Diese Punkte sollte ein Pflegevertrag unbedingt enthalten

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Wird die Pflege eines Angehörigen für die Familienmitglieder zu viel, dann ist professionelle Hilfe meist unverzichtbar.

Ein ambulanter Pflegedienst kann entscheidende Hilfestellungen bei den täglich zu verrichtenden Arbeiten leisten und Angehörige auf diese Weise sowohl zeitlich als auch mental stark entlasten.

Wenn professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird, sollte zwischen beiden Parteien in jedem Fall ein Pflegevertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Pflegevertrags sollten sich die Angehörigen eines Pflegebedürftigen bereits im Vorfeld gründlich informieren was alles drin stehen sollte, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Alle Kosten sollten genau aufgeschlüsselt werden und auch die Zahlungsmodalitäten geklärt werden.

Wie ist ein Pflegevertrag aufgebaut?

Kommt der Pflegevertrag zwischen einem ambulanten Pflegedienst und einem Pflegebedürftigen zustande, müssen alle Leistungen aufgeführt und beziffert werden. Der Pflegevertrag darf sich dabei nur auf Pflegesachleistungen beziehen, zu denen Leistungspakete wie die Hilfe beim Lagern, die Hilfe beim Waschen oder die Hilfe bei Toilettengängen zählen.

Zu diesen Leistungspaketen, die von den Pflegekassen fest bepreist sind, kommen dann noch Wegekosten und Sonderzuschläge wie zum Beispiel für Sonn- und Feiertage. Verträge können immer an verschiedene individuelle Bedürfnisse angepasst werden, sollten aber einige Posten in jedem Fall enthalten.

Folgende Aspekte sollte ein Pflegevertrag unbedingt enthalten, damit alle Seiten abgesichert sind:

  • Kosten: Sowohl die Gesamtkosten als auch der Eigenanteil sollten in einem Pflegevertrag genau aufgeschlüsselt sein
  • Pflegeleistungen: Eine detaillierte Aufstellung und Erläuterung aller Leistungen, ihrer Häufigkeit und der Preis
  • Rechnung: Der Eigenanteil wird privat abgerechnet, alles Weitere mit der Pflegekasse
  • Zahlungsfrist: Der Zeitraum in dem Rechnungen zu bezahlen sind, sollte in einem Pflegevertrag festgehalten werden
  • Kündigungsfrist: Auch eine Kündigungsfrist sollte in den Vertrag mit aufgenommen werden (mindestens 3 Wochen werden empfohlen)
  • Dokumentation: Eine vertraglich festgelegte Pflegeplanung und Dokumentation sichert die Vertragspartner ab

Pflegevertrag abschließen: Prüfen Sie zunächst die Pflegestufe

Bevor ein Pflegevertrag abgeschlossen wird, sollte unbedingt die Pflegestufe des Angehörigen überprüft werden. Wird er nämlich einer Pflegestufe zugeordnet, übernehmen die Pflegekassen die Teilkosten der Pflege oder zahlen die nötige Pflege sogar komplett.

Falls Restkosten bleiben, ist es wichtig rechtzeitig zu klären wer diese trägt. Kommen die Angehörigen dafür auf? Hat der Pflegebedürftige genug eigene Mittel oder sogar eine zusätzliche private Pflegeversicherung? Eine gründliche vertragliche Absicherung in alle Richtungen bewahrt Angehörige vor Zusatzkosten oder ungeklärten Verhältnissen, welche Leistungen ein Pflegedienst nun übernimmt und welche nicht.