Der Unterschied zwischen der Steuernummer und der Umsatzsteuer-ID

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Jeder Unternehmer hat eine Nummer, mit der er und seine Steuerangelegenheiten beim Finanzamt geführt sind. Diese Nummer heißt Steuernummer und wird zu Beginn einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragt. Eine gesonderte Umsatzsteuernummer gibt es nicht.

Je nach Aktivitätsradius benötigen manche Unternehmer zusätzlich zur Steuernummer noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-ID hat eine völlig andere Funktion als die Steuernummer und wird selten gebraucht. Sie muss nur unter bestimmten Umständen, nämlich bei Waren- und Dienstleistungsgeschäften innerhalb der Europäischen Union, beantragt werden.

Umsatzsteuernummer: Mit der ID werden in der EU aktive Unternehmer gekennzeichnet

Eine Steuernummer wird auf jede Rechnung geschrieben, die ein Unternehmer schreibt und unter dieser Nummer laufen alle steuerlichen Angelegenheiten einer Person zusammen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hingegen ist dazu da, juristische Personen und umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in der Europäischen Union eindeutig zu kennzeichnen, die im Ausland tätig sind. Über die Umsatzsteuer-ID können im europäischen Ausland Waren- und Dienstleistungsgeschäfte abgewickelt und zugeordnet werden.

Die Umsatzsteuer-ID online beantragen

Die verschiedenen Umsatzsteuersätze der EU-Länder können anhand dieser Nummer eindeutig zugeordnet und verrechnet werden. So ist zum Beispiel eine Lieferung in ein anderes EU-Land von der Umsatzsteuer befreit, wenn Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei gekennzeichneten Unternehmern gehandelt werden.

Die Unternehmereigenschaften eines Empfängers kann ebenso wie die des Lieferanten mithilfe der Umsatzsteuer-ID überprüft werden. Die Umsatzsteuer-ID kann sowohl direkt beim Bundeszentralamt für Steuern als auch online beantragt werden.

Welche Angaben bei der Beantragung einer Umsatzsteuer-ID gemacht werden müssen

Angaben die für eine Beantragung der Umsatzsteuer-ID gemacht werden müssen, sind das Bundesland und Finanzamt, in dem das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird, die Steuernummer, unter der das Unternehmen läuft und die Rechtsform des Unternehmens.

Handelt es sich bei dem im europäischen Ausland aktiven Unternehmer um einen Kleinunternehmer, muss ein spezieller Hinweis vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Nicht jeder benötigt eine Umsatzsteuer-ID

Die Umsatzsteuer-ID in Deutschland besteht immer aus den zwei Buchstaben DE und dann einer neunstelligen Nummer. Wer Geschäfte mit Ländern außerhalb der EU abwickeln möchte, benötigt keine Umsatzsteuer-ID, da diese im Rahmen der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer befreit sind.

Auch um als Unternehmer grundsätzlich Steuern abzuführen, ist keine Umsatzsteuer-ID nötig. Dafür reicht die Steuernummer aus, die jeder Unternehmer bei der Aufnahme seiner unternehmerischen Tätigkeit beantragen muss. Die Beantragung dieser Nummer erfolgt beim Finanzamt unter der Angabe von Einkommensschätzungen, einer Beschreibung der Tätigkeit und detaillierten Angaben zur Person und weiteren Nebentätigkeiten.