Rundfunkbeitrag: Höhe und Befreiung für Privatpersonen und Unternehmen

Beitragsbild zum Artikel "Rundfunkbeitrag Privatpersonen & Unternehmen" in der Kategorie "Bank & Geld". Links ist zusätzlich der Schriftzug "Überblick Rundfunkbeitrag, Unterschied zu GEZ-Gebühren, Befreiung & Abmeldung, Berechnung Höhe Unternehmen, Beitragspflicht Firmenfahrzeuge". Rechts ist ein Piktogramm zu sehen, dass einen roten Fernseher und ein blaues Radio zeigt.
Inhaltsverzeichnis

Überblick Rundfunkbeitrag für Privatpersonen und Unternehmen

  • Unterschied zu GEZ Gebühren: Januar 2013: Beitrag löst Gebühr ab
  • Höhe des Rundfunkbeitrag: 18,36 € / Monat (seit August 2021, Stand: April 2024)
  • Beitragspflicht: Unternehmen und alle deutschen Haushalte (einmalig pro Wohnung, unabhängig von Anzahl der Geräte/Bewohnern)
  • Zweck: Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • Befreiung: Härtefälle (Schwerbehinderte), Bezieher von Sozialleistungen (BAföG, Bürgergeld)
  • Abmeldung / Ummeldung: Todesfall, Haushaltsauflösung, Zusammenziehen, Auszug ins Ausland
  • Beitragshöhe Unternehmen: zwischen 6,12 € und 3.304,80 €, abhängig von Zahl der Mitarbeiter, zzgl. beitragspflichtige Firmenfahrzeuge
  • auch beitragspflichtig: Hotelzimmer, Ferienwohnungen
  • nicht beitragspflichtig: saisonabhängige Betriebstätten, Betriebsstätten mit gottesdienstlichen Zweck oder für ehrenamtliche Tätigkeiten

Mit einem Beitragsaufkommen von rund 7,978 Milliarden Euro wurden im Jahr 2016 unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender, eine Vielzahl von Online-Plattformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk in Deutschland finanziert.

Was ist der Unterschied zwischen Rundfunkbeitrag und GEZ Gebühren?

Alle deutschen Haushalte sind seit Januar 2013 dazu verpflichtet, viermal im Jahr einen Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice zu zahlen. Unabhängig davon, ob sie einen Fernseher, ein Radio oder einen Internetanschluss besitzen oder das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen.

Im Jahr 2013 kam das neue Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag, der durch den ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice eingezogen wird, wurde zuvor „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (GEZ) genannt. Umgangssprachlich setzt sich die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags nur schleppend durch, sodass gemeinhin immer noch von den „GEZ Gebühren” gesprochen wird.

Die Rundfunkbeitrag richtet sich jedoch nicht nach der Anzahl der Geräte, sondern wird pro Haushalt verrechnet. Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen in der selben Wohnung wohnen. Der Beitrag zur Finanzierung des des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird gemeinsam für jede Wohnung gezahlt.

Beitrag ist keine Gebühr!

Der Rundfunkbeitrag ersetzt somit die früheren GEZ-Gebühren. Im Gegensatz zu einer Gebühr ist ein Beitrag nicht an die tatsächliche Nutzung einer Leistung gebunden. Der Bürger zahlt also allein für die theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme.

Infografik zur Visualisierung der Höhe des Rundfunkbeitrags in Deutschland von 1954 bis 2019.
Infografik: Entwicklung der Höhe des Rundfunkbeitrags in Deutschland von 1954 bis 2019 (Anmerkung: letzte Erhöhung 2021: 18,36)

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Privatpersonen und wann muss er gezahlt werden?

Dadurch, dass der Rundfunkbeitrag pro Haushalt fällig wird, zahlt nicht zwangsläufig jede Einzelperson den Beitrag, etwa bei Familien, Wohngemeinschaften oder anderweitig gemeinschaftlich genutzten Wohnungen.

Die Höhe des zu zahlenden Rundfunkbeitrages liegt bei 18,36 € und Sie sollten sicherstellen, dass die Überweisung jeden Monat von Ihrem Konto abgeht.

Sie können beeinflussen, wann die Überweisung des Rundfunkbeitrags von Ihrem Konto abgeht. Dabei haben Sie die Möglichkeit, zwischen vier verschiedenen Zahlungsintervallen zu wählen:

  • monatlich
  • vierteljährlich
  • halbjährlich
  • Jährlich

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist empfehlenswert!

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie auf Nummer sicher gehen und vermeiden, dass Säumnisse zu unschönen Konsequenzen führen. Denn der Beitragsservice agiert als staatliche Behörde. Nicht-Zahlern drohen Mahnungen. Der Beitragsservice verfügt sogar über eine eigene Pfändungsabteilung.

Wann ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Privatpersonen möglich?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Härtefällen möglich. Dies ist sogar noch bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Einen Anspruch auf Befreiung haben:

  • Taubblinde Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Pflegebedürftige
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Bürgergeld-Empfänger
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
  • Studenten mit Bafög-Förderung, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie zusammen beziehungsweise bei den Eltern wohnen

Menschen, die eine Schwerbehinderung haben und in ihrem Ausweis das Merkzeichen RF tragen, müssen lediglich einen reduzierten Beitrag im Monat zahlen.

Wann ist eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag für Privatpersonen möglich?

Es gibt jedoch weitere Ausnahmen bei denen der Rundfunkbeitrag ab- oder umgemeldet und Sie ihn so gesehen sogar legal kündigen dürfen.

In diesen drei Fällen ist eine Abmeldung möglich:

  • Todesfall
  • zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung
  • Umzug ins Ausland

Wie kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden oder befreien lassen?

Eine Befreiung oder Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist nur schriftlich möglich. Diese Formulare werden auf der offiziellen Seite des ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservices zur Verfügung gestellt.

Da eine Kündigung stets schriftlich zu erfolgen hat, ist die Abmeldung per Telefon nicht möglich. Abmeldungen per Telefon werden daher nicht zur Kenntnis genommen.

Auch Kündigungsschreiben, die elektronisch per Mail versendet werden, sind ungern gesehen. Diese werden in der Regel vom Beitragsservice nicht zur Kenntnis genommen.

Die schriftliche Abmeldung auf dem Postwege erfolgt an nachstehende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben als eingeschriebenen Brief zu versenden, um unter Umständen den Verbleib des Briefes ermitteln zu können. Trotz der geringen Mehrkosten können so im Ernstfall viel Ärger und auch Geld gespart werden.

Als einfachste und zuverlässigste Kündigungsmethode gilt das Online-Formular auf der offiziellen Website des Beitragsservice. Das Formular kann online ausgefüllt und zusätzliche Nachweisunterlagen können ebenfalls direkt online hochgeladen werden. Ein weiterer Vorteil der Online-Abmeldung ist ihre schnelle Bearbeitung. In der Regel kann man hier bereits nach wenigen Tagen mit einer Bestätigung rechnen.

Was benötige ich für die Befreiung oder Abmeldung vom Rundfunkbeitrag?

Für die Befreiung oder Abmeldung benötigen Sie in erster Linie die neunstellige Beitragsnummer. Diese finden Sie in der Regel auf:

  • der Anmeldebestätigung
  • der Zahlungsaufforderung
  • dem Kontoauszug
  • oder einem Schreiben des Beitragsservices 

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Unternehmen?

Jeder, der ein Fahrzeug besitzt, sollte sich darüber im Klaren sein: Autoradios sind in Deutschland beitragspflichtig und müssen immer angemeldet werden. Seit die GEZ-Gebühr im Jahr 2013 zum allgemeinen Rundfunkbeitrag wurde, muss pro Haushalt eine Zahlung an den ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice getätigt werden. Während dadurch private Fahrzeuge bereits abgedeckt sind, sind Unternehmen ebenfalls beitragspflichtig.

Hier richtet sich die Beitragshöhe nach der Zahl der Fahrzeuge, der Betriebsstätten und der Mitarbeiter. Dadurch ergeben sich verhältnismäßig hohe Beiträge für Firmen, die mehrere Filialen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge aufweisen. Unternehmen erbringen insgesamt etwa 10 Prozent der landesweit gezahlten Beiträge zur Finanzierung der Rundfunkanstalten.

Wie wird der Rundfunkbeitrag für Unternehmen berechnet?

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter gilt als Richtwert für die Beitragshöhe der Betriebsstätten. Als Betriebsstätte, die zahlungspflichtig ist, legt der Beitragsservice ortsfeste Raumeinheiten fest, die nicht nur für private Zwecke bestimmt sind.

Die Anzahl der Beschäftigten zur Errechnung des Beitrags geht aus allen sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bediensteten im öffentlichen Dienst hervor. Nicht dazugezählt werden Mitarbeiter, die sich in der Ausbildung befinden oder geringfügig angestellt sind. Bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags haben Unternehmen seit Anfang 2017 zwei Möglichkeiten:

  1. Berechnung nach Anzahl der Beschäftigten:

    Für die Berechnung der Beitragshöhe kann die Gesamtanzahl der Beschäftigten in der Betriebsstätte gelten, also die Pro-Kopf-Zahl.

  2. Berechnung nach der wöchentlichen Arbeitszeit:

    Die zweite Möglichkeit zur Berechnung der Beitragshöhe ergibt sich dadurch, dass man sich ausrechnet, wie viele Vollzeitstellen sich ergeben, wenn alle Teil- und Vollzeitstellen zusammengefasst werden. Dabei werden Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden mit einem Faktor von 0,5 berechnet, die mit einer Arbeitszeit von 20 bis maximal 30 Arbeitsstunden mit einem Faktor von 0,75 angesetzt und die Beschäftigten mit einer Wochenanzahl von mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 1 gezählt. Die Berechnungsgrundlage stellt hierbei der jeweilige Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahrs dar.

Daraus wurde ein Staffelsystem entwickelt, welchem sich die Unternehmen zuordnen können: Mit bis zu acht Mitarbeitern fällt ein Betrieb in die niedrigste Staffel (Staffel 1) und ist demnach zu einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro verpflichtet. Es fallen keine Beiträge für Selbstständige an, die allein ein Unternehmen betreiben und deren Betriebsstätte gleichzeitig Wohnsitz ist. Voraussetzung ist natürlich, dass für den jeweiligen Haushalt bereits der Rundfunkbeitrag bezahlt wird.

Insgesamt gibt es zehn Beitragsstufen, die von monatlich 6,12 Euro bis zu 3.304,80 Euro reichen. So müssen kleinere Unternehmen nur einen reduzierten Beitrag bezahlen. Beispielsweise zahlen etwa 90 Prozent der Handwerksbetriebe nur ein Drittel des Regelbeitrages, weil sie weniger als neun Beschäftigte in ihrem Betrieb haben.

Wann müssen Unternehmen Rundfunkbeitrag für Firmenfahrzeuge zahlen?

Für den Rundfunkbeitrag betrieblich genutzter Fahrzeuge gilt, dass ein Fahrzeug pro Betrieb vom Rundfunkbeitrag befreit ist. Für jedes weitere Fahrzeug muss im Monat ein Betrag von 6,12 Euro entrichtet werden.

Infografik zur Visualisierung der Anzahl der beitragspflichtigen Firmenfahrzeuge mit Beitragskonto zum Rundfunkbeitrag von 2013 bis 2017 in Form eines Balkendiagrams.
Infografik: Anzahl der beitragspflichtigen Firmenfahrzeuge mit Beitragskonto zum Rundfunkbeitrag von 2013 bis 2017

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern und Ferienwohnungen?

Ebenfalls beitragspflichtig sind Hotelzimmer oder Ferienwohnungen: Jedes erste Zimmer oder jede erste Ferienwohnung einer beitragspflichtigen Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung ist ein Betrag von 6,12 Euro im Monat zu zahlen.

Ausnahme stellen hier Bildungsveranstalter dar, die im Zusammenhang mit Bildungsveranstaltungen Zimmer vermieten. Diese Zimmer sind beitragsfrei, wenn Teilnehmer zum Vermieter eine besonders enge verrechtlichte Beziehung haben (Arbeitsverhältnis, Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft oder Partei).

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag bei saisonabhängigen Betriebsstätten?

Bei saisonabhängigen Betriebsstätten wie etwa Eiscafés, Pensionen oder Fahrgastschiffen gibt es die Möglichkeit, sich von dem Rundfunkbeitrag für eine bestimmte Zeit befreien zu lassen. Dafür muss der Betrieb aber für mindestens drei volle Kalendermonate geschlossen sein. Allerdings wird der Betrieb nur für diesen Zeitraum von dem Beitrag befreit. Der Antrag muss immer im Voraus gestellt werden.

Welche Betriebsstätten sind vom Rundfunkbeitrag befreit?

Es muss kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden für:

  • Räumlichkeiten, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind
  • Betriebsstätten, in der ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeiten vollbracht werden
  • reine Funktionsstätten, die nicht ortsfest sind und die keinen Arbeitsplatz eingerichtet haben wie Windräder, Marktstände, Fahrzeugdepots und Trafohäuschen

FAQ rund ums Thema Rundfunkbeitrag

Nachfolgend noch ein paar Antworten zu den häufig gestellten Fragen in Bezug auf Befreiung und Abmeldung des Rundfunkbeitrags für Privatpersonen:

Wenn man sich von den Rundfunkgebühren abmeldet, gilt zu beachten, dass die Beitragspflicht mit dem Ablauf des Monats, in welchem man sich schriftlich vom Beitragsservice abgemeldet hat, endet. Der Zeitpunkt, wann die Rundfunkanstalt von der Abmeldung in Kenntnis gesetzt wird, ist daher entscheidend. Für die Zustellung der Kündigung zum Beitragsservice sollten immer 2 bis 3 Werktage eingeplant werden, da man den Postweg beachten muss. Eine Abmeldung ist immer nur für zukünftig zu bezahlende Beiträge möglich. Es sei denn, man ist von den Gebühren aufgrund einer bereits oben genannten Voraussetzung (Sonderfürsorgeberechtigte, Pflegebedürftige etc.) befreit.
Nein. Bis zum Jahr 2018 musste man jedoch für einen Zweitwohnsitz innerhalb von Deutschland auch Rundfunkgebühren zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entlastet jedoch Wohnungseigentümer mit ihrem Urteil im Juli desselben Jahres. Künftig müssen Beiträge nur mehr für einen Haushalt bezahlt werden, d. h. für einen weiteren Wohnsitz entfällt diese. Die Befreiung des Nebenwohnsitzes von den Gebühren kann auf der offiziellen Seite des Beitragsservice über Formular beantragt werden.
Wenn jemand stirbt, bedeutet es nicht, dass die Zahlungspflicht der Rundfunkbeiträge automatisch mit dem Tod endet. Ein Angehöriger muss den Verstorbenen von der Beitragspflicht abmelden. Erfolgt diese Abmeldung nicht, werden die Gebühren weiterhin eingezogen. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene alleine gelebt hat und dessen Haushalt nach seinem Tod aufgelöst wird. Für die Abmeldung muss online ein Formular ausfüllt und per Post an den Beitragsservice versendet werden. Wichtig ist auch, dass die Sterbeurkunde als Nachweis mit dem Antragsformular übermittelt wird. Haben auch weitere Personen im Haushalt gelebt (beispielsweise der Ehepartner) und wohnt dieser weiterhin dort, muss der Rundfunkbeitrag auf dessen Namen umgemeldet werden. Das kann einfach mit diesem Online-Ummeldeformular erledigt werden.
Ein weiterer Grund für eine Kündigung der Rundfunkgebühr stellt das Zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung dar. Denn der Beitrag ist nicht pro Kopf, sondern pro Haushalt verpflichtend und somit kann man sich in der neuen Wohnung den Beitrag mit den Mitbewohnern teilen. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Rundfunkgebühr für den alten Wohnsitz abzumelden. Zu beachten gilt hierbei, dass der Beitragsservice über den Umzug in Kenntnis gesetzt werden muss. Dazu wird ein Formular bereitgestellt bei dem unbedingt auszufüllen ist, zu welchem Zeitpunkt der Zusammenzug erfolgte bzw. ab wann man keinen eigenen Rundfunkbeitrag mehr zahlen wird.
Steht ein Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen ins Ausland an, darf man nicht vergessen, sich von dem Rundfunkservice abzumelden. Denn auch wenn man den deutschen Wohnsitz abmeldet, heißt es nicht, dass die Kündigung der Gebühren automatisch erfolgt. Für die Abmeldung wird wiederum ein Formular auf der Webseite des Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Diesem muss außerdem eine Kopie der Meldebescheinigung zur Begründung beigelegt werden. Vergisst man auf die Abmeldung, können auch in der neuen Heimat Mahngebühren auf einen zukommen.
Es ist kein Abmeldegrund, wenn man in eine bisher unbewohnte oder neue Wohnung zieht und niemand anderes angemeldet werden soll. Dort bezahlt bis jetzt noch keiner für die Wohnung, daher muss dem Beitragsservice nur die neue Adresse mitgeteilt werden. Kein Abmeldegrund ist es auch, wenn man grundsätzlich gegen Rundfunkgebühren in Deutschland ist. Es stellt auch keinen Abmeldegrund dar, wenn man nur private Sender schaut oder Radio hört. Auf die wirkliche Nutzung im Haushalt kommt es nicht an, bezahlt werden muss trotzdem.
Der Beitragsservice erhält vom Einwohnermeldeamt die Anschriften aller Deutschen, weshalb man früher oder später mit Gewissheit ein Zahlungsaufforderungsschreiben zugeschickt bekommt. In der Regel folgen dann ein bis zwei weitere Schreiben, bevor der offizielle Gebührenbescheid kommt. Dieser fordert dann nicht nur zur künftigen sondern auch zur rückwirkenden Zahlung des Rundfunkbeitrags auf. Nach einem Monat wird der Gebührenbescheid schließlich bestandkräftig. Wird noch immer nicht gezahlt, folgen Mahnungen. Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, können sie vom Finanzamt, der Stadtkasse oder einem Gerichtsvollzieher Amtshilfe beantragen. Diese fordern den Schuldner ein weiteres Mal zur Beitragszahlung auf. Verweigert man weiterhin die Zahlung, drohen einem eine Kontopfändung oder ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann aber auch eine Gefängnisstrafe erfolgen.