Smart-Meter-Pflicht 2026: Infos für Eigentümer und Vermieter
In deutschen Haushalten sollen Smart Meter bis 2032 flächendeckend zum Einsatz kommen. Schon seit 2025 gilt für einige Haushalte eine Smart-Meter-Pflicht. Bis 2032 soll der flächendeckende Einbau von Smart Metern dann in allen Haushalten erfolgen.
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt, dass neu installierte Geräte bereits fernablesbar sein müssen. Und bis Ende 2026 müssen alle bereits installierten, nicht fernablesbaren Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für zentral beheizte Gebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen dann nur noch fernablesbare Zähler genutzt werden. Für Vermieter und Eigentümer bedeutet das also, dass in 2026 alle Zähler getauscht oder nachgerüstet werden müssen, falls das nicht schon passiert ist.
Was sind Smart Meter?
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Strom-Verbrauch kontinuierlich messen. Über ein Kommunikationsmodul, das sogenannte Smart Meter Gateway, werden die Daten automatisch an den Stromlieferanten oder den Netzbetreiber übermittelt. Vorteile:
- Kein manuelles Ablesen mehr nötig
- Echtzeitdaten für Verbraucher
- Bessere Netzsteuerung durch Ausgleich von Schwankungen bei erneuerbaren Energien
Durch die Automatisierung kann der Stromzähler nicht nur den eigenen Verbrauch sichtbar machen, sondern auch helfen, das Energiesystem insgesamt effizienter zu gestalten.
Welche Gesetze regeln die Smart-Meter-Pflicht?
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das 2023 reformiert wurde. Es schreibt vor, dass bis spätestens 2032 alle herkömmlichen Stromzähler in Deutschland durch fernablesbare Zähler ersetzt werden sollen.
Bereits seit 2025 ist der Einbau zunächst für bestimmte Verbrauchsgruppen Pflicht. Im Jahr 2026 endet zudem eine Übergangsfrist für bereits vorhandene Messtechnik.
Was bedeutet die Smart-Meter-Pflicht im Jahr 2026 für Eigentümer und Vermieter?
Eigentümer und Vermieter einer Immobilie mit zentraler Heiz- und Warmwasseranlage, die über mindestens zwei Wohneinheiten verfügen, müssen bereits vorhandene Zähler bis Jahresende 2026 austauschen oder nachrüsten. Ab 2027 sind für diese Häuser fernablesbare Zähler Pflicht.
Bis Ende 2026 können also vorhandene Zähler noch genutzt werden, außer wenn sie schon vor Ablauf der Übergangsfrist ihr Lebensende erreichen. Für diesen Fall gilt schon seit Dezember 2021 die Regelung, dass neue Messgeräte, die in einer Immobilie installiert werden, fernablesbar sein müssen.
Seit 2025 besteht die Pflicht zum Einbau von Smart Metern bereits für folgende Verbrauchergruppen:
- Private Verbraucher, die jährlich 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen
- Haushalte mit Photovoltaikanlagen oder anderen Strom erzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung über 7 Kilowatt
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, z. B. Ladestationen für E-Autos oder Wärmepumpen
Haushalte mit einem niedrigeren Stromverbrauch (unter 6.000 kWh pro Jahr) sind bislang nicht von der Pflicht betroffen.
Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung regelt zusätzlich den Einbau fernablesbarer Zähler für den Wärme- und Wasserverbrauch. In der Verordnung sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen, bei denen keine neuen Geräte eingebaut werden müssen:
- Wenn technische Umstände den Einbau unmöglich machen
- Wenn der Aufwand wirtschaftlich unangemessen wäre
In allen anderen Fällen müssen Eigentümer und Vermieter bis spätestens 31. Dezember 2026 dafür sorgen, dass ihre Messtechnik fernablesbar ist.
Was bedeutet der Einbau von Smart Metern für Mieter?
Der verpflichtende Einbau moderner Zähler ist eine Kostenposition, die zulasten der Vermieter geht, wenn die Zähler gekauft werden. Die Anschaffung kann nicht auf die Mieter umgelegt werden. Werden die Zähler jedoch gemietet, können sie im Rahmen der Betriebskostenverordnung umgelegt werden.
Für Mieter bedeutet die neue Messtechnik mehr Transparenz. Sie können ihren eigenen Verbrauch dank eines Smart Meters monatlich nachvollziehen, wodurch sich Energie einsparen und Kosten senken lassen.
Welche weiteren Pflichten haben Vermieter?
Vermieter sind dazu verpflichtet, ihren Mietern unterjährig eine Verbrauchsinformation zukommen zulassen. Das bedeutet, die Mieter werden dann monatlich über ihren Energieverbrauch informiert. Die Übermittlung des Verbrauchs kann per Post oder per App erfolgen – Vermieter müssen ihre Mieter über die neue Verbrauchsinformation in Kenntnis setzen. Die Verbrauchsinformation muss diese Werte enthalten:
- Verbrauch in Kilowattstunden
- Vergleich mit dem Vormonat
- Vergleich mit demselben Monat im Vorjahr
- Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte
Bis zur Einführung der Smart-Meter-Pflicht war die jährliche Betriebskostenabrechnung die einzige Information, die Mieter zu ihrem Verbrauch erhalten haben.
Welche Rechte haben Mieter, wenn Vermieter die Smart-Meter-Pflicht nicht einhalten?
Vermieter, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit einer Kürzung der Heizkostenabrechnung durch den Mieter rechnen. Um bis zu 3 Prozent dürfen Mieter die Abrechnung kürzen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der Frist keinen Smart Meter installiert hat. Falls keine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung gestellt wird, können weitere 3 Prozent der Heizkosten gekürzt werden. Fehlt die verbrauchabhängige Berechnung der Kosten, die vorgeschrieben ist, dürfen sogar bis zu 15 Prozent gekürzt werden.
Checkliste Smart-Meter-Pflicht 2026: Das sollten Vermieter prüfen
Um nichts zu übersehen und alle Pflichten einzuhalten, können sich Vermieter an dieser Checkliste orientieren:
- Welche Zähler sind in meiner Immobilie aktuell verbaut?
- Wann läuft die Eichfrist ab und wann müssen sie ausgetauscht werden?
- Sind die installierten Geräte bereits fernablesbar?
- Habe ich die Frist bis Ende 2026 im Blick?
Fazit: Pflicht mit Potenzial für mehr Transparenz und Energieeffizienz
Die Smart-Meter-Pflicht 2026 ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung der Energiewende. Eigentümer und Vermieter sollten die gesetzlichen Vorgaben frühzeitig umsetzen, um Fristen einzuhalten und Konsequenzen wie Kürzungen der Heizkosten zu vermeiden. Auch wenn der Einbau zunächst Aufwand verursacht, bietet die fernablesbare Messtechnik perspektivisch jedoch klare Vorteile: es ist keine analoge Ablesung mehr nötig, die Verbrauchserfassung erfolgt transparent und Energie kann effizienter genutzt werden. Wer rechtzeitig handelt, sorgt somit nicht nur für eine gesetzeskonforme Messtechnik, sondern trägt auch zur Energiewende in Deutschland und der EU bei.