Hausbau: Sichern Sie sich gegen Verzögerungen ab

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Beim Bau des Eigenheims kann es zu Verzögerungen kommen.

Eine optimale Absicherung dagegen erhalten Sie durch eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.

Diese lässt der Bauunternehmer Ihnen als Bauherrn von seiner finanzierenden Bank ausstellen.

Eine solche Bürgschaft sichert die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung ab.

Darüber hinaus sichert sie auch Forderungen des Bauherrn aus Verzug und Vertragsstrafe.

Allerdings haben Sie mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen keinen Anspruch auf eine solche Bürgschaft. Sie müssen die Stellung dieser Sicherheit vertraglich mit dem Bauunternehmer vereinbaren.

Vereinbaren Sie eine Sicherheit

Bevor Sie eine solche Sicherheit vereinbaren, machen Sie sich über die folgenden Punkte Gedanken und nehmen Sie das Ergebnis in die Sicherheitsvereinbarung auf:

  • Für welchen Zweck soll die Sicherheit geleistet werden?
  • In welcher Höhe soll die Sicherheit geleistet werden?
  • Wann liegt der Sicherheitsfall konkret vor?
  • Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen ist die Sicherheit wieder herauszugeben?
  • Wer kommt für die Kosten der Sicherheit auf?

Sobald Ihnen die Sicherungsbestätigung der Bank vorliegt, ist eine wesentliche Absicherung vorhanden.

Eine Fertigstellungsgarantieversicherung schützt Sie nicht umfassend

Neuerdings bieten einige Versicherungen sogenannte Fertigstellungsgarantieversicherungen an. Hierbei erhalten Sie von der Versicherung des Bauunternehmers ein Zertifikat über eine Baufertigstellungsversicherung mit einer festgelegten Versicherungssumme, die allein deren Insolvenzrisiko abdeckt.

Durch eine solche Versicherung sind Sie aber gerade nicht gegen Verzugsschäden etc., die durch eine verspätete Fertigstellung entstehen, abgesichert.

Verzögerung kann auch aus rechtlichen Gründen resultieren

Zu Verzögerungen bei der Übergabe Ihrer Immobilie kann es auch kommen, wenn rechtliche Probleme bei der Eigentumsübertragung vorliegen. Wenn es etwa dem Verkäufer nicht gelingt, vorhandene Belastungen im Grundbuch löschen zu lassen, wird der Kaufpreis nicht fällig.

Für Sie als Käufer bleibt es ungewiss, ob Sie überhaupt das lastenfreie Eigentum an dem Objekt erhalten.

Lassen Sie sich in einem solchen Fall nicht auf eine vorzeitige Übergabe ein. Womöglich müssen Sie nämlich wieder ausziehen, wenn sich der Verkäufer mit den Gläubigern nicht einigt. Bei einer hohen Verschuldung Ihres Verkäufers schließen Sie den Kaufvertrag ohnehin nur ab, wenn geklärt ist, dass alle Grundpfandrechtgläubiger ihr Geld erhalten.

Vertragsstrafe für Bauzeitüberschreitung selten

Egal, ob Sie selbst bauen oder eine Immobilie kaufen: das Datum der Fertigstellung des Bauvorhabens ist in beiden Fällen für Sie von größter Wichtigkeit. Denn zu diesem Datum möchten Sie nicht nur in Ihr neues Heim einziehen, sondern Sie müssen auch Ihre alte Bleibe verlassen.

Leider ist in vielen Bauverträgen zum Datum der Fertigstellung entweder nichts oder aber nichts Genaues, nämlich nur die voraussichtliche Fertigstellung vereinbart. Selten findet sich eine Vertragsstrafe für die Bauzeitüberschreitung.

Das ist umso bedauerlicher, wenn Sie bedenken, dass sich die Übergabe Ihres erworbenen Eigenheims aus vielerlei Gründen verzögern kann.