: Der Vermieter kann sich im Nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht aufgeführt sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können. > Mehr
Diese Bestandsaufnahme ist für Sie von besonderer Wichtigkeit, da es später oftmals zu Streit darüber kommt, ob und in welchem Umfang Schönheitsreparaturen notwendig geworden sind. > Mehr
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