Skonto als Zahlungsbedingung: Funktionsweise und Vorteile im Überblick

Inhaltsverzeichnis

Skonto ist heutzutage ein äußerst gängiger und vielen geläufiger Begriff. Beim Kauf der unterschiedlichsten Produkte kommt diese Art der Zahlungsbedingung immer wieder zum Tragen.

Was es aber ganz genau damit auf sich hat; was es bedeutet, wenn dem Kunden vom Händler – etwa beim Kauf eines Kleiderschranks – Skonto gewährt wird, welche Vorteile er für beide Seiten hat und wie er berechnet wird, all das erfahren Sie hier.

Skonto – Was ist das eigentlich?

Das Wort Skonto kommt vom italienischen “sconto”, lässt sich in seinen Ursprüngen vom lateinischen Wort “scontare” und bedeutet „abziehen, abrechnen“.

Ein reiner Rabatt ist ein Skonto-Geschäft jedoch nicht. Im heutigen Gebrauch im Rahmen von Verkaufsgeschäften steht Skonto für einen aufschiebend bedingten Teilerlass.

Nun gut: Jetzt klingt das ja schon einmal alles ganz gut, aber wirklich schlauer geworden sind wir dadurch auch noch nicht…

Um es möglichst kurz und einfach auf den Punkt zu bringen: Diese Art von Zahlungsbedingung ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zeit.

Skonto wird in der Regel am Ende der Rechnung angegeben und folgendermaßen formuliert: „Zahlbar binnen 14 Tagen mit 2 % und innerhalb von 7 Tagen 3% Skonto“.

Beispiel zur Skonto-Rechnung

Beim Kauf einer großen Schrankwand für das Schlafzimmer erhält der Käufer eine Rechnung, die eine Skontoabrede enthält.

Der Händler gewährt dem Kunden 2% Skonto auf die 1.000 € teure Schrankwand, wenn dieser innerhalb von 8 Tagen zahlt.

Die Skontoabrede könnte also beispielsweise so oder so ähnlich formuliert werden: „Zahlung innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto.“

Tipp: Wer als Händler besonders genau sein möchte, kann die 8 Tage auch per Datum festhalten, beispielsweise: „Zahlung bis zum 9.12.2014 abzüglich 2% Skonto“, wenn die Rechnung am 1.12.2014 gestellt wurde.

Manche Firmen rechnen den Skontobetrag auch für den Rechnungsempfänger aus.

Wer seinem Schuldner als Händler einen Skonto gewähren möchte, muss zunächst auf die üblichen Anforderungen für eine Rechnung achten.

Diese Angaben müssen sich demzufolge auf der Rechnung befinden:

  • Adresse des Rechnungsstellers
  • Adresse des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung und Leistungsdatum
  • Rechnungsbetrag (brutto und netto)
  • Steuernummer und/oder Umsatzsteuernummer
  • PLUS Skontozeile

Skonto – die Vorteile für Händler

Die Gewährung von Skonto ist ein häufig angewandtes Mittel von Händlern zur Beschleunigung des Zahlungseingangs.

Dass der Kunde zur schnelleren Zahlung bewegt werden soll, ist aber für einen Konzern nicht nur an sich gut, sondern noch aus einem weiteren Grund sinnvoll:

Unter den Zahlungsbedingungen Skonto zu wählen, hat für den Händler nämlich zudem den großen Vorteil der Liquiditätssteigerung.

Denn wenn die Rechnungen eines Unternehmens schneller beglichen werden, steigert sich dadurch die Liquidität, woraufhin wiederum der Kreditbedarf sinkt.

Skonto – die Vorteile für Kunden

Wer als Händler unter den Zahlungsbedingungen Skonto wählt, eröffnet dem Schuldner bzw. dem Kunden also – nicht ganz uneigensinnig – die Möglichkeit, einen reduzierten Betrag (meist ca. 2 bis 3%) innerhalb eines kürzeren Zahlungsziels zu begleichen.

Für Kunden hat Skonto folglich den Vorteil, dass sich der insgesamt zu zahlende Betrag reduziert, sofern die Rechnung innerhalb des festgelegten kurzfristigen Zeitraums beglichen wird.

Vertragliche Vereinbarung erforderlich

Um Skonto als Zahlungsbedingung wählen zu können, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den beiden Geschäftsparteien.

Wichtig ist, dass der Skontoabzug auf der Rechnung genau angegeben wird und die Zahlungsbedingungen klar definiert sind:

Wie hoch ist der Skontoabzug, wo liegen Beginn und Ende des Zahlungszeitraums, in dem der reduzierte Betrag gezahlt werden kann?

Eine gesetzliche Regelung zum Abzug bei vor- bzw. rechtzeitiger Zahlung gibt es nicht. Auch der Grundsatz „Das machen wir immer so.“ genügt nicht.

Die Skonto-Vereinbarung muss nachweislich auf der Rechnung stehen, damit der Kunde den reduzierten Betrag auch wie veranschlagt zahlen darf.

Eine Ausnahme gibt es hier allerdings: Wer immer wieder einen Skontoabzug duldet und hier nicht widerspricht, gewährt auch ohne ausdrückliche Abrede den Skontoabzug.

Ist der Abzug also ohne vorherige Vereinbarung und Angabe auf der Rechnung erfolgt, sollte daraufhin ein Widerspruch erfolgen.

Zahlungsbedingung Skonto gilt für beide Parteien

Beide Parteien können sich auf die Skontoabrede berufen und diese kann auch nicht einseitig verändert werden.

Als Fristbeginn ist es sinnvoll, den Eingang der Rechnung beim Rechnungsempfänger zu wählen. Denn erst dann hat dieser Kenntnis über die Zahlungs-Aufforderung.

Die Alternative: Bereits in der Auftragsbestätigung abweichende Vereinbarungen treffen.

Wenn der Schuldner die Zahlung innerhalb dieser vereinbarten Frist leistet, ist er berechtigt den Skontoabzug für sich zu nutzen.

Wird die vorgegebene „Skonto-Frist“ nicht eingehalten, ist ein Abzug ein erzwungener Rabatt und verstößt somit gegen die vertragliche Vereinbarung.

Fazit

Läuft am Ende beiderseits alles korrekt und zügig ab, ist eine Skonto-Vereinbarung also schließlich eine ganz einfache Geschichte und für alle Parteien lohnenswerte Variante.