Altersteilzeit – Voraussetzungen, Ziele und Gehalt

Altersteilzeit – Voraussetzungen, Ziele und Gehalt
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Altersteilzeit haben Sie die Möglichkeit, vor Beginn des Regelrentenalters in den Ruhestand einzutreten
  • Grundvoraussetzung für die Altersteilzeit ist, dass Sie 55 Jahre oder älter sind
  • Es existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit
  • Bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber das Einkommen aufstocken

Bei der sogenannten Altersteilzeit ist es möglich, faktisch gleitend vom Arbeitsleben in den Ruhestand überzugehen. Es findet eine Halbierung der Arbeitszeit statt, die eigentlich noch bis zum Regelrentenalter wäre. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie mindestens 55 Jahre alt sind. 

In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, was Altersteilzeit bedeutet und wie sie funktioniert. Ferner erläutern wir die Ziele der Altersteilzeit, wer das Modell nutzen kann und wie sich das Gehalt im Rahmen der Altersteilzeit berechnet.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Vereinfacht dargestellt handelt es sich bei der Altersteilzeit um ein Modell, welches die Verkürzung der Arbeitszeit vor der Rentenphase beinhaltet. In dem Zusammenhang findet eine Halbierung der noch zu leistenden Arbeitszeit während der Arbeitsphase bis zum Renteneintritt statt. Zwingend in Verbindung mit der Altersteilzeitarbeit muss ein Aufstocken des reduzierten Gehalts seitens des Arbeitgebers stehen. 

Anders ausgedrückt beinhaltet die Altersteilzeit demnach eine Teilzeitbeschäftigung, die rechtlich auf dem Altersteilzeitgesetz basiert. Es gibt allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf die Altersteilzeitarbeit. Stattdessen muss eine – freiwillige – Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber über das entsprechende Altersteilzeitarbeitsverhältnis getroffen werden. 

Seit über zehn Jahren gibt es inzwischen eine Alternative zur Altersteilzeit, nämlich auf Grundlage des sogenannten Flexi-II-Gesetzes. In dem Zusammenhang existiert ein Zeitwertkonto, auf dem über einen längeren Zeitraum hinweg zum Beispiel Überstunden gebucht werden und später dann als Freizeit in Anspruch genommen werden können.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist nicht mit dem Vorruhestand zu verwechseln, denn immerhin arbeiten die entsprechenden Arbeitnehmer während der Altersteilzeit noch weiter. Es wird nämlich lediglich die bisherige Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, sodass die versicherungspflichtige Beschäftigung als solche weiter fortgesetzt wird. 

Allerdings ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das sogenannte Regelarbeitsentgelt entsprechend aufzustocken. Ferner müssen zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Grundsätzlich gibt es mehrere Modelle, wie die Altersteilzeit in der Praxis funktionieren kann, nämlich:

  • Blockmodell
  • Gleichverteilungsmodell
  • Individuelles Modell

Das Blockmodell der Altersteilzeit

Am häufigsten angewendet wird das sogenannte Blockmodell. Damit besteht die Möglichkeit, sogar früher als mit 63 Jahren in den Ruhestand einzutreten. Das Blockmodell beinhaltet vor allem, dass in einer Blockphase im Rahmen der bisherigen Arbeitszeit gearbeitet wird, zum Beispiel 39 Wochenstunden. In der zweiten Blockphase hingegen gibt es ausschließlich Freizeit. Alternativ wird häufig von einer Aktivphase und einer sogenannten Freistellungsphase während der Altersteilzeit gesprochen.

Es findet dementsprechend eine Aufteilung der Arbeitsaltersteilzeit in zwei Phasen statt, die den gleichen Zeitraum beinhalten. Daraus resultiert, dass ein Wertguthaben angesammelt wird. Dieses erwirtschaften die Arbeitnehmer während der Aktivphase, um es sich im Rahmen der Freistellungsphase anschließend auszahlen zu lassen. 

Altersteilzeit: Gleichverteilungsmodell und individuelle Modelle

Ein alternatives Modell der Altersteilzeit ist das sogenannte Gleichverteilungsmodell. In dem Fall findet keine Blockbildung statt, sondern während des gesamten Zeitraumes der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Der betroffene Arbeitnehmer arbeitet dann beispielsweise zukünftig nur noch vier statt vorher acht Stunden am Tag oder 2,5 statt 5 Tage in der Woche. 

Eine dritte Alternative sind individuelle Modelle, bei denen einfach eine sehr individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Vordergrund steht. Diese beinhaltet dann eine ebenfalls individuelle Verteilung der Arbeitszeit nach unterschiedlichen Varianten. So wird beispielsweise öfter eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit vorgenommen. 

Welche Ziele hat die Altersteilzeit?

Das wesentliche Ziel der Arbeitnehmer besteht bei der Altersteilzeit darin, ab einem gewissen Alter weniger Zeit für die Arbeit aufwenden zu müssen. So wird es leichter möglich, einen gleitenden Übergang in den Vorruhestand bzw. Ruhestand zu schaffen. Noch ein etwas anderes bzw. zweites Ziel haben die Arbeitgeber, welche die Altersteilzeit ermöglichen. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit, beispielsweise schon ab einem Alter von 55 Jahren, werden so Möglichkeiten für neue Mitarbeiter geschaffen, einen neuen Job zu finden.

Wer darf in Altersteilzeit gehen?

Es gibt einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie in Altersteilzeit gehen möchten. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Bedingungen:

  • Mindestalter 55 Jahre
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 1080 Kalendertagen innerhalb der vergangenen fünf Jahre
  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Halbierung der Arbeitszeit ist getroffen
  • Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge (mindestens auf Unterschied zwischen 90 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt)

Wie wird das Gehalt in der Altersteilzeit berechnet?

Das Modell der Altersteilzeit sieht vor, dass zunächst das Gehalt aufgrund der halbierten Arbeitszeit ebenfalls um 50 Prozent reduziert wird. Auf der anderen Seite muss der Arbeitgeber dieses Gehalt jedoch um 20 Prozent des verringerten Lohns aufstocken. Dieser Aufstockungsbetrag ist sowohl sozialabgaben- als auch steuerfrei.

Zusätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, 80 Prozent oder mehr der bis dato gezahlten Rentenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer weiterhin zu zahlen. Der wesentliche Grund besteht darin, dass eine teilweise Kompensation der verringerten, späteren Rente stattfinden soll, die natürlich durch die Halbierung der Arbeitszeit verursacht wird.