Räumungsklage ohne Anwalt – hier kann gespart werden
Vermieter kennen dieses Problem: Sie haben einem Mieter gekündigt, doch der will einfach nicht ausziehen. In den meisten Fällen bleibt Vermietern dann nichts anderes übrig als eine Räumungsklage – normalerweise eine teure Angelegenheit. Aber es gibt mehrere Möglichkeiten, Kosten zu sparen.
Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie einen Räumungsprozess auch selbst führen können, ganz ohne Rechtsanwalt? Das ist immer dann zulässig, wenn das Amtsgericht zuständig ist und das ist bei Wohnungsmietverhältnissen immer der Fall. Man sollte diese Möglichkeit ruhig einmal gedanklich durchspielen, wenn man einen Mieter nach der Kündigung möglichst kostengünstig loswerden will.
Um wie viel Geld es eigentlich geht
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert ist, umso höher sind auch die Anwaltskosten. Bei einer Räumungsklage entspricht der Streitwert 12 Monatsmieten ohne Betriebskosten.
Bei einem Streitwert von beispielsweise 10.000 € kostet der Rechtsanwalt 1.395,00 €, hinzukommen noch Auslagen für Telefonate, Kopien und Porto sowie die Mehrwertsteuer.
Wann ist eine Prozessführung ohne Anwalt sinnvoll?
Das Hauptargument für den Verzicht auf rechtlichen Beistand ist natürlich die Kostenersparnis, und weitere Vorteile hat diese Variante auch nicht. Interessant ist sie vor allem dann, wenn bei dem Mieter „nichts zu holen“ ist und Vermieter davon ausgehen können, dass sie auf den Anwaltskosten auch dann sitzen bleiben würden, wenn sie den Prozess glasklar gewinnen.
Für den Rechtsanwalt spricht ebenfalls einiges. Der Rechtsanwalt sorgt dafür, dass das Gericht alle wichtigen Tatsachen rechtzeitig erfährt, dass Fristen gewahrt und die richtigen Unterlagen eingereicht werden. Und sollte ihm doch mal ein Fehler unterlaufen und der Vermieter verliert deshalb den Prozess, ist er zu Schadensersatz verpflichtet.
In komplizierten Fällen, wenn es um viel Geld geht oder der Streit schon länger andauert, sind Vermieter mit anwaltlicher Unterstützung besser beraten.
Man muss sich nicht sofort entscheiden
Angenommen, man reicht eine Räumungsklage selbst ein und im Prozess stellt sich heraus, dass man doch Rechtsbeistand benötigt. Dann kann später immer noch ein Anwalt hinzugezogen werden und zwar in jeder Phase des Prozesses.
Auch die Zwangsräumung gibt es in der Spar-Variante
Ein gewonnener Räumungsprozess bedeutet leider immer noch nicht, dass der Mieter auszieht und Vermieter ihre Immobilie tatsächlich zurückerhalten. Mit dem Räumungsurteil können Vermieter zwar einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen, aber auch das kostet viel Geld:
Für den Gerichtsvollzieher, Schlüsseldienst, Transport und Einlagerung von Mobiliar kommen schnell 8.000 bis 10.000 € zusammen, die natürlich die Vermieter zahlen müssen. Aber auch hier kann man ganz leicht sparen, denn die seit 2013 gesetzlich geregelte Berliner Räumung kostet nur 400 bis 500 €!
Man sieht also, eine erfolgreiche Räumung muss nicht mehr an den hohen Kosten scheitern.