Bank ist zahlungsunfähig
- BaFin verhängt Moratorium
- Nach 6 Wochen: Entscheidung über Rettung der Bank
- Keine Rettung: Entschädigungsfall wird festgestellt
- Anleger erhalten Schreiben seitens der Entschädigungseinrichtung
- Kontoinhaber melden ihre Ansprüche an
- Guthaben (Gelder) werden binnen 20 Tagen ausgezahlt
Für welche Anlagen und Konten greift die Einlagensicherung?
Sie sollten wissen, dass die Einlagensicherung nicht sämtliche Anlageformen und Konten abdeckt. Es kommt also definitiv auf das entsprechende Bankprodukt an, ob eine Einlagensicherung greift oder nicht. In erster Linie sind folgende Konten und Anlagen durch die gesetzliche und – falls vorhanden – private Einlagensicherung bis zu der jeweiligen Sicherungsgrenze geschützt:
- Girokonten
- Sparkonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten
- Verrechnungskonten zu Wertpapierdepots
- Sparbriefe (Namenssparbriefe)
Es sind also in erster Linie die ohnehin sehr sicheren Anlageformen und Konten, die in den Bereich der Einlagensicherung fallen. Alle anderen Anlageformen, wie zum Beispiel Fonds, Aktien oder Wertpapierdepots als solche, fallen hingegen nicht unter die Einlagensicherung. Das gilt ebenfalls für Inhabersparbriefe oder auch Sparbriefe, die nicht auf den Eigentümer ausgestellt sind. Ebenfalls nicht abgedeckt werden durch die Einlagensicherung Inhalte von Schließfächern in der Bank.
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Bei der Einlagensicherung kann aufgrund verschiedener Sicherungssysteme zwischen der gesetzlichen und der privaten (freiwilligen) Einlagensicherung differenziert werden. Innerhalb der Europäischen Union ist im Zuge der gesetzlichen Einlagensicherung festgelegt, dass sämtliche Kreditinstitute mit Einlagengeschäft einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören müssen. In Deutschland handele sich dabei um die folgenden, möglichen Systeme:
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
- Institutsbezogene Sicherungseinrichtungen
Zur zuletzt genannten Einrichtung zählen zum Beispiel die Einlagensicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) sowie des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).
Sollte nun der Entschädigungsfall festgestellt werden, bieten diese gesetzlichen Sicherungssysteme den betroffenen Kunden einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung. Diese beläuft sich im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung auf die Sicherungsgrenze von bis zu 100.000 Euro. Manche Anleger haben sogar das Recht auf eine noch höhere Entschädigung von bis zu 500.000 Euro. Das gilt in erster unter der Voraussetzung, dass Sie aufgrund spezieller Lebensumstände überdurchschnittlich hohe Guthaben auf Ihren Konten haben. Beispiele sind unter anderem:
- Verkauf einer Immobilie (selbstgenutzt)
- Renteneintritt
- Abfindung
- Auszahlung einer Kapitallebensversicherung
Was ist die freiwillige Einlagensicherung?
Neben der für die Banken verpflichtenden, gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kreditinstitute die Möglichkeit, Mitglied in einer freiwilligen Sicherungseinrichtung zu werden. Davon machen insbesondere deutsche Banken auch regen Gebrauch. Es gibt im Wesentlichen zwei Einlagensicherungssysteme, die unter die freiwilligen Sicherungseinrichtungen fallen, nämlich:
- Bundesverband deutscher Banken (BdB)
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Wichtig zu beachten ist, dass durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme nur solche Guthaben und Anlagen geschützt sind, die nicht bereits eine Abdeckung durch die gesetzliche Einlagensicherung haben. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Die möglichen Sicherungssummen sind allerdings zum Teil sehr hoch, da normalerweise pro Gläubiger/Kunde eine Absicherung von bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank vorliegt. Das kann bedeuten, dass im Rahmen der privaten, freiwilligen Einlagensicherung zum Beispiel Guthaben in zweistelligem Millionenbereich geschützt sind.
Wer wird durch die Einlagensicherung geschützt?
Geschützt werden durch die gesetzliche Einlagensicherung in erster Linie Privatanleger, aber auch Unternehmen. Darüber hinaus gibt es auch für einige, institutionelle Einleger einen entsprechenden Schutz auf Grundlage des Paragraphen 6 des Einlagensicherungsgesetzes. Welcher Anlegerkreis im Detail unter den Schutz fällt, ist in den entsprechenden Satzungen der Sicherungssysteme festgelegt. Diese können Sie bei Bedarf von den zuständigen Bankenverbänden anfordern.
Bei welchen Banken gibt es welchen Schutz?
Abgesehen von der gesetzlichen Einlagensicherung, innerhalb derer bei jeder Bank in Deutschland ein Schutz von 100.000 Euro existiert, gibt es im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung teilweise große Unterschiede, welche Summen im Entschädigungsfall abgedeckt sind. Am besten ist der freiwillige Einlagensicherungsschutz vor allem bei den Sparkassen und den Volks- sowie Raiffeisenbanken. Dort haben die Entschädigungen keine Obergrenze.
Zudem gibt es den sogenannten Institutsschutz, sodass sich im Fall des Falles zum Beispiel alle Sparkassen untereinander helfen. Bei den Privatbanken sieht es anders aus. Hier existiert zwar kein Institutsschutz, wohl aber eine Einlagensicherung. Da die meisten Privatbanken in Deutschland Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind, sind die geschützten Beträge oft deutlich größer als im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung, allerdings nicht unbegrenzt.
Etwas komplizierter ist es bei Privatbanken aus dem Ausland, die einen Sitz in Deutschland haben. Diese Kreditinstitute können wählen, ob Sie Mitglied im in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken werden oder stattdessen das im jeweiligen Heimatland gängige Sicherungssystem in Anspruch nehmen. Eine freiwillige Einlagensicherung ist selbstverständlich auch für diese Bankinstitute möglich.