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Private Krankenversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Es ist nicht immer einfach sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Vorher sollte man einen Krankenversicherung Vergleich durchführen, um die genauen Details zu überprüfen.

Bei vielen Menschen kann die gesetzliche Krankenkasse eine bessere Alternative darstellen. Der Krankenversicherung Wechsel ist an bestimmte Fristen gebunden.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bi etet Leistungen wie Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung, hohe Zahnersatzleistungen, Krankentagegeld sowie eine bessere Behandlung beim Arzt an.

Der Arzt kann bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung abrechnen. Als Kassenpatient rechnet der Arzt nur den einfachen Satz ab. Das der Arzt lieber den privat Versicherten behandelt als den gesetzlichen Kassenpatienten ist schon lange kein Geheimnis.

Wer jung und gesund ist, der sollte einen Krankenversicherungsvergleich durchführen und dann in die private Krankenversicherung wechseln. Die gesetzliche Krankenkasse berechnet die Beiträge nach dem Einkommen. In der PKV bleibt der Beitrag gleich bei einem steigenden Einkommen.

Bei Vorerkrankungen kann die gesetzliche Krankenkasse besser geeignet sein, da die PKV Risikozuschläge oder Ausschlüsse des Versicherungsschutzes nicht ausschließt. Es ist nicht ratsam sich mit einem Ausschluss einer Krankheit versichert. Deshalb bedarf einKrankenversicherung Wechsel, einem ausgiebigen Vergleich durch einen Experten.

Familienkonflikt: Private Krankenversicherung

Ist ein Kind privat versichert, so muss es nach einer Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies gilt auch dann, wenn es gegen den Willen des unterhaltspflichtigen Vaters ist, wie das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) entschied.

In dem verhandelten Fall urteilten die Richter, dass der Vater eines zehnjährigen Sohnes die monatlichen Kosten von knapp 180 Euro für die private Krankenversicherung übernehmen muss.

Die Mutter hatte geklagt, da der Vater die Monatsbeiträge für die Krankenkasse nicht zahlen wollte – seiner Ansicht nach hätte der Sohn auch beitragsfrei über seine Ex-Frau in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden.

Doch das OLG entschied, dass die private Krankenversicherung zu den bisherigen Familienverhältnissen gehört, die das Leben des Sohnes bislang beeinflusst und geprägt haben. Da der Junge seit seiner Geburt privat versichert ist, kann der Vater nicht fordern, dass er nach der Scheidung in die gesetzliche Krankenkasse wechselt.

Beiträge zur privaten Krankenversicherung zusätzlich zum Unterhalt

In der Urteilsbegründung weisen die Richter auch eindeutig darauf hin, dass die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mit dem Regelunterhalt abgedeckt werden. Sie sind deshalb zusätzlich zum allgemeinen Unterhalt zu zahlen.

Das Gericht ließ dem Vater zwar die Möglichkeit offen, dass sein Sohn gesetzlich krankenversichert wird, wenn gleichzeitig eine private Zusatzversicherung abgeschlossen wird.

Diese Möglichkeit besteht jedoch nur dann, wenn sich diese Versicherungskombination als wirtschaftlich sinnvollere Alternative erweist. Im verhandelten Fall konnte der Vater diesen Beweis jedoch nicht erbringen.

GeVestor.de meint: Auf den ersten Blick zwar ein hartes Urteil für unterhaltspflichtige Väter, wenn zusätzlich zum Unterhalt noch die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung getragen werden müssen. Doch auf den zweiten Blick erscheint die Motivation des Vaters fragwürdig:

Während der Ehe war eine private Krankenversicherung für seinen Sohn keine Frage, doch nach der Scheidung genügt dann auch die gesetzliche Krankenkasse?